Naturschutzprojekte mit 1,2 Millionen Euro gefördert

Neue Fledermausquartiere oder Nisthilfen für Vögel, revitalisierte Sölle, Baumpflanzungen oder Streuobstwiesen: Für 30 große und kleine Naturschutzprojekte hat die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg im Jahr 2016 landesweit rund 1,2 Millionen Fördermittel bereitgestellt. Damit konnten in ganz Brandenburg Naturschutzvorhaben mit einem Gesamtumfang von 2,8 Millionen Euro begonnen oder weitergeführt werden.

Der größte Anteil der Gelder, fast eine Million Euro, floss in Vorhaben des Arten- und Biotopschutzes, für Gehölzpflanzungen und in Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Wasserrückhalt. Die Fördermittel stammen aus den Ersatzzahlungen der Eingriffsregelung, der Lotterie GlücksSpirale und Geldauflagen. Brandenburgs Umwelt-Staatssekretärin und Vorsitzende des Stiftungsrates Carolin Schilde: „Die Projekte der Landesstiftung werden in den ländlichen Regionen Brandenburgs mit unterschiedlichen Partnern – zum Beispiel Kommunen, Vereinen, Landwirten – umgesetzt. Durch die Maßnahmen wird nicht nur die biologische Vielfalt Brandenburgs gestärkt, sondern auch die Natur als Erholungsraum, die regionale Wirtschaft und der Tourismus entwickelt. “

Eines der unterstützten Projekte gedeiht in Langerwisch, im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Hier hat der Verein Langerwischer Obstgarten e.V. eine neue Streuobstwiese mit 67 hochstämmigen Obstbäumen angelegt. Die Bäume mit Äpfeln, Birnen, Quitten, Pflaumen, Aprikosen, Sauer- und Süßkirschen werden in den kommenden Jahrzehnten gute Früchte tragen und zudem für Insekten, Vögel und kleine Säugetiere Nahrung und Lebensraum bieten.

Um die langfristige Pflege der Bäume und Wiesenflächen kümmert sich ein Verein. Ein anderes Förderprojekt steht in Wandlitz im Landkreis Barnim, wo die Gemeinde mit Stiftungsmitteln ein nicht mehr genutztes Trafohaus für Fledermäuse umgebaut und teilsaniert hat. An der Außenfassade und im Innenraum wurden Holzplatten mit einem engen Abstand zur Gebäudewand angebracht. Dahinter finden sich Spalten, in denen die jungen Fledermäuse geboren und aufgezogen werden: Die sogenannten Wochenstuben.

Ersatzzahlungen werden für Eingriffe in Natur und Landschaft wie Bauvorhaben festgelegt und von den Vorhabenträgern geleistet. Die Zahlungen sind als zweckgebundene Abgabe an das Land zu entrichten. Die Gelder werden an die Stiftung weitergeleitet, die sie treuhänderisch verwaltet und für die Förderung von Maßnahmen Dritter oder eigene Naturschutzprojekte einsetzt.

„Indem wir Projekte fördern oder selbst umsetzen, stellen wir sicher, dass diese Zahlungen wieder in die Kreise und Kommunen zurückfließen und dort zweckgebunden dem Natur- und Landschaftsschutz dienen“, erläuterte Schilde. Die Ersatzzahlungen werden oft mit finanziellen Eigenanteilen der Projektträger sowie EU-, Bundes- oder Landesmitteln kombiniert und somit in ihrer Wirkung vervielfacht.

Der Jahresbericht des NaturSchutzFonds kann bei der Stiftung angefordert werden und steht hier als Download zur Verfügung.


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