Was Ihre Spende bewirkt

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Frau Ulrike Sweetwood hilft Ihnen gern weiter.
Tel.: (0331) 971 64 830
ulrike.sweetwood(at)naturschutzfonds.de


Was bleibt eigentlich, wenn ich gehe?

Die Blutrote Heidelibelle

Es gibt allen Grund, sich Gedanken über unsere Umwelt zu machen. Denn mit Blick auf Natur- und Umweltveränderungen, beispielsweise verursacht durch den Klimawandel, richtet sich unser Blick auch oft mit Sorge auf die kommenden Generationen. Wenn wir heute weiter so sorglos mit Natur und Umwelt umgehen, müssen unsere Kinder und Enkel morgen mit den Konsequenzen leben. Vor diesem Hintergrund wenden sich immer wieder Menschen an die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, die in ihrem Testament auch die Natur bedenken möchten. Die Gründe und Fragen sind dabei immer unterschiedlich. Wie kann ich der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg eigentlich etwas vermachen. Was muss ich dabei beachten. Das Dokument, was diese Dinge für Sie regelt, ist das Testament. Hier können Sie ganz persönlich all die Dinge mit Klarheit regeln die Ihnen am Herzen liegen. Ihr Familie absichern, bestimmen wer was wann bekommen soll u.v.m.


Leitfaden Vererben - Vermachen - Verschenken

Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg einen kleinen kostenlosen Ratgeber und Leitfaden für alle ihre Unterstützer und Interessenten erstellt. Dieser Leitfaden behandelt und thematisiert verschiedene Aspekte und Blickwickel zum Thema Vererben, Verschenken und Vermachen.

Zum Beispiel, warum ist ein Testament überhaupt wichtig? Wie sichern Sie Ihre Familie ab und was gilt bei der gesetzlichen Erbfolge zu beachten. Wie wird ein Testament aufgesetzt und was ist mit den neuen Freibeträgen im Erbschaftsfall?

Hier gilt beispielsweise: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. So erhalten z.B. Eheleute einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro. Sind Enkelkinder die Erben, liegt deren Freibetrag bei 200.000 Euro. Lebt man mit jemandem ohne Trauschein zusammen, sind im Todesfall lediglich 20.000 Euro von der Steuer befreit.

Ein zweiter wichtiger Punkt beim Vererben betrifft die Steuersätze.
Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger ist die Erbschaftssteuer. Eheleute, Kinder, Eltern, Enkel und Urenkel zahlen abzüglich des Freibetrages bei einem Wert von z. B. 75.000 Euro nur sieben Prozent Steuern. Neffen, Nichten, Geschwister müssen hingegen für den gleichen Wert 30 Prozent Steuern entrichten.

Gemeinnützige Organisationen wie beispielsweise die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg sind vollständig von Erbschaftssteuer befreit.

Bestellen Sie einfach per Telefon oder per E-Mail den kostenlosen Ratgeber rund ums das Thema „Vererben, Verschenken Vermachen“.

Der Leitfaden bietet Ihnen einen ersten Überblick

  • über die Vorteile eines Testamentes.    
  • welche Testamentsformen es gibt.
  • wie die gesetzliche Erbfolge aussieht.                                                       
  • welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte es bei einem Testament zu beachten gilt.
  • Musterbeispiele einer Testamentsgestaltung.
  • u.v.m

 

 


Erbschaftssteuerreformgesetz 2009

Zudem gibt es seit Ende 2008 eine politische Einigung bei der Erbschaftssteuerreform.
Durch das im vergangenen Jahr beschlossene „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ ist das Spenden für Bürger und gemeinnützige Organisationen deutlich attraktiver geworden“. Dies betrifft die Absetzbarkeit von Spenden ebenso wie deren Fristenregelungen. Aber einer der bedeutensten Neuregelungen betrifft die seit dem 1.1.2009 durch die im Bundesrat beschlossene Reform des Erbschaftssteuerrechts.