Vorträge und Materialien der Informationsveranstaltungen zur Natura 2000-Managementplanung können im Downloadbereich der Seite herunterladen werden.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum wichtigsten Ziel ihrer Naturschutzbemühungen erklärt. Einen wesentlichen Beitrag hierfür leistet das europaweite Schutzgebietssystem "Natura 2000". Als ein Netz von zu schützenden natürlichen Lebensräumen sowie der Vorkommen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten erstreckt es sich über die Staaten der Europäischen Union. Das Netz „Natura 2000“ setzt sich aus Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie zusammen. Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind für die EU-Staaten verbindlich und verpflichten sie, natürliche Lebensräume und wildlebende Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder diesen wiederherzustellen.
In Deutschland waren im Jahr 2008 rund 14% der Landesfläche und 31% der Meeresfläche als NATURA 2000-Gebiete gemeldet. Für die Auswahl und Meldung der Natur 2000-Gebiete, ihren Schutz und ihr Management sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.
Lediglich für die Gebiete und Arten jenseits der küstennahen Hoheitsgewässer (der 12-Seemeilen-Zone), in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), ist der Bund verantwortlich. (BMU, März 2008)

Die Aufstellung von Managementplänen für ausgewählte Gebiete außerhalb von Großschutzgebieten wurde der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg übertragen.
Über die Vergabe und die Verfahrensbegleitung von Managementplänen außerhalb der Großschutzgebiete hinaus führt die der Stiftung angegliederte Naturwacht Brandenburg innerhalb der Großschutzgebiete Kartierungen zu FFH-Lebensraumtypen, ausgewählten Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, zu Habitatstrukturen und –zerschneidungen sowie Pegelmessungen an Gewässern durch.