Anett Franz
Tel.: (0331) 971 64 780
anett.franz(at)naturschutzfonds.de
Den Antrag auf Gewährung von Zuwendungen können Sie hier direkt herunterladen.
Weitere Hinweise und Richtlinien zur Projektförderung finden Sie im Downloadbereich.
Bei unserer Projektförderung tragen wir stets dafür Sorge, dass Gelder - meist noch vervielfacht durch Mittel aus anderen Töpfen - wieder in jene Landkreise zurückfließen, aus denen sie in Form von Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft an das Land entrichtet und an den NaturSchutzFonds weitergeleitet wurden.
Die Fonds-Mittel bilden dabei in der Regel einen Kofinanzierungsanteil. Mit unseren Zuwendungen tragen wir zum notwendigen Eigenanteil der Antragsteller bei, so dass die Fördertöpfe der EU, des Bundes oder des Landes Brandenburg erschlossen werden können.
Ob Anlage und Wiederherstellung von Heckenstrukturen, Kleingewässern oder Gewässerrandstreifen, ob Revitalisierung von Mooren oder die Durchführung von speziellen Artenschutzmaßnahmen - vielgestaltig sind die Naturschutzprojekte und Einzelmaßnahmen, die wir durch unsere Förderung unterstützen.
Doch so verschieden die Projekte auch sind, eines ist ihnen stets gemeinsam: Neben der Aufwertung der Landschaft für Pflanzen und Tiere werden Ziele verwirklicht, die den wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Menschen dienen. Landwirtschaftliche Flächen werden vor Winderosion geschützt, Orts- und Landschaftsbilder verbessert, Arbeitsplätze erhalten. Vor Ort ansässige Firmen setzten eine Vielzahl der geförderten Maßnahmen um. So leisten Naturschutz und Landschaftspflege einen wichtigen Beitrag, um den ländlichen Raum zu stärken.