Den Antrag auf Gewährung von Zuwendungen finden Sie im Downloadbereich oder Sie können ihn Förderantrag (400 kb) hier direkt herunterladen
Für die Frühjahrssitzung des Stiftungsrates können Förderanträge bis zum 15. Januar eingereicht werden.
Für die Herbstsitzung des Stiftungsrats müssen Förderanträge bis zum 1. Juli bei uns eingehen.
Unser Ratgeber Projektförderung beinhaltet alle wichtigen Informationen zu diesem Thema und findet sich im Downloadbereich
Anett Franz
Tel.: (0331) 971 64 780
anett.franz(at)naturschutzfonds.de
WO und WER?
Durch die Stiftung NaturSchutzFonds können Projekte im Land Brandenburg gefördert werden. Wird diese Standortvoraussetzung erfüllt, ist der Kreis der Antragsteller offen. Egal ob Landkreis oder Kommune, Verband, Verein oder Privatperson - jeder kann Projektanträge stellen.
WAS und WIE?
Wir fördern:
Eines sollten alle beantragten Projekte gemeinsam haben: sie müssen eine nachhaltige Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft bewirken. Daher werden weder eine reine Flächensicherung noch von Maßnahmen entkoppelte Planungsleistungen finanziell unterstützt.
Soll die Stiftung Maßnahmen fördern, muss die Verfügbarkeit der Flächen gesichert sein und die Zustimmung der Eigentümer und Nutzer schriftlich vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass die Zweckbindungsfrist von geförderten Maßnahmen in der Regel 25 Jahre umfasst. Dauerpflege, dass heißt regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen, werden nicht finanziert. Ebenfalls nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht oder mit denen bereits begonnen wurde.
Bei der Entscheidung, ob ein Projekt gefördert werden kann, wird großer Wert auf die Nachhaltigkeit von Maßnahmen gelegt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle mit einem geplanten Projekt, einer Naturschutzmaßnahme oder einem Flächenerwerb verbundenen Folgekosten gesichert sind.
Abschließend muss Erwähnung finden, dass auf die Gewährung einer Zuwendung durch die Stiftung NaturSchutzFonds kein Rechtsanspruch besteht.
Wichtige Themenkomplexe, die für die Arbeit der Stiftung NaturSchutzFonds und im Kontext ihrer Projektförderung eine bedeutende Rolle spielen, sind:
Um Schwerpunkte ihrer Arbeit fachlich zu untersetzen und um bei Bedarf die Förderpraxis für einzelne naturschutzfachliche Themenkomplexe zu erläutern, hat die Stiftung NaturSchutzFonds zwei fachliche Rahmenpläne und weitere Leitlinien formuliert. Darin werden beispielsweise spezielle Kriterien für die Auswahl von Förderprojekten formuliert. Nachlesen im Downloadbereich
Möglichkeiten der Co-Finanzierung
Besonderes Augenmerk legt der NaturSchutzFonds auf eine Kofinanzierung mit anderen Finanzierungs- bzw. Eigenmitteln. Daher müssen Antragsteller vorab die Fördermöglichkeiten durch den Bund, das Land oder die EU oder anderer Institutionen zum Beispiel Stiftungen prüfen.
Aktuelle Co-Finanzierungsmöglichkeiten im Land Brandenburg:
Richtlinien des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen
(http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/98160)
Antragstellung
Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen werden mittels eines Formulars in doppelter Ausführung bei der Stiftung eingereicht. In diesen Formularen sind alle Informationen zum Antragsteller, dem Vorhaben und zur Finanzierung darzulegen. Die Projekte müssen zudem durch Dritte zum Beispiel durch die jeweilige untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bewertet werden. Liegt das Vorhaben in einem Großschutzgebiet, muss die Schutzgebietsverwaltung Stellung nehmen. Gegebenenfalls sind weitere Fachbehörden um Bewertungen zu ersuchen. Diese Stellungnahmen sind dem Antragsformular beizulegen.
Über die Projektanträge kann laufend entschieden werden. Nur wenn die beantragte Zuwendungssumme über 25.000 € liegt, entscheidet der Stiftungsrat.
Fristen für die Einreichung von Förderanträgen
Für die Einreichung der Projektanträge zu den Stiftungsratssitzungen sollten unbedingt folgende Fristen eingehalten werden: für die Frühjahrssitzung des Stiftungsrat müssen Förderanträge jeweils bis zum 15. Januar des Jahres in der Geschäftsstelle eingegangen sein, für die Herbstsitzung bis zum 1. Juli.
TIPP: Unser Ratgeber zum Thema Projektförderung sowie sämtliche Rahmenpläne, Leitlinien und Schwerpunktpapiere sowie der Förderantrag können auf der Website der Stiftung im Downloadbereich nachgelesen und heruntergeladen werden.