Unser Ratgeber Projektförderung beinhaltet alle wichtigen Informationen zu diesem Thema und findet sich im Downloadbereich
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Anett Franz
Tel.: (0331) 971 64 780
anett.franz(at)naturschutzfonds.de
Um Schwerpunkte ihrer Arbeit fachlich zu untersetzen und um bei Bedarf die Förderpraxis für einzelne naturschutzfachliche Themenkomplexe zu erläutern, hat die Stiftung NaturSchutzFonds zwei fachliche Rahmenpläne und weitere Leitlinien formuliert. Darin werden beispielsweise spezielle Kriterien für die Auswahl von Förderprojekten formuliert.
Moore sind in Brandenburg neben den Auen die Ökosysteme mit den größten Flächenverlusten in den vergangenen Jahrhunderten.
Ein Schwerpunkt der Projektförderung der Stiftung ist daher die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes und hier insbesondere die Revitalisierung von Mooren. Gemeinsam mit dem Landesumweltamt wurde der Moorschutzrahmenplan, eine Arbeitsgrundlage für die Bewertung und Förderung von Moorprojekten erarbeitet. Komplexe Maßnahmen werden vorrangig in den darin aufgeführten Gebieten gefördert.
Von besonderer Bedeutung ist die Durchführung von Maßnahmen in naturnahen bis gestörten Braun- und Torfmoosmooren sowie naturnahen und vernässbaren Durchströmungs-, Quell- und Hangmooren. Gefördert werden u.a. Planungsleistungen einschließlich der Vorbereitung von wasserrechtlichen Verfahren, wasserbauliche Maßnahmen zum Rückbau der Entwässerung und zur Vernässung von Flächen und falls notwendig Grunderwerb.
Der Verlust und die Entwertung von Lebensräumen in landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gehören bis heute zu den Hauptgefährdungsfaktoren für einheimische Amphibien.
Ziel von Projekten der Stiftung ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung langfristig überlebensfähiger Populationen von Rotbauchunke, Kammmolch und weiterer vergesellschafteter Amphibienarten. Geeignete Maßnahmen hierfür sind der Rückbau von Entwässerungsanlagen, die Sanierung und Neuanlage von Kleingewässern sowie die Anlage von Gewässerrandstreifen und deren Vernetzung mit anderen terrestrischen und aquatischen Habitaten zum Beispiel durch die Pflanzung von Flurgehölzen.
Gemeinsam mit dem Landesumweltamt (Naturschutzstation Rhinluch) hat die Stiftung einen Rahmenplan zur Erhaltung und Entwicklung von Amphibienlebensräumen in FFH-Gebieten mit Verbreitungsschwerpunkten der Rotbauunke erarbeitet. Dieser Rahmenplan ist die Grundlage komplexer Projekte zur Schaffung einer dem Naturraum und der Artengemeinschaft angemessenen Zahl und Dichte an aquatischen und terrestrischen Lebensräumen.
Komplexe Maßnahmen fördert die Stiftung NaturSchutzFonds vorrangig in den in der Liste des Rahmenplanes aufgeführten prioritären Gebieten.
TIPP: Maßnahmen des Artenschutzes können auch über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER der Brandenburger Umweltministeriums ILE gefördert werden.

Für den Erwerb von Flächen mit Mitteln des NaturSchutzFonds existieren verschiedene Voraussetzungen und Einschränkungen. Solche Flächen müssen von landesweiter oder regionaler naturschutzfachlicher Bedeutung sein und ein naturschutzfachliches Aufwertungspotenzial besitzen. Flächen ohne gekoppelte Aufwertungsmaßnahmen und Flächen, für deren Aufwertung bereits unmittelbare Rechtsverpflichtungen bestehen, können nicht mit Hilfe von NaturSchutzFonds-Mitteln erworben werden.
Nutzungskonflikte, die die Flächen gefährden, Flächenarrondierungen oder auch der Erwerb von Tauschflächen ermöglichen in diesem Zusammenhang eine Förderung des Flächenerwerbs. Dabei trägt der Antragsteller die Folgekosten (Grundstückslasten). Auch die personelle Betreuung der Flächen muss gewährleistet sein.
Maßnahmen- bzw. Nutzungskonzepte müssen bei Antragstellung vorliegen, dingliche Belastungen sowie Altlasten und Munitionsbelastungen sowie deren rechtliche und finanzielle Absicherung müssen im Antrag dargelegt werden. Zudem dürfen Grundstücke nur pfandfrei erworben werden. Nach dem Erwerb ist eine grundbuchliche Sicherung der Flächen zugunsten der Stiftung NaturSchutzFonds durchzuführen.
Der NaturSchutzFonds Brandenburg erhält eine Ersatzzahlung für nicht kompensierbare Eingriffe im Rahmen des Ausbaus des Airports Berlin-Brandenburg International. Um der besonderen Situation in der Flughafenumfeldregion Rechnung zu tragen, hat sich die Stiftung für den Einsatz dieser Mittel gesonderte Schwerpunkte gesetzt.
In deren Umsetzung werden insbesondere Projekte mit landesweit bedeutsamen Zielsetzungen gefördert. Dies beinhaltet die Förderung von Lebensräumen und Arten, für die in Brandenburg national und international eine besondere Verantwortung bzw. eine besonders hohe Gefährdung besteht (z.B. Moore, Bergbaufolge-landschaften, naturnahe Fließgewässer und deren Auen sowie sonstige überregional bedeutsame Lebensräume und Arten mit besonderer Bedeutung).
Daneben beziehen sich diese Schwerpunkte auf Lebensräume und Arten, für die aufgrund vorgesehener Maßnahmen ein besonders hoher naturschutzfachlicher Effekt zu erwarten. Ferner sind diese Mittel für Pilotprojekte vorgesehen, die sich besonders dringlichen und wichtigen naturschutzfachlichen Problemen widmen, für die bisher keine oder kaum Lösungen bestehen.
Darüber hinaus sollen die Ersatzzahlungen aus dem Flughafenausbau Projekten in der betroffenen naturräumlichen Region, nach Möglichkeit in den betroffenen Landkreisen Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald zu Gute kommen. Dies beinhaltet einerseits Projekte mit landesweit bedeutsamen Zielsetzungen (s.o.). Andererseits stehen Projekte im Fokus, die bedeutsamen Arten und Lebensräumen in den beiden Landkreisen dienen sowie zur Milderung bzw. Beseitigung besonders relevanter naturschutzfachlicher Beeinträchtigungen beitragen. In beiden Fällen sind komplexe Naturschutzprojekte mit Bodenschutzbezug besonders erwünscht.
Um durch die Stiftung NaturSchutzFonds gefördert zu werden, sollten Forschungsvorhaben und modellhafte Untersuchungen einen konkreten Anwendungsbezug besitzen und der Vorbereitung bzw. Durchführung von konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes dienen.
Relevant für die Förderzusage ist zudem der Innovationscharakter. Das heißt, beantragte Projekte sind im Bezug auf Inhalt und Methodik neuartig und auf andere Brandenburger Regionen übertragbar. Forschungsvorhaben werden grundsätzlich nur gefördert, wenn die Forschung von einer Einrichtung aus dem Land Brandenburg betreut wird.
Streuobstwiesen bieten zahlreichen Tierarten Lebensraum und bereichern die Brandenburger Kulturlandschaft. Ohne geförderte Maßnahmen sind diese typischen Landschaftsbestandteile von Auflassung und Verlust bedroht.
Die Förderung von Streuobstwiesen ist grundsätzlich möglich, gehört jedoch nicht zu den Prioritäten der Fördertätigkeit des NaturSchutzFonds.
Die Förderung ist insbesondere dann möglich, wenn der Antragsteller im ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Engagement organisiert ist oder ein Unternehmen der Land- oder Forstwirtschaft im Haupt- oder Nebenerwerb betreibt.
Elementare Voraussetzung ist die Verpflichtung zur langfristigen Pflege der Streuobstfläche. Die fachliche Grundlage für die Förderung von Streuobstwiesen ist das von der Humboldt-Universität Berlin erarbeitete „Streuobstkataster Brandenburg“. Darin werden alle wichtigen Informationen zu Streuobst in Brandenburg zusammen geführt.
Trockenbiotope beinhalten Trocken- und Magerrasen sowie Zwergstrauch- und Wacholderheiden. Für diese Lebensräume bestehen eingeschränkte Fördermöglichkeiten.
Trockenbiotope sind für ihren Erhalt zumeist auf eine regelmäßige und langfristige Pflegenutzung angewiesen. Diese kann vom NaturSchutzFonds Brandenburg nicht übernommen werden. Gleichwohl handelt es sich um brandenburgweit und international besonders wertvolle Lebensräume. Deshalb fördert die Stiftung Modellprojekte, die innovative Lösungen zum Erhalt und zur Verbesserung dieser Lebensräume entwickeln und erproben.