Der Stiftungsrat des NaturSchutzFonds

Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Die Mitglieder des Gremiums werden für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen und tagen mindestens zweimal jährlich.

Der Stiftungsrat beschließt über die

  • Grundsätze zur Erfüllung des Stiftungszwecks,
  • Grundsätze der Verwaltung des Stiftungsvermögens,
  • Feststellung des Haushaltsplanes,
  • Entlastung des Geschäftsführers,
  • Einstellung von hauptamtlichen Stiftungsangestellten und die
  • Änderung der Satzung

Der Stiftungsrat kann weitere Entscheidungen an sich ziehen.


Mitglieder des Stiftungsrates

Mitglieder des Stiftungsrat während einer Exkursion zu den Binnensalzstellen am Netzener See

Den Vorsitz des Stiftungsrates hat im November 2009 Anita Tack, Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, übernommen.

Daneben sind folgende acht sachverständige Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen und Gremien berufen worden:

  • Agnes Nietiedt, Ministerium der Finanzen (Stellvertretende Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann, Institut für Geografie und Geologie Universität Greifswald
  • Michael Jungclaus, MdL, Vorsitzender des Fachausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Dr. Frank Reichel, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
  • Maike Melloh, Ministerium für Wirtschaft
  • Prof. Dr. Michael Succow, Naturschutzbeirat beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Dr. Joachim Domeratzky, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
  • Prof. Dr. Vera Luthardt, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

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