Landwirtschaft und Naturschutz für Wachtelkönige

Wachtelkönig. Foto: B. Grimm

Criewen – Der Nationalpark Unteres Odertal beherbergt eines der größten Vorkommen des stark gefährdeten Wachtelkönigs in Deutschland. In diesem Jahr wurden 90 Exemplare dieser Vogelart in den Feuchtwiesen des Schutzgebiets festgestellt. Nationalparkverwaltung, ehrenamtliche Ornithologen und Landwirte arbeiten in diesen Wochen gemeinsam mit Hochdruck daran, diese besondere Vogelart bestmöglich zu schützen: Für die Grünlandbereiche der Nationalpark-Pflegezone ist ein spezielles Schutz- und Nutzungskonzept erarbeitet worden, um die Ansprüche der Landwirtschaft und des Naturschutzes unter einen Hut zu bekommen. Entscheidend für den Erfolg ist die enge und vertrauensvolle Abstimmung zwischen Landwirten, ehrenamtlichen Naturschützern, Mitarbeitern der Naturwacht und der Nationalparkverwaltung.

Hintergrund

Der unscheinbar gefärbte und scheue Wachtelkönig brütet am Boden und besiedelt ausschließlich naturverträglich genutzte, weiträumige Grünlandflächen, wie sie im Nationalpark vorkommen. Der Zugvogel kehrt erst im Mai aus den Winterquartieren in Ostafrika zurück. Die Brutperiode erstreckt sich deshalb bis in den August hinein und fällt somit in die Hauptnutzungszeit der Landwirtschaft. Wird die Wiese, in der sich das Wachtelkönigweibchen niedergelassen hat, vor dem August gemäht, ist der Nachwuchs verloren. Entfällt die Nutzung aber gänzlich, verändert sich der Pflanzenaufwuchs für den Wachtelkönig nachteilig und im Folgejahr ist dieser Brutplatz nicht mehr attraktiv. Zudem sind bei einer späten Ernte des Pflanzenaufwuchses Qualität und Nährwert oftmals deutlich schlechter.

Die Grünlandnutzung im Nationalpark orientiert sich einerseits an dem Vorkommen rufender Wachtelkönige, andererseits bietet sie den Landwirten im Nationalpark aber die Sicherheit, die für die Versorgung des eigenen Viehbestandes benötigte Futtermenge auch ernten zu können. Bei der Erarbeitung des als "Dynamisches Grünlandmanagement" bezeichneten Konzepts wurde eine Vielzahl an Daten erhoben und ausgewertet: Betriebsdaten der Landwirtschaftsbetriebe, Wachtelkönig-Vorkommen der letzten Jahre, Kartierungen der Vegetation, Ertragsdaten.

Es gibt keine starren, unveränderbaren Nutzungsvorgaben für bestimmte Flächen. Die Entscheidung, welche Flächen für die Mahd oder Beweidung durch die Nationalparkverwaltung freigegeben werden und welche erst später genutzt werden können, wird kurzfristig in Abhängigkeit von der Feststellung rufender Wachtelkönige getroffen. 

Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg


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