BeispielprojekteGeförderte Projekte von Anpflanzung bis Wiedervernässung

Eine Hecke anlegen? Kleine Gewässer oder Uferbereiche wieder herstellen? Spezielle Maßnahmen zum Artenschutz? Wir stellen Ihnen regelmäßig eines der von uns geförderten Projekte vor. Zum Beispiel dieses:

Amphibienschutz bei KlaushagenFörderprojekt im Landkreis Uckermark

Südwestlich von Klaushagen fördern wir im FFH-Gebiet „Kuhzer See-Klaushagen“ die Renaturierung von acht Feldsöllen. Hier sollen Amphibien wie die Rotbauchunke wieder einen Laichplatz finden.

Projektdaten

Projekt: Renaturierung der Feldsölle südwestlich Klaushagen
Landkreis: Uckermark
Projektträger: Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark
Förderung NaturSchutzFonds: 147.039 Euro
Finanziert aus: Ersatzzahlungen
Gesamtprojektkosten: 147.039 Euro​​​​​​​
Durchführungszeitraum: 2023 - 2027
Nationale Naturlandschaft: Naturpark Uckermärkische Seen

Hintergrund

Die acht Feldsölle sind Teil eines regionalen Biotopverbundes von Kleingewässern im FFH-Gebiet „Kuhzer See-Klaushagen“. Sie liegen auf einer ökologisch bewirtschafteten Ackerfläche und bieten damit bereits gute Voraussetzungen für den Schutz von Amphibien. Verlandet und mit Schilf und Brennnesseln zugewachsen, sind sie als Gewässer allerdings kaum mehr zu erkennen.

Um ihr Wasserhaltevermögen zu verbessern und vor allem um Amphibien wie der Rotbauchunke (Bombina bombina) wieder einen Laichplatz zu bieten, lässt die Gesamtkirchengemeinde Sedimente aus den Gewässern entnehmen. An fünf Feldsöllen werden Gehölze entnommen, die die Südufer verschatten. So entstehen warme, besonnte Flachwasserbereiche, die Amphibien für ihre Entwicklung benötigen. An einigen Gewässern wiederum fehlt eine schützende Gehölzpflanzung am Nordufer, die eine zu hohe Verdunstigung verhindern. Hier werden gebietseigene Gehölze gepflanzt.

Die Renaturierung von Feldsöllen mit dem Ziel, Lebensräume für die Rotbauchunke zu schaffen, ist ein wichtiger Schutz- und Erhaltungsansatz für diese bedrohte Amphibienart und für die Biodiversität in Agrarlandschaften. 

Fördermittel aus Ersatzzahlungen

Ersatzzahlungen werden von Eingriffsverursachern geleistet, wenn Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch reale Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden können. Mit den Ersatzzahlungen wurde dieses konkrete Naturschutzprojekt ermöglicht.

Fragen, die häufig in Zusammenhang von Ersatzzahlungen und Projektförderung gestellt werden, beantworten wir hier.

Ihr Kontakt

Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780

Claudius Schneider | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 865

Tanja Friesen | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 881

Katrin Feige | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 887

Julia Leidholdt | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 882

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