Hecken und Feldgehölze für die Wiederansiedlung des RebhuhnsFörderprojekt im Landkreis Prignitz

Mit unserer Förderung etabliert der Jagdverband Pritzwalk e.V. Hecken und Feldgehölze, um Lebensräume für Rebhühner zu schaffen.

Projektdaten

Projekt: Flurgehölzprojekt Prignitz
Landkreis: Prignitz
Projektträger: Jagdverband Pritzwalk e.V.
Förderung NaturSchutzFonds: 475.660 Euro
Finanziert aus: Ersatzzahlungen
Gesamtprojektkosten: 475.660 Euro
Durchführungszeitraum: 2024 - 2027

Hintergrund

Das Rebhuhn ist eine Art der offenen Agrarlandschaft und benötigt als Lebensraum Ackerbrachen und Krautsäume mit hohem Insektenvorkommen. Gehölzstrukturen sorgen für Deckung. Foto: G. Schmidt-Stohn

Mit der Pflanzung von Gehölzstrukturen möchte der Jagdverband Pritzwalk e.V. gute Voraussetzungen für die Wiederansiedlung von Rebhühnern in der Agrarlandschaft der Prignitz schaffen. Im Schutz dieser breit angelegten Hecken und Feldgehölze werden Krautsäume entstehen und damit Lebensräume hergestellt, die den Ansprüchen der bodenbrütenden Vögel gerecht werden.

Der anerkannte Naturschutzverband engagiert sich ehrenamtlich in einem Wiederansiedlungsprojekt für das Rebhuhn und betreibt in diesem Rahmen eine Rebhuhnaufzuchtstation. In fortwährender Arbeit baut er die Kontakte und die Zusammenarbeit mit Landbesitzern und Nutzern aus und akquirierte bis zum Start des Flurgehölzprojektes insgesamt 3,6 Hektar Fläche in Pirow, Groß Pankow und Pritzwalk für die Gehölzpflanzungen. Zehn Eigentümer stellen hierfür ihre Flächen zur Verfügung.

Insgesamt wurden von November 2024 bis Januar 2025 aus heimischen Sträuchern wie Wildrosen, Schlehe, Weiden, Hasel, Berberitze, Pfaffenhütchen und Hartriegel fast drei Kilometer Hecken gepflanzt, einige davon bis zu 15 Meter breit.

Mit diesen neuen Hecken werden sich zukünftig eine Vielzahl positiver Effekte einstellen: Sie verbinden bereits vorhandene Gehölze, Gewässer und Brachflächen und dienen so verschieden Tierarten wie Kleinsäugern, Vögeln und Insekten sowohl als Wanderkorridore als auch als Brut- und Nahrungshabitate. Insbesondere die Hecken auf Ackerstandorten sorgen bei den meist leichten Böden für einen effektiven Schutz vor Winderosion und mildern Witterungsextreme ab. Gehölzstrukturen im Bereich von Weideflächen sorgen für Sonnenschutz und Abkühlung im Sommer und Windschutz und Schutz vor Auskühlung im Winter.

Europäische Verordnung zur Wiederherstellung der NaturWir unterstützen das Land Brandenburg bei der Umsetzung

Mit der Förderung dieses Projekts unterstützt die Stiftung das Land Brandenburg, die Ziele aus der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zu erreichen.
Klimawandel, der Verlust biologischer Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zählen in den kommenden Jahrzehnten zu den größten Bedrohungen für die Gesellschaft und Wirtschaft der Länder in der Europäischen Union (EU). Die Lage der Natur ist dramatisch: Bereits 2018 waren selbst von den europäisch geschützten Lebensräumen EU-weit 81 Prozent in schlechtem Zustand.

Die EU-weite Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) verpflichtet nun erstmals alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Sie strebt zudem eine Trendumkehr an. Die WVO gibt dafür klare Ziele und Fristen vor. Die Wiederherstellungsverordnung ist unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 

Auf der Website des Bundesumweltministeriums finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-Verordnung.

Ihr Kontakt

Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780

Claudius Schneider 
Tel.: (0331) 971 64 865

Tanja Friesen
Tel.: (0331) 971 64 881

Katrin Feige
Tel.: (0331) 971 64 887

Julia Leidholdt 
Tel.: (0331) 971 64 882

Stefanie Luka
Tel.: (0331) 971 64 895

E-Mail schreiben

Antrag auf Projektförderung

Den Antrag auf Projektförderung können Sie direkt hier herunterladen.

Unsere Förderrichtlinie finden Sie hier.

Richtlinien und Schwerpunkte unserer Projektförderung finden Sie unter Infomaterial.

Fördermittel aus Ersatzzahlungen

Ersatzzahlungen werden von Eingriffsverursachern geleistet, wenn Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch reale Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden können. Mit den Ersatzzahlungen wurde dieses konkrete Naturschutzprojekt ermöglicht.

Fragen, die häufig in Zusammenhang von Ersatzzahlungen und Projektförderung gestellt werden, beantworten wir hier.