Amphibienlebensräume in der Gemeinde Boitzenburger LandFörderprojekt im Landkreis Uckermark
Die Rotbauchunke ist gemäß FFH-Managementplanung Zielart der Schutzbemühungen im FFH-Gebiet „Brüsenwalde“. Um die Population zu stabilisieren, werden ihre Habitate aufgewertet.
Projektdaten
Projekt: Maßnahmen zur Förderung der Rotbauchunke im FFH-Gebiet „Brüsenwalde“
Landkreis: Uckermark
Projektträger: Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft e.V.
Förderung NaturSchutzFonds: 203.096 Euro
Finanziert aus: Ersatzzahlungen
Gesamtprojektkosten: 203.096 Euro
Durchführungszeitraum: 2023/ 2024
Hintergrund
Der Förderverein verfolgt seit Langem auf seinen Eigentumsflächen das Ziel, die Bedingungen bestehender und potenzieller Amphibienlebensräume zu verbessern. Im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Brüsenwalde“ wurden 2023 und 2024 in den Teilgebieten „Saugarten bei Rosenow“ und „Klamottengut und Bröddin bei Warthe“ Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserführung und der Lebensraumstruktur an Senken und Kleingewässern mit Fördermitteln unserer Stiftung umgesetzt. Dazu gehörten Suchschachtungen nach Drainagen und Rohrleitungen sowie der Rückbau der gefundenen Leitungen. Im Ergebnis konnte eine Leitungsstrecke von rund fünf Kilometern zurückgebaut werden.
Nun folgten weitere Schritte: Durch die Anlage von Verwallungen an den Überläufen von zumeist periodisch wassergefüllten Senken kann deren Wasserhaltung verbessert werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Wasserführung im Jahresverlauf so weit zeitlich zu verlängern, dass in den Gewässern eine Reproduktion von Amphibien möglich wird. Ergänzend erfolgten Uferabflachungen und die partielle Entnahme von Gehölzen an den Südseiten vorhandener Senken.
Das Ergebnis: Die Wasserfläche in einigen Kleingewässern hat sich bereits kurz nach der Maßnahmenumsetzung vergrößert und es sind neue wassergefüllte Senken entstanden. Zur Kontrolle der Wasserstände wurden Pegel gesetzt, deren Pegelstände der Landschaftsförderverein kontrolliert und auswertet.
Der Fortbestand von Amphibienpopulationen ist in Brandenburg gefährdet. Naturschutzmaßnahmen wie diese sind daher wichtig, um ihre Lebensräume zu sichern. Das FFH-Gebiet „Brüsenwalde“ gehört zur Flächenkulisse des „Rahmenplan für die Erhaltung und Entwicklung von Amphibienhabitaten in FFH-Gebieten mit Verbreitungsschwerpunkten der Rotbauchunke“ unserer Stiftung.
Europäische Verordnung zur Wiederherstellung der NaturWir unterstützen das Land Brandenburg bei der Umsetzung
Mit der Förderung dieses Projekts unterstützt die Stiftung das Land Brandenburg, die Ziele aus der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zu erreichen.
Klimawandel, der Verlust biologischer Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zählen in den kommenden Jahrzehnten zu den größten Bedrohungen für die Gesellschaft und Wirtschaft der Länder in der Europäischen Union (EU). Die Lage der Natur ist dramatisch: Bereits 2018 waren selbst von den europäisch geschützten Lebensräumen EU-weit 81 Prozent in schlechtem Zustand.
Die EU-weite Verordnung zur Wiederherstellung der Natur(WVO) verpflichtet nun erstmals alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Sie strebt zudem eine Trendumkehr an. Die WVO gibt dafür klare Ziele und Fristen vor. Die Wiederherstellungsverordnung ist unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Auf der Website des Bundesumweltministeriums finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-Verordnung.
weitere Beispielprojekte
Ihr Kontakt
Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780
Claudius Schneider
Tel.: (0331) 971 64 865
Tanja Friesen
Tel.: (0331) 971 64 881
Katrin Feige
Tel.: (0331) 971 64 887
Julia Leidholdt
Tel.: (0331) 971 64 882
Stefanie Luka
Tel.: (0331) 971 64 895
Antrag auf Projektförderung
Den Antrag auf Projektförderung können Sie direkt hier herunterladen.
Unsere Förderrichtlinie finden Sie hier.
Richtlinien und Schwerpunkte unserer Projektförderung finden Sie unter Infomaterial.
Fördermittel aus Ersatzzahlungen
Ersatzzahlungen werden von Eingriffsverursachern geleistet, wenn Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch reale Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden können. Mit den Ersatzzahlungen wurde dieses konkrete Naturschutzprojekt ermöglicht.
Fragen, die häufig in Zusammenhang von Ersatzzahlungen und Projektförderung gestellt werden, beantworten wir hier.