Storchennest gerettet!Förderprojekt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Der Storchenhorst auf dem Schornstein einer ehemaligen Bäckerei konnte mit unserer Förderung saniert werden. Nun steht er zur Brutsaison 2025 wieder für Storchenpaare zur Verfügung.

Projektdaten

Projekt: Sanierung eines Storchenhorstes in Breddin
Landkreis: Ostprignitz-Ruppin
Projektträger: Nico Patzlaff
Förderung NaturSchutzFonds: 19.900 Euro
Finanziert aus: Ersatzzahlungen
Gesamtprojektkosten: 19.900 Euro
Durchführungszeitraum: 2024/ 2025
Nationale Naturlandschaft: Naturpark Westhavelland

Hintergrund

Der marode Schornstein. Foto: N. Patzlaff

In Breddin steht ein 12 Meter hoher Schornstein einer alten Bäckerei, der über viele Jahre als Brutstätte für ein Storchenpaar diente. Eine vor Ort wohnende Familie hatte mit großer Sorge den schlechten Zustand des Schornsteines und des Nestes festgestellt und für die Sanierung Fördermittel bei unserer Stiftung beantragt. Weißstörche sind in der Roten Liste der Brutvögel Brandenburgs als gefährdet eingestuft.

Die Störche sind nicht nur ihrem Partner, sondern auch ihrem Brutstandort sehr treu. Um den Brutplatz also langfristig zu sichern und damit die Weißstorch-Population zu stärken, wurde der obere Teil des Schornsteins um zwei Meter abgetragen und anschließend mit Ziegelsteinen teilweise wiederaufgebaut. Das marode Untergestell des Horstes wurde ebenfalls erneuert und ein neues Storchennest angebracht.

Europäische Verordnung zur Wiederherstellung der NaturWir unterstützen das Land Brandenburg bei der Umsetzung

Mit der Förderung dieses Projekts unterstützt die Stiftung das Land Brandenburg, die Ziele aus der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zu erreichen.
Klimawandel, der Verlust biologischer Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zählen in den kommenden Jahrzehnten zu den größten Bedrohungen für die Gesellschaft und Wirtschaft der Länder in der Europäischen Union (EU). Die Lage der Natur ist dramatisch: Bereits 2018 waren selbst von den europäisch geschützten Lebensräumen EU-weit 81 Prozent in schlechtem Zustand.

Die EU-weite Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) verpflichtet nun erstmals alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Sie strebt zudem eine Trendumkehr an. Die WVO gibt dafür klare Ziele und Fristen vor. Die Wiederherstellungsverordnung ist unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 

Auf der Website des Bundesumweltministeriums finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-Verordnung.

Ihr Kontakt

Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780

Claudius Schneider 
Tel.: (0331) 971 64 865

Tanja Friesen
Tel.: (0331) 971 64 881

Katrin Feige
Tel.: (0331) 971 64 887

Julia Leidholdt 
Tel.: (0331) 971 64 882

Stefanie Luka
Tel.: (0331) 971 64 895

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Antrag auf Projektförderung

Den Antrag auf Projektförderung können Sie direkt hier herunterladen.

Unsere Förderrichtlinie finden Sie hier.

Richtlinien und Schwerpunkte unserer Projektförderung finden Sie unter Infomaterial.

Fördermittel aus Ersatzzahlungen

Ersatzzahlungen werden von Eingriffsverursachern geleistet, wenn Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch reale Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden können. Mit den Ersatzzahlungen wurde dieses konkrete Naturschutzprojekt ermöglicht.

Fragen, die häufig in Zusammenhang von Ersatzzahlungen und Projektförderung gestellt werden, beantworten wir hier.