Naturerbeflächen im FFH-Gebiet "Steppenhügel im Havelland"Kleinflächen mit Trockenrasen inmitten der Agrarlandschaft

Das Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) "Steppenhügel im Havelland" ist in vier Teilgebiete unterteilt, von denen zwei im Landkreis Havelland nördlich der Stadt Ketzin und zwei im Landkreis Potsdam-Mittelmark westlich von Ketzin liegen.

Gebietsbeschreibung

Das FFH-Gebiet ist etwa 26 Hektar groß. Fast die Hälfte der Fläche ist mit Laubwald bewachsen, 18 Prozent der Fläche nehmen Trockenrasen ein, Nadelwald ist auf 12 Prozent der Fläche vertreten. Die restlichen Flächen werden u.a. von weiteren Forsten oder Geröll- und Schutthalden eingenommen.

Ein besonderes Merkmal dieses FFH-Gebiets sind die isolierten Kleinflächen mit Trockenrasen und deren Sukzessionsstadien inmitten der Agrarlandschaft der Nauener Platte, speziell im Gebiet der Mittleren Havel. Gleichzeitig sind diese repräsentativen Ausbildungen des kalkreichen Sandtrockenrasens wichtig für den Erhalt überregional bedeutsamer Arten und verleihen dem Gebiet seine naturschutzfachliche Bedeutung.

Im Teilgebiet „Trebelberg-Nord“ befinden sich zusammenhängende Naturerbeflächen im Umfang von 3,7 Hektar und damit fast einem Viertel der Fläche dieses Teilgebiets. Es befindet sich westlich der Stadt Ketzin, nördlich der Gemeinde Schmergow, in unmittelbarer Nähe des Trebelsees, der einen Abschnitt der Havel bildet. Der Trebelberg stellt einen Rest einer Endmoräne dar, auf dem durch frühere Entnahme von Sand offene Stellen entstanden sind, auf denen sich Pflanzenarten der Sandtrockenrasen ansiedelten.

Ein großer Teil der Naturerbeflächen auf dem Trebelberg ist mit Wald bestanden: Kiefernforst, junge Aufforstungen und an der Ostgrenze des FFH-Gebietes naturnaher Laub-Nadel-Mischwald, der überwiegend aus Gemeiner Kiefer, Stieleiche sowie Gemeiner Birke besteht.

Zudem gibt es auf den Naturerbeflächen zwei Bereiche mit kalkreichen Sandtrockenrasen, die sich im Erhaltungszustand C befinden (beschränkter Erhaltungszustand). Dieser Erhaltungszustand ist gekennzeichnet durch die Verdrängung der typischen Pflanzenarten, die Verbuschung mit Gehölzen und den Rückgang offener Bereiche infolge Eutrophierung.

Schutzstatus und Schutzgüter

Das FFH-Gebiet „Steppenhügel im Havelland" mit seinen vier Teilgebieten befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Brandenburger Osthavelniederung" (seit 1998). Wertgebende Bestandteile des FFH-Gebiets sind unter anderem Trockenrasenbereiche, auf denen Rote-Liste-Arten Deutschlands bzw. Brandenburgs wie Ähriger Ehrenpreis (Veronica spicata ; RL D: 3), Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca; RL D: 2) sowie die auch nach Bundesartenschutzverordnung geschützte Sandstrohblume (Helichrysum arenarium; RL D: 3), die Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum; RL BB: 3) und die Strand-Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata; RL BB: V) vorkommen.  

Bestehende Planungen

Im Juni 2009 wurde vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz ein Erlass zur Bewirtschaftung und zur Bekanntgabe der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet "Steppenhügel im Havelland" herausgegeben. Ein Managementplan für dieses FFH-Gebiet ist noch nicht erarbeitet.

Leitbild und Naturschutzziele

  • Erhaltung bzw. Optimierung und ggf. Entwicklung der trockenen, kalkreichen Sandrasen, idealerweise durch jährliche Mahd mit Beräumung des Mahdguts
  • Verhinderung von Nährstoffeinträgen
  • Verhinderung von illegaler Sandentnahme
  • gezielte Auflichtung mit Gehölzentnahme in den Randbereichen der zu schützenden Trockenrasenbereiche
  • im Bereich mit reinem Kiefernbestand sowie in jungen Aufforstungen Waldumbau zu einem naturnahen Laub-Mischwald mittels Naturverjüngung standortheimischer Baumarten; die Naturerbeflächen werden nach Umwandlung in naturnahe Waldgesellschaften mit Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation nach Möglichkeit als Naturentwicklungsgebiet sich selbst überlassen.
  • Erhaltung der naturnahen Laub(misch)wälder auf Naturerbeflächen als Naturentwicklungsgebiet.  

Die Umsetzung der aufgeführten Naturschutzziele ist von großer Bedeutung, um die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reproduktion der gefährdeten Trockenrasenarten zu schaffen.

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