Naturerbeflächen im NSG „Ketziner Havelinseln"Vielfalt an auentypischen Strukturen und Biotopen

Die „Ketziner Havelinseln" sind eine Gruppe von vier größeren und mehreren kleinen Schwemmsandinseln in einem naturnah erhaltenen Flussabschnitt der Havel zwischen Nauen und Potsdam. Das Naturschutzgebiet liegt auf dem Gebiet der Stadt Ketzin/Havel in den Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark. 

Gebietsbeschreibung

Charakteristisch für das Gebiet ist die Vielfalt an auentypischen Strukturen und Biotopen wie z.B. Altarme, Buchten, Flach- und Tiefwasserzonen, breite Verlandungsbereiche und naturnah ausgeprägte Uferzonen. Vor 1989 wurden die Inseln beweidet, inzwischen sind sie ungenutzt. Viele seltene, bedrohte Tiere können hier aufgrund der geringen menschlichen Einwirkungen ungestört leben. Auf zwei Ketziner Havelinseln befinden sich Naturerbeflächen im Umfang von ca. 12 Hektar. Auf den Flächen der Insel Schmergow findet man überwiegend flächige Hochstaudenfluren auf ehemals beweidetem Grünland. Gehölze der Weichholzaue wie Pappeln und Weiden sowie großflächige Schilfröhrichte prägen hier das Bild.

Auf der Insel Burgkavel liegen die Naturerbeflächen ebenfalls innerhalb von Grünlandbrachen mit blütenreichen Hochstaudenfluren und einer hohen Insektenvielfalt. Daneben finden sich Schilfröhrichte und Großseggenwiesen.  

Schutzstatus und Schutzgüter

Seit März 2003 sind die „Ketziner Havelinseln“ Naturschutzgebiet. Für die Vogelwelt ist das Terrain von großer Bedeutung. Streng geschützte Vogelarten wie Tüpfelsumpfhuhn, Großer Brachvogel, Kiebitz und Schilfrohrsänger leben hier. Daher wurde es im Jahr 2004 als europäisches Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“ (SPA) ausgewiesen. Die Inseln liegen zudem im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Ketziner Havelinseln“ (DE 3542-301) sowie im Landschaftsschutzgebiet „Brandenburger Osthavelniederung“.

Bestehende Planungen

Es existiert ein Landschaftsrahmenplan des Landkreises „Potsdam-Mittelmark". Für das Gebiet gilt seit 2003 die NSG-Verordnung. Ein Managementplan für dieses FFH-Gebiet ist noch nicht erarbeitet.

Leitbild und Naturschutzziele

  • Erhaltung der ungemähten Ufer- und Röhrichtvegetation als Brutgebiet von Tüpfelsumpfhuhn, Großem Brachvogel, Schilfrohrsänger, Rohrweihe, Kiebitz und zahlreichen Enten- und Gänsearten
  • Erhaltung und Wiederherstellung von winterlich überfluteten mehrjährigen Grünlandbrachen in der Nähe zu Röhrichtflächen, u.a. als Brutgebiet von Sumpfhuhnarten, Kiebitz und Bekassine
  • Erhaltung und Wiederherstellung einer artenreichen Fauna von Wirbellosen, um ein ausreichendes Nahrungsangebot für die zahlreichen Vogelarten sicher zu stellen  
  • Erhaltung der Lebensräume für besonders geschützte bzw. gefährdete Pflanzenarten wie z.B. Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris; RL D: 3), Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris; RL D: 3), Schwanenblume (Butomus umbellatus: RL BB: 3), Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus: RL D: 3) oder Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae; RL D: 3)     
  • Erhaltung und Entwicklung verschiedener weiterer naturschutzfachlich bedeutsamer Biotope wie Weichholzauwälder und feuchte Hochstaudenfluren
  • Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume für Fischotter, Biber, Großem Mausohr und Rotbauchunke 

Die Schutzziele auf den Ketziner Havelinseln umzusetzen ist von besonderer Bedeutung, da diese naturnahen Inseln als Trittsteine zwischen den Naturschutzgebieten „Wolfsbruch“ stromaufwärts und „Mittlere Havel“ stromabwärts ein wesentlicher Teil des Biotopverbundes innerhalb der Havelniederung sind.

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