Naturerbeflächen "Hänge bei Gorgast" im FFH-Gebiet "Oder-Neiße-Ergänzung"Flächen im Vogelschutzgebiet "Mittlere Oderniederung"

Das FFH-Gebiet "Oder-Neiße-Ergänzung" (DE 3553-308) umfasst mit mehreren Teilabschnitten über verschiedene Landkreise hinweg eine Gesamtfläche von etwa 2.900 Hektar entlang der Oder (Stromoder). Der Teilabschnitt, in dem die Flächen des Nationalen Naturerbes liegen, verbindet das Odertal südlich der polnischen Stadt Kostrzyn über den Förstersee bei Gorgast mit der Alten Oder.

Gebietsbeschreibung

Die Naturerbeflächen nördlich von Gorgast sind insgesamt ca. 14 Hektar groß. Eine Teilfläche von 9,6 Hektar schließt direkt an den Förstersee an und ist von Wald geprägt. Die größte Biotopfläche mit fast sechs Hektar ist ein Stieleichenmischwald, welcher mit den Hauptbaumarten Eiche (Quercus robur), Ulme (Ulmus laevis, U. minor) und Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior) dem FFH-Lebensraumtyp 91F0 – Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, U. minor, Fraxinus excelsior oder F. angustifolia (Ulmenion minoris) zugeordnet werden kann. Weiterhin sind Erle (Alnus glutinosa), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Rotbuche (Fagus sylvatica), Winterlinde (Tilia cordata) und Robinie (Robinia pseudoacacia) beigemischt.

In der Strauchschicht kommen typische Gehölze wie Holunder (Sambucus nigra), Hasel (Corylus avellana), Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Weißdorn (Crataegus monogyna) und Traubenkirsche (Prunus padus) vor. In der Naturverjüngung sind Eiche, Ulme, Esche, Rotbuche, Berg- und Spitzahorn sowie Robinie vorherrschend und in der Krautschicht treten lebensraumkennzeichnende Arten wie Riesen-Schwingel (Festuca gigantea), Giersch (Aegopodium podagraria), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) und Hain-Rispengras (Poa nemoralis) auf. Vor allem am Wegrand gesellen sich auch Neophyten wie Schneebeere (Symphoricarpos albus) und Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora) dazu.

Nördlich ragt eine kleine Bucht des Förstersees mit einer Krebsscheren-Gesellschaft in den Wald hinein. Die Ufervegetation besteht innerhalb der Naturerbeflächen aus einem Wasserschwaden-(Glyceria maxima)-Röhricht mit einer Wasserlinsendecke aus Kleiner Wasserlinse (Lemna minor), Teichlinse (Spirodela polyrhiza) und Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae). Östlich schließt sich eine anmoorige Senke mit Frauenfarn-Schwarzerlenwald an. Hier dominiert Erle den Oberstand, wobei Esche, Ulme und Bergahorn beigemischt sind. In der Krautschicht kommen neben dem namensgebenden Wald-Frauenfarn (Athyrium filix-femina) des Weiteren Brennnessel (Urtica dioica), Riesen-Schwingel (Festuca gigantea), Winkel-Segge (Carex remota), Gundermann (Glechoma hederacea), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus) und in den wassergefüllten Schlenken Flutender Schwaden (Glyceria fluitans) und Fluss-Ampfer (Rumex hydrolapathum) vor. Im Übergang zum Acker im Nordosten der Naturerbeflächen dient ein gemischter Laubholzforst mit Pappel als Puffer und Schutz vor Nährstoffeinträgen. Auch im südlichen Bereich geht der Stieleichen-Ulmen-Auenwald in einen Laubholzforst mit Pappel über.

Ein Teil der Naturerbeflächen befindet sich mit ca. 4,2 Hektar nordöstlich von Gorgast und ist durch eine Straße vom Rest des Gebietes getrennt. Hierbei handelt es sich um jeweils einen Teil eines Ackerschlages, eines Großseggen-Schwarzerlenwaldes als natürliche Ufervegetation des Fließgewässers Gorgaster Fahrt und einer Senke im Übergangsbereich zwischen Acker und Erlenwald mit einer Brennnesselflur.

Schutzstatus und Schutzgüter

Die Flächen des Nationalen Naturerbes bei Gorgast liegen zum großen Teil im FFH-Gebiet "Oder-Neiße-Ergänzung" (DE 3553-308) und beinahe komplett im Vogelschutzgebiet "Mittlere Oderniederung" (DE 3453-422). Im Rahmen der FFH-Managementplanung gab es innerhalb der Naturerbeflächen Nachweise für den Biber (Castor fiber) durch Fraßspuren entlang des Ufers am Förstersee sowie eine Biberburg im Nordwesten des Gebietes. Außerhalb der Naturerbeflächen, nordwestlich am Förstersee, wurden der Fischotter (Lutra lutra) und südöstlich von Gorgast an der Alten Oder Vorkommen des Steinbeißers (Cobites taenia) nachgewiesen. Diese Artnachweise zeugen von der Bedeutung des Gebietes als Biotopverbund zwischen der Alten Oder und der Stromoder. Als geschützte Biotope innerhalb der Flächen des Nationalen Naturerbes konnten ein Stieleichen-Ulmen-Auenwald, ein Gewässer mit Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzen-Vegetation sowie Erlenbruchwälder aufgenommen werden.

Bestehende Planungen

Die Managementplanung für das FFH-Gebiet "Oder-Neiße-Ergänzung" ist abgeschlossen. Die Naturerbeflächen liegen im Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens "Küstriner Vorland".

Leitbild und Naturschutzziele

Innerhalb der Flächen des Nationalen Naturerbes ist insbesondere der Stieleichen-Ulmen-Auenwald als Rest einer Hartholzaue wertgebend. Hartholzauenwälder kommen in Brandenburg nur noch äußerst selten und fragmentarisch (im Komplex mit Weichholzauenwäldern) an der Oder und vereinzelt an der Lausitzer Neiße vor. Sie sind auf schwankende Grundwasserstände und periodische Überflutungen angewiesen, welche in einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Region wie dem Küstriner Vorland, insbesondere in Siedlungsnähe nicht mehr möglich sind. Daher werden folgende Naturschutzziele im Gebiet angestrebt, um die Flächen als wichtigen Teil des Biotopverbundes zu erhalten:

  • Erhalt der naturnahen Wälder ohne weitere forstliche Nutzung (Naturentwicklungsgebiete) mit Ausnahme des Robinienforstes mit Pappel. Nach Möglichkeit Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen zum Waldumbau im Robinienforst mit dem Ziel einer naturnahen Baumartenzusammensetzung mittels Naturverjüngung standortheimischer Baumarten; die Waldumbauflächen werden nach Umwandlung in naturnahe Waldgesellschaften mit Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation als Naturentwicklungsgebiet sich selbst überlassen.
  • Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens nach Möglichkeit Konzentration und Arrondierung der Flächen im Bereich der aktuell im Eigentum befindlichen Waldflächen und angrenzender naturnaher Waldbiotope (Moor-, Bruch- und Auenwälder) zur Stärkung des Biotopverbundes. Insbesondere Tausch der Flächenanteile mit Bebauung bzw. Landwirtschaft und Tierhaltung.
  • Umwandlung der intensiven Nutzung auf Ackerflächen in eine standortangepasste, extensive naturschutzorientierte Nutzung und Pflege zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt und Verringerung der Nährstoffeinträge, beispielsweise durch Umwandlung in Grünland. Um eine naturschutzorientierte extensive Bewirtschaftung des Grünlandes sowie der Ackerbereiche sicherzustellen, wird diese ggf. über Flächen-/Pflugtausch umgesetzt, da der erforderliche Flächenzusammenhang derzeit nicht gegeben ist. Ein realer Flächentausch zur Arrondierung der Naturerbeflächen mit nachfolgender Umsetzung einer naturschutzorientierten extensiven Bewirtschaftung bzw. dem Erhalt naturnaher Biotoptypen wird im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens angestrebt.
  • Minimierung der Auswirkungen der Siedlungsnähe durch Entfernen der Kompoststellen und Aufstellen von Hinweisschildern über die Auswirkungen von Kompost in der Natur (z.B. Nährstoffeintrag und Ausbreitung invasiver Neophyten)

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