Naturerbeflächen im und um das FFH-Gebiet "Niederoderbruch"Flächen in den zwei Landkreisen Märkisch-Oderland und Barnim

Das FFH-Gebiet ist naturräumlich dem Oderbruch und somit dem Odertal zugeordnet. Die Stiftungsflächen liegen zu nahezu gleichen Anteilen in den zwei Landkreisen Märkisch-Oderland und Barnim

Gebietsbeschreibung

Eine detaillierte Beschreibung zum FFH-Gebiet gibt der FFH-Managementplan-Entwurf (LUGV 2015), der als Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen herangezogen wurde. Das FFH-Gebiet ist naturräumlich dem Oderbruch und somit dem Odertal zugeordnet. Die Nordgrenze des FFH-Gebiets bilden der Finowkanal, Oder-Havelkanal und Oderberger See. Ein Deich, der die Niederung durchzieht, bildet im Osten und Südosten die Gebietsgrenze. Administrativ befindet sich der Großteil des FFH-Gebiets im Landkreis Barnim (Gemeinde Liepe, Oderberg), die Flächen östlich der Alten Finow und südlich des Oderberger Sees gehören zum Landkreis Märkisch-Oderland (Gemeinde Bad Freienwalde).

Entwicklung

Bis Mitte des 18. Jahrhunderts floss der Hauptlauf der Oder noch mäandrierend am östlichen Rand des Gebiets um die Neuenhagener Oderinsel herum. Das heutige FFH-Gebiet "Niederoderbruch" war Teil der Oderaue und befand sich im direkten Überflutungsbereich des ehemaligen Hauptlaufs der Oder. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ließ Friedrich II. den Odermäander mittels Durchstich verkürzen, wodurch der Hauptlauf ca. neun Kilometer nach Osten (Hohenwutzen) verlegt wurde. Anhand der heutigen Alten Oder lässt sich der frühere Lauf noch erahnen, sie ist inzwischen vollständig vom Oderhauptlauf abgetrennt. Weitere deutliche Änderungen des Wasserhaushaltes wurden durch den frühen Ausbau der Finow zum Finowkanal, den Deichbau und damit das Abtrennen der Aue vom Oderstrom, sowie die Anlage erster Gräben bewirkt. Nun war eine erste Nutzung der Sumpflandschaft als Grünland möglich. Es waren aber noch zahlreiche Altarme, Seitenarme und Kleingewässer vorhanden. Die nächste gravierende Veränderung erfolgte im Zuge der Komplexmelioration in den 1970er Jahren und führte zur deutlichen Absenkung des Grundwasserspiegels und zum Verlust von Oberflächenge-wässern. Gewässer haben heute noch einen Anteil von ca. 20 Prozent an der Gesamtfläche, was zwar immer noch beachtlich ist, aber doch deutlich weniger als vor der Komplexmelioration und vor dem Oderdurchstich ist. Der Vergleich der Schmettauschen Karte (1767-1787), auf der der verlagerte Oderlauf schon erkennbar ist (Abb. 1), mit der aktuellen topographischen Karte (Abb. 2) verdeutlicht dies.

Schutzstatus und Schutzgüter

Ein Großteil der Flächen befindet sich innerhalb des NSG und FFH-Gebiets "Niederoderbruch" und eine Fläche ist Teil der FFH-Gebiets "Oder-Neiße Ergänzung". Zudem befinden sich alle Flächen im Südosten des Biosphärenreservates, LSG und SPA "Schorfheide-Chorin".

Geschützt nach § 30 BNatSchG sind alle vorkommenden Gewässer- und Feuchtwaldbiotope. Ein Großteil dieser Biotope ist zugleich Lebensraumtyp nach FFH-RL oder könnte zu einem FFH-LRT entwickelt werden.

Faunistisch ist das Gebiet vor allem für die FFH-Anhang-II-Arten Biber und Fischotter von herausragender Bedeutung. Beide Arten finden günstige Lebensbedingungen und besiedeln das gesamte Gebiet. Für den Biber ist das Gebiet nahezu optimal. Er ist an allen Gewässern zu finden und schafft sich durch Staue neue Habitate. Es ist die dichteste Biberpopulation im Biosphärenreservat.

Vorkommende Fledermausarten sind Großer Abendsegler, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Rauhaut-, Zwerg- und Mückenfledermaus (alle FFH-Anhang IV), die das Mosaik von Wasser, Offenland und Gebüschen vor allem als Jagdgebiet nutzen.

Von Amphibien wird das wasserreiche Gebiet hingegen nur relativ schwach besiedelt. Die FFH-Anhang-II-Arten Rotbauchunke und Laubfrosch treten nur an Einzelgewässern auf. Als Ursache werden die Wanderbarrieren Oderberger See und der Oder-Havel-Kanal gesehen, das Vorkommen von Fischen in zahlreichen Gewässern (Fraßfeinde), sinkende Wasserstände und damit ein frühes Austrocknung von Kleingewässern sowie die Strukturarmut der Grünländer.

In der Alten Finow findet vor allem der Bitterling (FFH-Anhang II) gute Lebensbedingungen, seltener kommen hingegen Steinbeißer (FFH-Anhang II) und Karausche (RL-D 2) vor.

Auf Flussampfer-Beständen entlang der zahlreichen Gräben im Gebiet ist der Große Feuerfalter, ebenfalls eine FFH-Anhang-II-Art, durch Eiablage belegt. Im Niederoderbruch wird eine zusammenhängende Population vermutet. Die Grabenunterhaltung stellt jedoch ein Problem für die Art dar.

An geschützten Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind vor allem Offenlandarten wie der Wachtelkönig, Braunkehlchen, Kiebitz, Kranich und Wiesenpieper zu nennen. Höhere Gebietswasserstände würden sich auch auf diese Artgruppe positiv auswirken und die Besiedlung durch Limikolen befördern.

Bestehende Planungen

Für das FFH-Gebiet "Niederoderbruch" liegt seit 2015 ein FFH-Managementplan-Entwurf vor. Für den nördlichen Teil des FFH-Gebiets "Oder-Neiße-Ergänzung" gibt es bisher keinen Managementplan. Der Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat "Schorfheide-Chorin" ist noch in Bearbeitung.

Leitbild und Naturschutzziele

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Niederoderbruch" sieht zwei Entwicklungsszenarien vor.

Szenario A: Wiederherstellung eines naturnahen Wasserstandes durch Aufgabe der Schöpfwerke und Rückbau von Entwässerungsanlagen. Dies hätte eine Überflutung niedrig gelegener Flächen und eine nur noch sehr extensive Grünlandnutzung höher gelegener Bereiche zur Folge. Auf nassen Offenlandbereichen würden sich nährstoffreiche Großseggen- und Röhrichtbestände entwickeln. Profitieren würden Auenwälder, Stand- und Fließgewässer sowie Arten wie z.B. Rohrdommel und Seggenrohrsänger. Aufgrund der derzeitigen Eigentumsverhältnisse ist dieses Ziel zum aktuellen Zeitpunkt unrealistisch und müsste im Rahmen eines Großprojektes umgesetzt werden. Die Stiftung Naturschutzfonds kann ihre Flächen jedoch für diesen Zweck vorhalten und damit eventuelle zukünftige Großprojekte unterstützen.

Szenario B: Dieses Szenario sieht eine Optimierung des Wasserhaushaltes durch Regulierung von Gräben, des Lieper Schöpfwerkes und ggf. einen Teilrückbau von Meliorationsgräben vor, um typische Habitate und Lebensräume zu erhalten und gleichzeitig eine landwirt-schaftliche Nutzung zu ermöglichen. Aber auch hier ist für die Umsetzung eine großräumige Betrachtung und Planung – weit über die Stiftungsflächen hinaus – erforderlich, so dass die Stiftung hier  ebenfalls nur unterstützen könnte.

Für die Stiftungsflächen gelten folgende Leitbilder und Ziele:

  • Erhalt und Entwicklung der Feucht- und Auen-Wälder (u.a. FFH-LRT 91E0) ohne forstliche Nutzung
  • Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Gewässerstruktur (FFH-LRT 3150, 3260)
  • Natürliche Sukzession der Moore, Staudenfluren, Schilfröhrichte, Gebüschbereiche, Feldgehölze, Brachen (in Teilbereichen) sowie der Laubholzforsten
  • Erhalt und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere für Amphibien und wiesenbrütende Vogelarten
  • Erhalt und Entwicklung der Feuchtgrünländer durch Fortführung bzw. Optimierung der extensiven Nutzung durch Mahd und/oder Beweidung
  • Entwicklung der Brachen (in Teilbereichen) zu artenreichen Wiesen oder Weiden durch Einbeziehung in eine extensive Nutzung
  • Umwandlung der z.T. artenarmen Frisch- und Fettweiden in extensiv genutztes Grünland
  • Extensivierung der ackerbaulichen Nutzung, ggf. Umwandlung in Extensivgrünland
  • Soweit möglich Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes
  • Insofern höhere Wasserstände, z.B. im Rahmen von Großprojekten, erreicht werden können, haben diese gegenüber der Nutzbarkeit von Flächen Priorität
  • Soweit möglich Rückbau der vorhandenen Gebäude, Lagerflächen bzw. Infrastruktur oder Tausch bzw. Verkauf der Flächen und Reinvestierung in naturschutzfachlich wertvollere Flächen

Download

Hier finden Sie die Informationen rund um diese Stiftungsfläche zum Herunterladen (pdf-Datei).