Naturerbeflächen im FFH-Gebiet "Tornow"Kleingewässer als Lebensraum für Amphibien

Das Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH-) Gebiet "Tornow" liegt rund elf Kilometer nordwestlich der Stadt Zehdenick im Landkreis Oberhavel und ist etwa 350 Hektar groß.

Gebietsbeschreibung

Über 80 Prozent der Fläche des FFH-Gebietes bestehen aus Ackerland. Die Agrarlandschaft zeichnet sich hier durch eine hohe Zahl von Kleingewässern und vereinzelten Gehölzstrukturen aus.

Im Zentrum des Gebietes befinden sich drei Kleingewässer mit Gehölzsaum, die als Naturerbeflächen der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg übertragen wurden (insgesamt ca. sechs Hektar). Zwei dieser Gewässer sind durch einen Graben miteinander verbunden. Südlich der Kleingewässer schließt sich eine weitere Naturerbefläche mit einer Grünlandbrache an.
 

Schutzstatus und Schutzgüter

Das FFH-Gebiet "Tornow" liegt im seit 1999 bestehenden Landschaftsschutzgebiet "Fürstenberger Wald- und Seengebiet" sowie im Naturpark Uckermärkische Seen.

Wertgebende Bestandteile des FFH-Gebiets sind vor allem die Kleingewässer, in denen nach  Roter Liste Deutschlands stark gefährdete sowie  im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführte Amphibienarten vorkommen, wie z.B. Moorfrosch (Rana arvalis; RL D: 3), Rotbauchunke (Bombina bombina; RL D: 2) und Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Der Teichfrosch (Pelophylax esculentus), der im Anhang V der FFH-Richtlinie aufgeführt wird, kommt ebenfalls im Gebiet vor.

Die am Rand der als Naturerbe übertragenen Kleingewässer bestehenden Röhrichtgesellschaften sowie die Bereiche mit Binsen und Seggen nördlich des mittleren Kleingewässers und in unmittelbarer Nähe auf der Grünlandbrache sind wichtiger Bestandteil des Lebensraums dieser Amphibien.
 

Leitbild und Naturschutzziele

  • Erhalt bzw. Optimierung der Kleingewässer als Lebensraum verschiedener gefährdeter und unter Schutz stehender Amphibienarten
  • stellenweise Entbuschung der Ufer der Laichgewässer, um besonnte Bereiche für die bessere Entwicklung des Amphibienlaichs zu erhalten   
  • Verhinderung von Nährstoff- und Mülleinträgen in die Kleingewässer
  • Pufferzone von mindestens 10 Metern um jedes Kleingewässer
  • extensive Grünlandnutzung in der Pufferzone mit einmal jährlicher Herbstmahd, um Verbuschung zu verhindern
  • Erhalt der Bereiche mit Binsen- und Seggenhorsten (u. a. auf der Grünlandbrache) u.a. als Überwinterungsquartiere von Amphibien und Insekten

Die Umsetzung der aufgeführten Naturschutzziele ist von großer Bedeutung für den Erhalt der Reproduktionsstätten verschiedener Amphibienarten.

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