Naturerbeflächen im FFH-Gebiet "Zehdenick-Mildenberger Tonstiche" Lebensraum für Biber, Fischotter und Rotbauchunke

Das mehr als 1500 Hektar große Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) "Zehdenick-Mildenberger Tonstiche" befindet sich im Norden des Landes Brandenburg nördlich der Stadt Zehdenick im Landkreis Oberhavel.

Gebietsbeschreibung

Das FFH-Gebiet stellt einen repräsentativen Teil der Zehdenick-Mildenberger Tonstichlandschaft dar. Etwa ein Viertel der Gebietsfläche nehmen die meso- bis eutrophen, von der Havel beeinflussten Tonstiche ein. Auf den übrigen Flächen befinden sich Moore, Sümpfe, Uferbewuchs und melioriertes Grünland, feuchtes und mesophiles Grünland, etwas Laubwald und ein geringer Teil Ackerland.
Die Naturerbeflächen im Umfang von insgesamt 34,2 Hektar sind teilweise vereinzelt gelegen und über die ganze Fläche des FFH-Gebiets verteilt bzw. grenzen an das FFH-Gebiet an. Es handelt sich um 43 Flurstücke (von 0,0004 bis 5,8 Hektar). Die Naturerbeflächen haben Anteil an der Gewässerfläche von insgesamt fünf Tonstichen; teilweise sind die Flächen nicht zugänglich (beispielsweise Erlenbruch an der Klienitz). Ein großer Teil der Flächen wird von Pappelforst und von Frischweiden- bzw. Frischwiesen eingenommen. Zu den Naturerbeflächen zählt auch ein im NSG "Klienitz" gelegenes Flurstück. Bei diesem Flurstück handelt es sich um den Havel-Altarm Klienitz, der noch naturnah erhalten ist und durchgängige Ufervegetation aufweist.

Schutzstatus und Schutzgüter

Das FFH-Gebiet "Zehdenick-Mildenberger Tonstiche" befindet sich im SPA "Obere Havelniederung", zu 80 Prozent im Naturpark "Uckermärkische Seen" und zu fast 80 Prozent im seit 1999 bestehenden Landschaftsschutzgebiet "Fürstenberger Wald- und Seengebiet". Ein kleiner Teil des FFH-Gebietes liegt im NSG "Klienitz", eine weitere kleinere Teilfläche ist Bestandteil des Biotopverbunds "Welsengraben". 
Wertgebende Bestandteile dieses FFH-Gebiets sind verschiedene Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, wie beispielsweise Natürliche eutrophe Seen mit Schwimmblatt- und Wasserpflanzenvegetation (LRT 3150), Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430), Pfeifengraswiesen (LRT 6410) sowie Auen-Wälder mit Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Esche (Fraxinus excelsior) (LRT 91E0).
Die "Zehdenick-Mildenberger Tonstiche" sind charakterisiert durch Characeenrasen und Laichkrautfluren sowie durch eine reiche Fischfauna mit nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützten Arten wie Rapfen (Aspius aspius), Bitterling (Rhodeus amarus) und Europäischem Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis). Das FFH-Gebiet stellt einen bedeutenden Lebensraum für Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) dar. Auch die nach Anhang II geschützten Amphibienarten Rotbauchunke (Bombina bombina) und der Nördliche Kammmolch (Triturus cristatus) sind hier verbreitet. Seltene bzw. gefährdete Pflanzenarten wie Tannenwedel (Hippuris vulgaris; RL D: 3) und verschiedene Orchideenarten kommen zudem in diesem FFH-Gebiet vor.

Leitbild und Naturschutzziele

Erhaltung und Entwicklung der Klienitz (Altarm der Havel) mit seiner natürlichen eutrophen Wasserqualität

  • Schutz der Fischotter- und Biberpopulation
  • Förderung der Amphibienvorkommen (wie z.B. Rotbauchunke (Bombina bombina) und Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus))
  • Erhaltung und Entwicklung der Feuchtgebietsflächen als wesentlicher Teil des Biotopverbunds der Zehdenick-Spandauer Havelniederung
  • Erhaltung und Entwicklung der Flächen als Lebensraum wild lebender Tierarten, insbesondere als Zug-, Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Gänse und als Brut- und Nahrungsgebiet für Wasservögel, Wat- und Großvögel
  • Entwicklung der Lebensräume der vorkommenden charakteristischen seltenen bzw. gefährdeten Pflanzenarten, wie z.B. Tannenwedel (Hippuris vulgaris) und verschiedene Orchideenarten
  • Nach Möglichkeit Umwandlung von naturfernem Kiefern- oder Pappelforst in einen naturnahen Laub-Mischwald mit standorteinheimischen Baumarten; die Naturerbeflächen werden nach Umwandlung in naturnahe Waldgesellschaften mit Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation als Naturentwicklungsgebiet sich selbst überlassen. Bereits vorhandenes Laubholz wird durch Naturverjüngung gefördert.
  • Sofern eine Nutzungseinstellung nicht realisiert werden kann, ist die Fischerei nur in Form eines naturschutzorientierten fischereilichen Managements mit der Zielsetzung der Entwicklung autochthoner Fischbestände in allen Gewässern auszuüben. Naturverträgliche Nutzung größerer Gewässerflächen unter Verzicht auf Zufütterung, Anfütterung, Fischbesatz (mit Ausnahme der Wiederansiedlung ausgestorbener einheimischer Arten) und Elektrofischerei (außer zu Forschungszwecken). Fanggeräte oder Fangmittel sind so einzusetzen oder auszustatten, dass ein Einschwimmen oder eine Gefährdung von streng oder besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen ist.
  • Grünland- und Ackerflächen sollen extensiviert und durch geeignete Maßnahmen aufgewertet werden.
  • Strukturelemente wie Hecken werden erhalten.
  • Kleinere Flächen (bspw. die anthropogenen Rohbodenstandorte oder kleinere Gewässerteile) sollen nach Möglichkeit getauscht werden, um größere, zusammenhängendere Flächen zu erhalten, auf denen eine naturschutzfachliche Entwicklung stattfinden kann.

Die Umsetzung der aufgeführten Naturschutzziele ist von besonderer Bedeutung, um diesen wichtigen Teil des Biotopverbunds mit Hilfe der Naturerbeflächen an der Havel zu erhalten und zu verbessern.

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