Naturerbeflächen im und südlich des FFH-Gebietes "Polzowtal" Zwischen Eichen-Hainsimsen-Buchenwald und Erlen-Bruchwald

Die Flächen befinden sich im Landkreis Oberhavel in der Gemeinde Großwoltersdorf innerhalb des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Fürstenberger Wald- und Seengebiet".

Gebietsbeschreibung

Die rund zwei Hektar Naturerbeflächen (NNE) sind Teil des FFH-Gebiets "Polzowtal". Sie werden durch weitere 2,3 Hektar Stiftungsflächen arrondiert, die nicht zur NNE-Kulisse gehören und sich überwiegend außerhalb des FFH-Gebiets befinden.

Eine ausführliche Beschreibung des FFH-Gebiets "Polzowtal" gibt der FFH-Managementplan (LUGV 2013): Das FFH-Gebiet umfasst 512 Hektar und schließt das Polzowfließ zwischen Menz und Polzower Wachthaus sowie den Burower Hauptgraben mit ihren Talräumen ein. Ursprünglich entsprang das Polzowfließ dem Roofensee. 1745 bis 50 wurde es bis zum Stechlinsee verlängert und zum Holz flößen auf acht Meter Breite kanalartig ausgebaut. Teilweise wurde der Lauf verkürzt und verlegt. Die Mündung in den Kleinen Wentowsee entspricht dem natürlichen Mündungsbereich. Über den See entwässert das Fließ in die Havel.

Bereits 1786 waren die Holzvorräte erschöpft und das Gebiet um den Kanal großflächig entwaldet. Der Polzowkanal verlor seine Funktion zum Holz flößen. Die baulichen Anlagen verfielen und das Profil verlandete zum Teil. Ende des 19. Jh. begann die Wiederaufforstung mit Kiefern. 1960 folgte eine erneute Ausbaggerung, um umliegende Wiesen trocken zu legen und landwirtschaftlich intensiver nutzen zu können.

Im Zuge der Komplexmelioration wurde in den 1980er Jahren auch der Burower Hauptgraben, ursprünglich ein natürliches Fließgewässer, ausgebaut. Neben- und Stichgräben wurden im Burower Tal und im Polzowtal angelegt und Dränagen errichtet. Durch die starke Entwässerung setzte eine Mineralisation der Moorwiesen ein und die Grundwasserstände sanken. Entwässerungen der südlich bei Großwoltersdorf gelegenen Agrarlandschaft sind eine weitere Ursache für sinkende Grundwasserstände.

Durch verschiedene Maßnahmen wurde der Gebietsentwässerung teilweise entgegengewirkt. So wurde ab 1996 in Zusammenarbeit von Naturschutzverbänden, -vereinen und UNB Altarme wieder angeschlossen und die Gewässersole angehoben. Dies wurde später im Rahmen eines EU LIFE Projektes weitergeführt und bewirkte eine Teilwiedervernässung umliegender Wiesen.

Zwei Biberfamilien, die sich am Burower Hauptgraben und Polzowfließ angesiedelt haben, verstärken die Wiedervernässung durch ihre Dämme oberhalb Zernikower Mühle seit 2005. Darüber hinaus wurde die Durchgängigkeit durch den Rückbau von Wanderhindernissen an mehreren Stellen wiederhergestellt.

Obwohl bereits zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt wurden, konnte der ursprüngliche Grundwasserstand nicht wieder erreicht werden, dazu wären noch großräumigere Maßnahmen notwendig, die die landwirtschaftliche Nutzung weiter einschränken würden. Der Polzowkanal hat gegenüber seinem ursprünglichen Zustand heute eine beschleunigte Entwässerungswirkung. Das Fließgewässer selbst befindet sich aber aktuell in einem guten Erhaltungszustand.

Die Stiftungsflächen im FFH-Gebiet umfassen v.a. nährstoffreiche Frischwiesen/-weiden des Polzowtals bzw. eines Seitentals. Sie weisen zum Polzowkanal hin auch sehr feuchte mit Schilf, Seggen und anderen Feuchtezeigern bewachsene Bereiche auf. Aktuell werden sie als Mähwiese genutzt. Auf den Flächen konnten keine Entwässerungsgräben ausgemacht werden. Kleinere Anteile sind mit Eichen-Hainsimsen-Buchenwald und recht nassen Erlen-Bruchwald-Fragmenten bestanden.

Weitere Flurstücke befinden sich ca. ein Kilometer südlich des FFH-Gebiets. Eines umfasst ein seichtes, temporäres Kleingewässer. Das zweite Flurstück ist ein Kiefernforst mit Stangenholz. Die übrigen linienhaften Flurstücke sind ehemalige Mäander, die abgetrennt und verfüllt wurden, Gräben, (ehemalige) Feld-/Wiesenwege, Hecken und Baumreihen die in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft eingebettet sind.

Schutzstatus und Schutzgüter

Geschützt nach § 30 BNatSchG sind der Eichen-Hainsimsen-Buchenwald, der Erlen-Bruchwald und das temporäre Kleingewässer. Die genannten Waldbiotope sind zudem Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie. Biber und Fischotter sind entlang des Polzowfließes nachgewiesen. Weiter Arten nach BArtSchV bzw. Vogelschutz-Richtlinie sind z. B. die Blauflügelprachtlibelle und der Eisvogel. Darüber hinaus nutzen zahlreiche Fledermausarten Wald und Offenland als Jagdhabitat.

Leitbild und Naturschutzziele

  • Erhalt von Hainsimsen- Buchenwald, Auenwald und Waldmänteln ohne forstliche Nutzung
  • Waldumbau durch Auslichten von Nadelforsten, Entnahme nichtheimischer Arten und Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Baumarten, anschließend Nutzungsaufgabe
  • Erhalt des Kleingewässers
  • Erhalt und Entwicklung der artenreichen Frischwiesen/-weiden durch Fortführung der extensiven Nutzung durch Mahd und/oder Beweidung
  • Erhalt und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere für Biber, Fischotter und Fledermäuse

Download

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