Liegenschaft "Kroppen"Waldgebiet in der Lausitz

Bei dem Gebiet handelt es sich um ein knapp 96 Hektar großes Waldgebiet in der Lausitz an der Grenze zu Sachsen.

Gebietsbeschreibung

Es besteht vorwiegend aus struktur- und artenarmen Kiefernreinbeständen unterschiedlichen Alters, nur auf 7,5 Hektar stockt ein Birken-Kiefern-Mischbestand. Im Süden des Gebietes liegt eine etwa 4,8 Hektar große Wiese in der Niederung des Kieperbachs.

Die potenziell natürliche Vegetation ist Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit Pfeifengras-Stieleichen-Hainbuchenwald bzw. Waldreitgras-Winterlinden-Hainbuchenwald im Komplex mit Waldreitgras-Kiefer-Traubenmischwald. Die im Süden gelegene Wiese liegt im Bereich der potenziell natürlichen Vegetation des Schwarzerlen-Niederungswaldes im Komplex mit Pfeifengras-Stieleichen-Hainbuchenwald.

Schutzstatus und Schutzgüter

LSG: Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand
FFH: Pulsnitz und Niederungsbereiche DE 4547-303 (nur kleinflächig im nordöstlichen Bereich)

Leitbild und Naturschutzziele

Wald / Feldgehölze

  • Ziel ist die Entwicklung eines unzerschnittenen Waldgebietes mit natürlichen Waldgesellschaften sowie von natürlichen Feldgehölzen am Kieperbach 
  • Umwandlung (Entwicklung) der Kiefernbestände in naturnahe Waldgesellschaften mit Baumarten der potentiell natürlichen Vegetation. Bereits vorhandenes Laubholz ist durch Naturverjüngung und Pflanzung zu fördern. Nach Überführung der Bestände in naturnahe Waldgesellschaften sind diese als Naturentwicklungsgebiet sich selbst zu überlassen. 
  • Sollte sich eine verstärkte Verjüngung nicht standortheimischer Baumarten einstellen, die als dauerhafte Beeinträchtigung der potenziell natürlichen Waldgesellschaft zu bewerten sind, können gezielte Maßnahmen zur Eindämmung dieser Verjüngung zur Sicherung des Leitbildes durchgeführt werden. 
  • Diese Maßnahmen werden spätestens nach 20 Jahren, also im Jahr 2034, abgeschlossen. 
  • Nach Überführung der Waldbestände zu sich entwickelnden potenziell natürlichen Waldgesellschaften werden diese als Naturentwicklungsgebiet sich selbst überlassen und es werden keine Nutzungs- oder Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt. Die weitere Entwicklung dieser Naturwaldbereiche erfolgt als Naturentwicklungsgebiet über natürliche Prozesse im Zuge der weiteren Waldsukzession. 

Offenland

  • Die Frischwiese soll durch extensive Mahdnutzung offen gehalten werden, wobei die Mahdtermine den Schutz der vorhandenen Fauna und Vegetation zu berücksichtigen haben.

Jagd

  • Ziel der Jagdausübung ist die Waldverjüngung ohne Zaun. Dazu erfolgt ein Schalenwildmanagement, andere Wildarten (Raubwild, Flugwild) werden nicht bejagt. 
  • Durchführung der Jagd mit naturschutzfachlich begründeten zeitlichen und räumlichen Einschränkungen (Intervalljagden, zwei bis dreimalige Ansitz-Drückjagden pro Jagdjahr).