Naturerbeflächen "Neuzeller Niederung"Lebensraum für Fischotter, Rotbauchunke, Grüne Keiljungfer ...

Die Naturerbeflächen "Neuzeller Niederung" - zusammen ca. fünf Hektar - liegen im FFH-Gebiet "Oder-Neiße", das sich zwischen der Ortschaft Ratzdorf im Süden und der Stadt Eisenhüttenstadt im Norden erstreckt. Es umfasst elf Kilometer des Oderstromes, beginnend an dessen Eintritt nach Deutschland. Neben dem Deichvorland sind deichnahe Flächen des Hinterlandes mit einbezogen.

Gebietsbeschreibung

Das Deichvorland weist nur Breiten von ca. 100 bis 400 Metern auf (ohne die Flussfläche gemessen) und fehlt abschnittsweise ganz. Es sind allerdings Deichrückverlegungen vorgesehen bzw. bereits umgesetzt. Das Deichvorland wird überwiegend als extensive Schafweide genutzt. Nur kleinflächig erfolgt Mahd.

Das FFH-Gebiet ist vielfach durchsetzt mit Baumgruppen und Einzelgehölzen. Außerdem kommen zahlreiche Altwasserreste, Kolke und Hochflutrinnen als dauerhafte oder zeitweise trocken fallende Gewässer vor. Beiderseits des Deiches sind mehrfach naturnahe Weich- und Hartholzauwaldreste vorhanden.

Im Deichhinterland sind vor allem Waldbestände einbezogen. Nur kleinflächig kommt Grünland vor. Darüber hinaus sind auch landseitig weitere Auengewässer vorhanden. Schweiß- und Dränagegräben sind gebietskennzeichnend. Die vier Naturerbeflächen liegen alle im Deichvorland und sind überwiegend vom 91F0 – Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder F. angustifolia (Ulmus minoris) - in gutem Erhaltungszustand geprägt. Kleinflächig kommen die Lebensraumtypen 3150 – Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (guter Erhaltungszustand) und 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (durchschnittlicher Erhaltungszustand) vor.

Die Naturerbeflächen liegen alle innerhalb von Habitatflächen von Biber und Fischotter, in den Wäldern sind zahlreiche Baumquartieren für Fledermäuse. Auf dem Flurstück 16/1 befindet sich ein 1-geschossiges baufälliges Gebäude. In diesem Gebäude wurde im Jahr 2015 eine Rauchschwalbenkolonie, Hinweise auf Fledermäuse und Niststätten verschiedener Singvögel vorgefunden.

Schutzstatus und Schutzgüter

Das FFH-Gebiet "Oder-Neiße" (DE 3954-301) liegt innerhalb des SPA "Mittlere Oderniederung" (DE 3453-422) und ist seit 2004 Naturschutzgebiet. Die Schutzziele gemäß der NSG-Verordnung sind unter anderem die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen wild lebender Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften. Die Unterschutzstellung dient darüber hinaus der Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes "Oder-Neiße".

Im FFH-Gebiet ist ein guter ökologischer Zustand der Seen, Flüsse, feuchten Hochstaudenfluren, Brenndolden-Auenwiesen, Mageren Flachland-Mähwiesen und Hartholzauenwälder, kalkreichen Sandrasen und Auenwälder zu erhalten bzw. zu entwickeln. Außerdem ist das Gebiet Lebensraum für FFH-Anhang-Arten wie Biber, Fischotter, Rotbauchunke, Grüner Keiljungfer, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling und diverser Fischarten. Alle auf den Naturerbeflächen vorkommenden Biotope sind nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 BbgNatSchG geschützt.

Bestehende Planungen

Für das Gebiet liegen ein Landschaftsprogramm, ein Landschaftsrahmenplan sowie ein Natura 2000-Managementplan vor.

Leitbild und Naturschutzziele

  • Erhalt und Entwicklung des wechselfeuchten Auengrünlandes durch Pflege (Beweidung mit Schafen bzw. Mahd), dabei Belassen vorhandener Staudensäume und Gehölzstrukturen (aufgrund der Kleinflächigkeit nur dann, wenn die Flächen in die Nutzung der umliegenden Grünlandflächen integriert werden kann, ansonsten werden die Flächen der natürlichen Sukzession überlassen und führen damit im Optimalfall zu einer Ausdehnung des Auwaldes
  • Erhalt des Gewässers sowie der Auwälder als Naturentwicklungsgebiet (keine forstliche Nutzung)
  • Erhaltung und Entwicklung der Flächen als Lebensraum wild lebender Tierarten, insbesondere für Biber, Fischotter und Fledermäuse sowie als Zug- und Rastgebiet für nordische Gänse und als Brut- und Nahrungsgebiet für Wasservögel, Wat- und Großvögel
  • Das Gebäude wird als Niststätte und Fledermaus Sommerquartier erhalten, solange der bauliche Zustand es zulässt. Sollte der Bauzustand sich so weit verschlechtern, dass das Gebäude zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird, wird es zurückgebaut

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