Naturerbeflächen im FFH-Gebiet "Rheinsberger Rhin und Hellberge"Fließgewässer mit angrenzenden Feuchtwäldern, -wiesen und Hochstauden

Die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg besitzt im NSG und FFH-Gebiet "Rheinsberger Rhin und Hellberge" 2,7 Hektar Naturerbeflächen (NNE). Die Schutzgebiete sind Teil des Naturpark Stechlin-Ruppiner Land und des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Ruppiner Wald- und Seengebiet".

Gebietsbeschreibung

Eine Beschreibung des FFH-Gebiets gibt der Entwurf des FFH-Managementplans (LUGV 2013): Das FFH-Gebiet befindet sich in den Gemeinden Rheinsberg und Neuruppin innerhalb des Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Es ist 833,8 Hektar groß und umfasst das Kerbtal des stark mäandrierenden Rheinsberger Rhins zwischen Rheinsberg und Zippelsförde sowie seine Nebenflüsse Kleiner Rhin und Döllnitz, außerdem das Endmoränengebiet der Hellberge mit seinen verlandenden Seen und Wiesen.

Das Kerbtal des Rheinsberger Rhins ist eine glaziale Rinne in der sich Talsande abgelagert haben. Der Rheinsberger Rhin beginnt kurz oberhalb des FFH-Gebiets als Abfluss des Grienericksees und mündet bei Zippelsförde in den Lindower Rhin. Er überwindet 16 Höhenmeter auf 16 Kilometer Fließstrecke, daraus ergeben sich relativ hohe Fließgeschwindigkeiten. Das Flussbett hat überwiegend natürliche Strukturen (Prall-, Gleithänge, Steilwände, Kolke, Totholz) und ist nur in wenigen Abschnitten verändert (Uferverbau, Begradigung). Die Wasserqualität ist gut.

Der Rheinsberger Rhin wird den Salmonidengewässern zugerechnet und vom LAV Brandenburg genutzt. Seine intensivste Nutzung erfährt er durch Kanutourismus, wobei zahlreiche Regelungen getroffen wurden, um insbesondere mechanische Schäden an der Sohle und den Ufern zu reduzieren. Hohe Sandfrachten, die sich vor allem negativ auf die Bachmuschel-Population auswirken, werden sowohl auf den Kanutourismus als auch auf die Wehrsteuerung oberhalb des Rheinsberger Rhins zurückgeführt. Insgesamt befindet sich der Rheinsberger Rhin dennoch in einem guten Erhaltungszustand.

Die NNE-Flächen befinden sich verstreut im FFH-Gebiet innerhalb der Gemarkung Rheinsberg und liegen direkt am Rheinsberger Rhin in seiner Aue, eine Fläche auch am Kleinen Rhin. Sie umfassen Feuchtwiesen, Feuchte Hochstaudenfluren und Auenwald. Durch die Nähe zum Rheinsberger Rhin, werden die Offenland- und Auenwaldbiotope stark vom Fließgewässer beeinflusst. Dies betrifft sowohl die Wasserstände als auch die Dynamik des Flussbetts durch Erosion und Ablagerung. Die Erlen-Eschenwälder und Hochstaudenfluren entsprechen der potentiell natürlichen Vegetation. Aktuell findet keine Nutzung statt. Bei weiterer Nutzungsauflassung würden sich auch die Feuchtwiesen langfristig zu Feuchtwäldern entwickeln. Dabei stellen Hochstaudenfluren eine kleinräumige Erscheinung dar, die sich punktuell an offenen Uferbereichen bei entsprechender Fließgewässerdynamik oder Lücken im Baumbestand immer wieder an verschiedenen Stellen ausbilden werden.

Schutzstatus und Schutzgüter

Geschützt nach § 30 BNatSchG sind einige der Hochstaudenfluren und Feuchtwiesen sowie die Erlen-Eschenwälder und –bruchwälder. Viele der geschützten Biotope sind zusätzlich FFH-Lebensraumtypen. Zahlreiche geschützte Arten nach BArtSchV, z. T. auch nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, nutzen das Fließgewässer mit angrenzenden Feuchtwäldern, -wiesen und Hochstauden als Lebensraum. Dazu zählen Fischotter, Biber, verschiedene Fledermausarten, Eisvogel, Kranich, Moorfrosch und mehrere Libellenarten.

Naturschutzziele

  • Erhalt und Entwicklung der Auenwälder durch Nutzungsauflassung und Zulassen der Sukzession

  • Zulassen der Sukzession von Offenländern (Hochstaudenfluren, Feuchtwiesen)

  • Erhalt und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten

Das FFH-Gebiet "Rheinsberger Rhin und Hellberge" ist Gebietskulisse des EU LIFE-Projektes Feuchtwälder.

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