Naturerbefläche im Gebiet „Plattenburg“Mehrere Fischteiche charakterisieren das Gebiet

Der Stiftung Naturschutzfonds (NSF) wurde im Gebiet Plattenburg in der Gemarkung Zernikow eine Fläche des Nationalen Naturerbes (NNE) mit einer Flächengröße von 4,3 Hektar übertragen. Neben der NNE-Fläche befinden sich im Gebiet noch 7 weitere Flächen des Naturschutzfonds (30,5 Hektar), verteilt auf die Gemarkungen Groß Leppin und Plattenburg. Während sich die NNE-Fläche in keinem FFH-Gebiet befindet, liegen die übrigen Flächen des Naturschutzfonds fast vollständig innerhalb des 351,49 Hektar großen FFH-Gebietes „Plattenburg“ (DE 3038-301). Zudem befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft das FFH-Gebiet „Karthane“ (DE 3037-303). Die entsprechenden FFH-Managementpläne dienen als Grundlage für die Herleitung der Naturschutzziele für dieses Gebiet und werden entsprechend den Zielvorgaben des NNE angepasst.

Gebietsbeschreibung

Schutzstatus und Schutzgüter

Die NNE-Fläche liegt im Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ sowie im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Brandenburgische Elbtalaue“. Die sonstigen Stiftungsflächen liegen darüber hinaus zusätzlich im FFH-Gebiet Plattenburg, im EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Elbtal“ (DE 3036-401) sowie im Naturschutzgebiet (NSG) „Plattenburg“. Das Teichgebiet bildet das naturschutzfachliche Zentrum des Gebietes. Neben Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie wie Fischadler (Pandion haliaetus), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Eisvogel (Alcedo atthis), Kranich (Grus grus), Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzmilan (Milvus migrans) bietet das Teich-Gebiet u.a. Lebensraum für FFH-Arten wie Fischotter (Lutra lutra), Biber (Castor fiber), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Moorfrosch (Rana arvalis) und verschiedene Fledermausarten. Laut Biotopkartierung kommt auf der Naturerbefläche kein FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) vor. Für die anderen Stiftungsflächen wurden hingegen folgende FFH-LRT kartiert:

- 3150 (natürliche eutrophe Seen)

- 6240 (subpannonische Steppen-Trockenrasen)

- 9160 (mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)

- 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur)

- 91E0* (Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior)

Es handelt sich hierbei jedoch überwiegend um kleinere Bestände. Der Großteil der regional ausgewiesenen FFH-LRT befindet sich außerhalb der Stiftungsflächen. Der FFH-LRT 3150 umfasst mit etwa 0,9 Hektar einen Teil eines Fischteiches. Der FFH-LRT 6240 findet sich mit ca. 0,5 Hektar auf einer Fläche in der ehemaligen Sandgrube nördlich von Groß Leppin. Den größten Flächenanteil innerhalb der Stiftungsflächen im Gebiet nimmt mit 1,9 Hektar der FFH-LRT 9160 ein, welcher auf mehreren Flurstücken randlich zu finden ist, seinen Schwerpunkt jedoch ebenfalls auf der Fläche nördlich von Groß Leppin hat. Die FFH-LRT 9190 und 91E0* hingegen sind mit 0,3 bzw. 0,03 Hekar nur sehr kleinräumig verbreitet. Insgesamt sind auf den Stiftungsflächen im Gebiet Plattenburg etwa 3,6 Hektar als FFH-LRT ausgewiesen (ca. 10,3 % der Gesamtfläche).

Bestehende Planungen

Zum Herbst 2017 wurde für das FFH-Gebiet „Plattenburg“ die FFH-Managementplanung abgeschlossen. Seit 1997 existiert ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“, der aktuell fortgeschrieben wird. Auf der Trockenrasenfläche nördlich von Groß Leppin wurden wiederholt Pflanzungen trockenrasentypischer Spezies durchgeführt (u.a. Silene otites und Pulsatilla pratensis). Zudem sind hier weitere Maßnahmen im Rahmen eines LIFE-Projekts geplant.

Leitbild und Naturschutzziele

Im Gebiet Plattenburg liegt der naturschutzfachliche Entwicklungsschwerpunkt aufgrund der Lage der Stiftungsflächen im Offenlandbereich. Auf Basis der Aussagen des FFH-Managementplans für das FFH-Gebiet „Plattenburg“ sind folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen umzusetzen:

Frischwiesen und Frischweiden unmittelbar östlich der Fischteiche

  • Ufernahe Grünlandbrachen und Röhrichtgürtel sind der natürlichen Entwicklung zu überlassen.

  • Reduktion des Trophiegrades und Erhöhung der Biodiversität der Frischwiesen und Frischweiden durch extensive Nutzung bzw. Pflege; zum Schutz u.a. von Amphibien und Bodenbrütern sind Nutzungsruhen zu vereinbaren

  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zugunsten höherer Grundwasserstände und der Entwicklung von Feuchtwiesen und Feuchtweiden.

  • Erhöhung der Strukturvielfalt entlang der Gräben und der Karthane durch Anlage weiterer Gehölze; bestehende Gehölze sind zu erhalten, vorhandene Kopfweiden werden dauerhaft gepflegt.

  • Vorhandene Solitärbäume sind zu erhalten.

  • Extensive Grünlandnutzung durch u.a. naturschutzfachlich angepasste Mahdzyklen und Beweidungsregime sowie Verzicht auf Düngemittel- und Pestizide (ein entsprechender Pflegevertrag ist bereits seit 2008 in Kraft).

  • Für den Teichabschnitt (FFH-LRT 3150) sowie benachbarte vermoorte Bereiche sind zurzeit keine aktiven Maßnahmen geplant; sie sollen jedoch naturschutzfachlich von den Nutzungsauflagen der benachbarten Grünlandflächen profitieren (u.a. Trophiegrad, Wasserhaushalt).

Frischwiesen und Frischweiden auf der Naturerbefläche bei Zernikow

  • Die Fläche wird analog zu den Frischwiesen östlich der Fischteiche entwickelt (s.o.); sie befinden sich bereits in extensiver landwirtschaftlicher Nutzung.

Flurstück nördlich von Groß Leppin

  • Regelmäßiges Zurückdrängung der Wald-Sukzession zur Erhaltung der Trockenrasen- und Grünlandbrachenbereiche (FFH-LRT 6240); Monitoring der erfolgten Pflanzmaßnahmen (siehe bestehende Planungen).

  • Dauerhafte Erhaltung und Pflege der ausgewiesenen Eichen-Lebensraumtypen (FFH-LRT 9160, 9190); Förderung der Strukturvielfalt und Erhöhung des Totholzvorrats.

  • Natürliche Entwicklung der sonstigen Waldflächen ohne weitere forstliche Maßnahmen (Prozessschutz).

Flurstücke westlich der Fischteiche

  • Langfristige Verbesserung der Gewässerstruktur der Abflussgräben und der Karthane unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Gewässerunterhaltung (z.B. Anlage von Solschwellen zur Verringerung der Gewässereintiefung, Initiierung von Mäandern, Anlage von Kieslaichplätzen).

  • Aufgrund der isolierten Lage der Flurstücke sind diesbezügliche Maßnahmen aktuell nur schwer umsetzbar; daher sind langfristig Maßnahmen zur Flächenarrondierung zu prüfen.

Download

Hier finden Sie die Informationen rund um diese Stiftungsfläche zum Herunterladen (pdf-Datei).