Naturerbeflächen im FFH-Gebiet "Stepenitz"Gute morphologische Ausprägung

Das Naturschutz-(NSG) und Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet "Stepenitz" liegt im Nordwesten des Landes Brandenburg im Landkreis Prignitz. Es erstreckt sich entlang des Fließgewässersystems der Stepenitz und ihrer Seitenarme nordöstlich der Stadt Perleberg und hat eine Größe von rund 2.000 Hektar.

Gebietsbeschreibung

Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg hat im FFH/NSG "Stepenitz" ungefähr 278,5 Hektar Stiftungsflächen, davon sind ca. 32,5 Hektar Naturerbeflächen. Dieses Leitbild umfasst jedoch nur NNE-Flächen im Umfang von ca. 14,5 Hektar. Die restlichen Naturerbeflächen (ca. 18 Hektar) sind BIMA-NNE im Bereich der Retziner Teiche, zu diesen ist bereits ein separates Leitbild vorhanden.

Die südlich von Meyenburg entspringende Stepenitz entwässert zusammen mit mehreren Nebenflüssen das Gebiet nach Süden zur Elbe und zählt zu den ökologisch bedeutsamsten und am besten erhaltenen Fließgewässersystemen Brandenburgs. Das Gewässersystem beinhaltet in Brandenburg seltene und gefährdete Biotoptypen und ist Lebensraum stark gefährdeter Artengemeinschaften der Flüsse und Niederungen. Insgesamt weist die Stepenitz eine im brandenburgischen Vergleich außergewöhnlich gute morphologische Ausprägung auf. Die Breite des Talraumes variiert im Gebiet zwischen wenigen Metern im Oberlauf und bis zu ca. 300 Meter oberhalb Perleberg.

Das FFH-Gebiet "Stepenitz" wird durch das Vorkommen des prioritären FFH-Lebensraumtyps (FFH-LRT) *91E0 geprägt: Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae). Er ist der flächenmäßig bedeutendste FFH-LRT im FFH-Gebiet.

Die Auen-Wälder wurden überwiegend als Erlen-Eschen-Bachwälder oder als Bruchwälder erfasst. Hauptbaumarten sind erwartungsgemäß die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior). Am Rand der Aue kommen gelegentlich weitere Baumarten wie Stiel-Eiche (Quercus robur), Birke (Betula pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Zitter-Pappel (Populus tremula) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis) hinzu.

Die Krautschicht weist zahlreiche Vertreter der bachbegleitenden Wälder und Bruchwälder auf, wobei häufig Großseggen (Carex acutiformis, Carex acuta) dominieren. Erwähnt werden soll das Vorkommen der in Brandenburg als gefährdet eingestuften Einbeere (Paris quadrifolia).

Der FFH-LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen: Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) ist flächenmäßig ebenfalls ein bedeutender FFH-LRT im FFH-Gebiet. Die Schwerpunkte liegen hier v.a. nördlich von Perleberg, um Retzin sowie im Bereich Nettelbeck und Telschow-Weitgendorf. Die FFH-LRT-Flächen enthalten ein typisches Artenspektrum der Frischwiesen mit Arten wie Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Weißes Labkraut (Galium album), Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys), Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Feld-Hainsimse (Luzula campestris) und Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea millefolium).

Der FFH-LRT 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion) wird im FFH-Gebiet durch die Stepenitz und ihre Zuflüsse repräsentiert. Die Stepenitz kann dabei in ihrem gesamten Lauf durch das FFH-Gebiet auf ca. 65 Kilometer Länge dem FFH-LRT 3260 zugeordnet werden. Die Zuflüsse der Stepenitz entwässern das intensiv landwirtschaftlich genutzte Umland und sind im Zuge meliorativer Maßnahmen größtenteils anthropogen überprägt worden. Die Unterläufe der meisten Vorfluter sind jedoch naturnah ausgebildet und weisen die lebensraumtypischen Arten und Strukturen auf.

Ein weiterer wichtiger FFH-LRT ist der FFH-LRT 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur). Die Flächen dieses FFH-LRTs erstrecken sich meist am Auenrand. Wenige Bestände liegen auch in größeren zusammenhängenden Waldstücken außerhalb der Auen. Die Baumschicht wird von Stiel-Eiche (Quercus robur) beherrscht, der Birke (Betula pendula), Erle (Alnus glutinosa) und Kiefer (Pinus sylvestris) beigemischt sind. In der Krautschicht prägen Arten bodensaurer Standorte das Bild, wie z.B. Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium), Adlerfarn (Pteridium aquilinum), Pillen-Segge (Carex pilulifera) sowie Heidelbeere (Vaccinium myrtillus).

Ausgedehnte Röhrichtkomplexe eutropher Feuchtstandorte sowie Seggenriede erstrecken sich vor allem in den Niederungen der Stepenitz zwischen Lockstädt und Wolfshagen.

Das vorliegende Leitbild wurde ausschließlich für die Naturerbeflächen (BVVG) im FFH-/ NSG "Stepenitz" aufgestellt. Die beiliegenden Karten umfassen nur diese NNE-Flächen und arrondierende sonstige Stiftungsflächen ohne die Flächen der Naturerbefläche "Retziner Teiche".

Karte 1

Die Naturerbefläche auf Karte 1 umfasst einen Teilbereich der Stepenitz im Abschnitt zwischen Penzlin und Meyenburg. Das Fließgewässer hat in diesem Bereich eine geringe Breite (< 5 m), ist naturnah und schwach gewunden. Die Stepenitz wird hier nahezu vollständig von einem standorttypischen einreihigen Erlen-Gehölzsaum begleitet. Das Ufer wird von Großröhricht, stellenweise verzahnt mit Hochstaudenfluren, und wasserseits Berlen-Bachröhricht gesäumt. Es finden sich typische Pflanzenarten wie Berle (Berula erecta), Flutender Schwaden (Glyceria fluitans) und Wasser-Ehrenpreis (Veronica anagallis-aquatica) sowie gefährdete Arten wie Kleinblättrige Brunnenkresse (Nasturtium microphyllum). Die umliegende Aue wird überwiegend als Wirtschaftsgrünland (z.T. auch aufgelassen) genutzt.

Karte 2

Die Naturerbefläche auf Karte 2 liegt innerhalb eines Grünlandbereiches nordwestlich von Neu-Silmersdorf. Es handelt sich um eine artenarme Fettweide, die bis letztes Jahr mit Rindern beweidet wurde. Die Fläche ist in der Managementplanung als Entwicklungsfläche zum FFH-LRT 6510 eingeordnet. Ein FFH-LRT-kennzeichnendes Arteninventar mit Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Weißem Labkraut (Galium album), Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis), Gewöhnlichem Hornklee (Lotus corniculatus) und Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa) ist vorhanden. Im Grünlandbereich befinden sich auch weitere sonstige Stiftungsflächen. Um den Erhaltungszustand zu verbessern, wurde ein neuer Pachtvertrag geschlossen, der eine Nutzung in Form einer zweischürige Mahd zur Entwicklung der Flächen vorsieht.

Westlich der NNE-Fläche sind sonstige Stiftungsflächen in einem Sternmieren-Stieleichenwald (FFH-LRT 9160) zu finden. Außerdem liegen nördlich der NNE-Fläche sonstige Stiftungsflächen in einem Waldkomplex aus Rasenschmielen-Buchenwald (FFH-LRT 9130), Flattergras-Buchenwald (FFH-LRT 9130), Giersch-Eschenwald (FFH-LRT *91E0), Birken-Vorwald und Fichtenforst.

Karte 3

Die Sabel ist im Bereich der Naturerbeflächen ein zu Meliorationszwecken ausgebautes Gewässer mit einem überwiegend gestreckten Gewässerlauf. Das Gewässerbett ist stark mit einem Großröhricht - v.a. Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum) - bewachsen, sporadisch tritt Berlen-Bachröhricht mit der kennzeichnenden Berle (Berula erecta) auf. Die Böschungen werden überwiegend von Rohrglanzgras-Röhricht (Phalaridetum arundinaceae) gesäumt. Westlich der NNE-Flächen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Grünlandnutzung reicht bis an die Böschungsoberkante heran, ein Gewässerrandstreifen fehlt. Östlich schließt sich an die Naturerbeflächen ein intensiv forstwirtschaftlich genutzter Kiefernforst an.

Karte 4

Die Naturerbe- und sonstigen Stiftungsflächen auf Karte 4 befinden sich auf der Hochfläche des Hexenberges sowie in den Niederungsbereichen mehrerer Grabensysteme und des Krummbaches. Bei der östlichen NNE-Fläche handelt es sich um einen beschatteten Graben, der durch einen Traubenkirschen-Eschenwald (Pruno-Fraxinetum) verzahnt mit einem Erlenbruchwald (Alnetum glutinosae) fließt.

Die Naturerbefläche auf dem Hexenberg umfasst mehrere Wald-/Forstbiotope. Den größten Anteil nimmt ein Kiefernforst mit Buche im Zwischen- und Unterstand ein. Des Weiteren kommen ein Fichtenforst und ein Honiggras-Birken-Stieleichenwald vor.

Das südliche Naturerbeflurstück ist ungefähr zur Hälfte mit einem Schaumkraut-Eschenwald (Cardamino-Fraxinetum excelsae) bewachsen. Die andere Hälfte wird von einer Grünlandbrache frischer Standorte eingenommen. Diese ist in der Managementplanung als FFH-LRT 6510 kartiert worden. Charakteristische Pflanzenarten wie Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Weißes Labkraut (Galium album), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens) und Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) sind vorhanden, allerdings befindet sich die Fläche in einem schlechten Erhaltungszustand ("C").

Die nordwestliche NNE-Fläche liegt größtenteils in einem Gilbweiderich-Moorbirken-Stieleichenwald (Lysimachio-Quercetum roboris), der als FFH-LRT 9190 mit Erhaltungszustand "B" kartiert wurde. Charakteristische Pflanzenarten wie Schattenblümchen (Maianthemum bifolium) und Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella) sind vorhanden. Einen weiteren Anteil an dieser Fläche nimmt ein Fichtenforst ein.

Vor allem im Bereich des Hexenberges befinden sich weitere Stiftungsflächen, die überwiegend von Kiefernforsten mit Buche im Zwischen- und Unterstand geprägt sind. Im Bereich der Niederungsbereiche der Grabensysteme und des Krummbaches finden sich hauptsächlich Traubenkirschen-Eschenwälder (FFH-LRT *91E0).

Karte 5

Bei den Naturerbeflächen auf Karte 5 handelt es sich um mehrere sehr schmale langgezogene Flurstücke mit meist wenigen Metern Breite. Diese haben Anteile an folgenden Biotopen: Frischwiesen (artenreiche Ausprägung), Teiche, Bäche (Kreuzbach), Winkelseggen-Eschenwald und Intensivacker.

Karte 6

Die Naturerbefläche ist ebenfalls als ein sehr schmales langgezogenes Flurstück ausgebildet. Folgenden Biotope kommen auf der Fläche vor: Bach (Sagast), Intensivgrasland, Frischwiesen/-weiden und Intensivacker.

Südlich der Naturerbeflächen befinden sich zwei sonstige Stiftungsflächen, die von einem grund-wasserbeeinflussten Eichenmischwald bodensaurer Standorte (FFH-LRT 9190, EHZ "B") geprägt sind.

Karte 7

Die Naturerbeflächen befinden sich in einem Kiefernforst, vereinzelt sind im Zwischenstand Hänge-Birken (Betula pendula) und Stieleichen (Quercus robur) beigemischt. Die Krautschicht wird überwiegend von Himbeere (Rubus idaeus) dominiert.

Karte 8

Bei den Naturerbeflächen auf Karte 8 handelt es sich um eine Vielzahl sehr schmaler langgezogener Flurstücke im Niederungsbereich des Freudenbachs. Dieser ist in diesem Abschnitt naturnah gewunden und reich strukturiert. Er ist relativ flach und hat eine geringe Strömung. Größtenteils wird der Bach von einem standorttypischen Erlensaum begleitet. Außerdem finden sich Hochstaudenfluren, Schilfröhrichte und Seggenriede sowie Grünlandbrachen feuchter Standorte im Niederungsbereich.

Karte 9

Die Naturerbeflächen und sonstigen Stiftungsflächen liegen in der Niederung der Stepenitz zwischen Helle und Wolfshagen. Die Stepenitz ist in diesem Abschnitt naturnah und stark gewunden bis mäandrierend. Sie weist eine geringe bis mäßige Strömung auf. Direkt anschließend an das Gewässer finden sich vor allem Schilfröhrichte (Phragmitetum australis) sowie Seggenriede, die von Sumpf-Segge (Carex acutiformis) und Wasser-Schwaden (Glyceria maxima) dominiert werden. Nach Süden hin (sonstige Stiftungsflächen) befinden sich direkt an die Stepenitz anschließend wechselfeuchtes Auengrünland, das vor allem durch Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) geprägt ist.

Auf der westlichen Gewässerseite schließen an die Röhrichte und Seggenriede Laubholzforste aus Grau-Erle (Alnus incana) und Hänge-Birke (Betula pendula) an. Außerdem sind die Hangbereiche der Niederung mit Rotbuchenwäldern bewachsen (FFH-LRT 9110; EHZ "B").

Schutzstatus und Schutzgüter

Das Naturschutzgebiet "Stepenitz" ist in großen Teilen fast deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet "Stepenitz" (DE 2738-302). Das NSG wurde 2004 ausgewiesen. Die Schutzziele gemäß der NSG-Verordnung sind die Erhaltung und Entwicklung als Lebensraum wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Moorwäldern, Quellen und Quellfluren, Schwimmblatt- und Wasserpflanzengesellschaften, Röhrichten, Seggenrieden, Grünland frischer bis nasser Standorte mit kleinflächig vorkommenden Flutrasen und Trockenrasen. Rund 75 Prozent der im Leitbild behandelten NNE-Flächen liegen innerhalb des NSG.

Ab 2000 ist das Gebiet Bestandteil des Schutzgebietssystems Natura 2000. Ziel ist es u.a. einen guten ökologischen Zustand der FFH-LRTs, vor allem der Auen-Wälder als prioritärer Lebensraum nach Anhang I der FFH-Richtlinie zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Des Weiteren ist das FFH-Gebiet Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie Fischotter (Lutra lutra), Kleiner Flussmuschel (Unio crassus), Laubfrosch (Hyla arborea) und Wechselkröte (Bufo viridis). Rund 80 Prozent der im Leitbild behandelten NNE-Flächen befinden sich im FFH-Gebiet.

Die Stepenitz ist Teil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Agrarlandschaft "Prignitz-Stepenitz". Außerdem liegt das FFH-Gebiet fast vollständig im Vogelschutzgebiet (SPA) "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz". Ungefähr 93 Prozent der im Leitbild behandelten NNE-Flächen liegen innerhalb des SPA-Gebietes bzw. des LSG.

Bestehende Planungen

Für das FFH-Gebiet "Stepenitz" liegt ein aktueller Natura 2000-Managementplan vor. Außerdem liegen weitere Fachplanungen vor bzw. werden gerade erarbeitet, wie zum Beispiel das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Stepenitz, Dömnitz und Jeetzebach, die Hochwasserrisiko-Managementplanung, das Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs, der Wassersportentwicklungsplan sowie Gewässerunterhaltungspläne. Des Weiteren wird u.a. im Gebiet der Stepenitz seit 1997 ein Ansiedlungsprojekt zur Wiedereinbürgerung der seit Mitte des 20. Jahrhunderts verschollenen bzw. ausgestorbenen Lachse und Meerforellen durchgeführt.

Leitbild und Naturschutzziele

Folgende Maßnahmen werden zur Erhaltung und zur weiteren Entwicklung der NNE-Flächen vorgeschlagen:

  • Belassen von Störstrukturen (z.B. Totholz) in Fließgewässern (v.a. der Nebengewässer der Stepenitz), um die Renaturierung der Gewässer zu fördern.

  • Erhaltung des Kleingewässers mit Schilfröhricht und standorttypischem Erlensaum; ggf. schonende Entschlammung zur Verhinderung der Verlandung (Karte 9).
     
  • Ggf. Verschluss von Entwässerungsrinnen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Aue (Karte 9).

  • Aufrechterhaltung der (bereits erfolgten) Umstellung der Nutzung der verarmten Fettweiden auf zweischürige Mahd zur weiteren Verbesserung des Erhaltungszustandes des FFH-LRT 6510 (Karte 2).

  • Mahd von Röhrichten und ggf. Schaffung von Rohbodenstandorten zur Initiierung von Auwaldsukzessionsflächen (Karte 9: Schilfröhrichte und Seggenriede).
     
  • Erhaltung von Feldgehölzen als Naturentwicklungsgebiete (keine forstliche Nutzung)

  • Erhaltung und Entwicklung von Erlenbruch- und Auenwäldern mit Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) als prioritärem Lebensraumtyp nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Bruch- und Auenwälder werden als Naturentwicklungsgebiete sich selbst überlassen (keine forstliche Nutzung).
     
  • Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubwälder, insbesondere der standortheimischen Rotbuchen- und Stieleichenwälder ggf. durch Entnahme gesellschaftsfremder Baumarten sowie, wo nötig, Ergänzungspflanzungen. Nach Umwandlung in naturnahe Waldgesellschaften werden die Bestände als Naturentwicklungsgebiet (keine forstliche Nutzung) sich selbst überlassen (Karte 4: Stieleichenwald; Karte 9: Rotbuchenwald hier v.a. Grau-Erle).
     
  • Langfristiger Umbau der naturfernen Forste mit Kiefern, Fichten, Pappeln und Grau-Erle in standortheimische Laubwälder bzw. Laub-Mischwälder (z.B. durch trupp- bis horstweise Entnahme der nicht standortheimischen Gehölze und Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Baumarten) (Karten 4, 7, 9). Nach Umwandlung in naturnahe Waldgesellschaften werden die Waldbestände auf den Naturerbeflächen als Naturentwicklungsgebiete sich selbst überlassen.

Download

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