NSG „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“Naturnahe Laubwälder in Entwicklung

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung" ist Bestandteil der FFH-Gebiete „Elbdeichvorland" und „Elbdeichhinterland", des Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe Brandenburg" und des SPA-Gebietes „Unteres Elbtal". Das Gebiet befindet sich im westlichen Teil des Landkreises Prignitz. In 2003 wurden in diesem NSG rund 142 Hektar Flächen von der BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft) übernommen bzw. von Privatbesitzern erworben.

Leitbild und Naturschutzziele

Das Vorland des Elbdeiches in der Wittenberge-Rühstädter Elbniderung

Der NaturSchutzFonds besitzt in diesem NSG ca. 88 Hektar Grünlandflächen, ca. 23 Hektar Waldflächen und ca. 31 Hektar Sukzessionsflächen.

Die im Deichvorland der Elbe gelegenen Grünlandflächen sind gemäß der Naturentwicklungsgebietskonzeption des Landes Brandenburg als Naturentwicklungsgebiet ausgewiesen. Daher soll die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen langfristig zugunsten der Entwicklung einer naturnahen Auenlandschaft mit den auetypischen Pflanzen- und Tierarten aufgegeben werden. Dies wurde bereits in Teilbereichen realisiert.

Die gemäß Pflege- und Entwicklungsplan ausgewiesenen Grünlandflächen sollen durch eine extensive Pflege zu strukturreichen Auewiesen mit typischen Pflanzengesellschaften entwickelt werden. Eine Anreicherung mit Landschaftselementen wird angestrebt.

Die naturnah ausgeprägten Auen-Wälder als prioritäre Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie wurden aus der forstlichen Nutzung genommen und unterliegen dem Prozessschutz. Andere Waldflächen sind artenarm und naturfern ausgeprägt und entsprechen nicht den natürlichen Waldgesellschaften. Die Zielsetzung ist hier die langfristige Umwandlung in naturnahe strukturreiche Laubwälder mittels Waldumbau.

Der Elbnebenfluss Karthane wurde durch umfangreiche Meliorationsmaßnahmen (Begradigung, Verlegung der Flussmündung, Beseitigung der Ufervegetation) erheblich beeinträchtigt. Es ist geplant, die Karthane durch Entwicklung eines ungenutzten naturnahen Uferrandstreifens naturschutzfachlich aufzuwerten.