Naturerbeflächen im FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“Westlich der Stadt Guben
Das NSG und FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ liegt im nordöstlichen Teil des Landkreises Spree-Neiße, ca. 4 Kilometer westlich der Stadt Guben. Im Gebiet gibt es nur eine Naturerbe-Fläche, das Flurstück 75 der Flur 4 in Bärenklau (0,2492 Hektar). Alle anderen stiftungseigenen Flächen im Gebiet wurden im Rahmen der BVVG-Übertragung im Jahr 2004 übernommen (98,6250 Hektar).
Gebietsbeschreibung
Die „Feuchtwiesen Atterwasch“ befinden sich in der naturräumlichen Haupteinheit „Gubener Land“, welche mit einem Steilhang westlich an das Neiße-Tal anschließt und sich durch ausgedehnte Wald- und Ackerflächen auszeichnet. Das Gubener Land ist größtenteils als wellig-kuppige bzw. sandig-lehmige Grundmoränenfläche ausgebildet. Die höheren Lagen des Gebietes sind mit Wald bestockt, wobei die natürlichen Waldgesellschaften aus Traubeneichenwald und Kiefernmischwald durch forstliche Maßnahmen in Kiefernforste umgewandelt worden sind. Die Grundmoränenflächen werden landwirtschaftlich genutzt.¹ Das Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ wird durch das Schwarze Fließ/Freifließ mit seinen zahlreichen kleinen Zuflüssen und die gewässernahen Niederungsbereiche geprägt. Diese sind durch ausgedehnte Grünlandkomplexe (Wiesen und Weiden) und Erlenwälder gekennzeichnet. Ackerland spielt eine untergeordnete Rolle.
Im Norden des Gebietes befindet sich der Schenkendöberner See, der in das Schwarze Fließ entwässert. Die vorhandenen kleinen Standgewässer in den Niederungsbereichen sind durch den Aufstau der Zuflüsse entstanden.² Das Schwarze Fließ wurde in den zurückliegenden Jahrhunderten auf der gesamten Strecke begradigt und in Teilbereichen an den Rand der Niederung verlagert.³ Die Geomorphologie des Gebietes wird randlich durch weichselhochglaziale Schmelzwassersedimente bestimmt, im zentralen Bereich herrschen holozäne Sedimente vor. In den Niederungen (49 m NN) ist das Gelände nur schwach reliefiert, während im Bereich des Schenkendöberner Sees / Seeberg Höhen bis 97,4 m NN erreicht werden. Im Niederungsbereich sind Erdniedermoore aus Torf überwiegend über Flusssand vorherrschend. Höher gelegene Bereiche werden durch grundwasserferne Sande bestimmt, als dominante Bodentypen sind hier Podsol-Braunerden aus Schmelzwassersand zu finden. Grundwasserbestimmte Böden wie Sand-Rostgleye und Sand-Graugleye befinden sich stellenweise ebenfalls im Gebiet.² Im Gebiet wird die potentiell natürliche Vegetation durch Schwarzerlen-Niederungswald im Komplex mit Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald gebildet. Höher gelegene Bereiche tragen potenziell Blaubeer- bzw. Waldreitgras-Kiefern-Traubeneichenwälder. Auf grundwasserunbeeinflussten Standorten können sich potenziell Waldreitgras- bzw. Hainrispengras-Winterlinden-Hainbuchenwälder entwickeln.
Das FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ umfasst große Teile der vorwiegend als Grünland genutzten Schwarze-Fließ-Niederung sowie angrenzende Talränder. Auf Grund des stark differenzierten hydrologischen und pedologischen Standortmosaiks sind unterschiedliche Biotoptypen in oft kleinteiliger Verzahnung zu finden. In den Niederungsbereichen ist im Basenzwischenmoor eine typische Vegetation, bestehend aus Schmalblättrigem Wollgras (Eriophorum angustifolium), Schwarzschopfsegge (Carex appropinquata; RLD 2, RLBB 3), Geflügelter Braunwurz (Scrophularia umbrosa), Sumpf-Thujamoos (Helodium blandowii; RLD 1) und Rundem Torfmoos (Sphagnum teres; RLD 3) zu finden. Niedermoorböden tragen eine Vegetation aus Draht-Segge (Carex diandra; RLD 2, RLBB 2), Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre; RLD 3, RLBB 2) und Rispensegge (Carex paniculata). In den quelligen Erlen-Eschenwäldern besteht die Krautschicht aus Bitterem Schaumkraut (Cardamine amara), Gegenständigem Milzkraut (Chrysosplenium alternifolium), Sumpf-Pippau (Crepis paludosa; RLBB 3) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris).²
Das FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ bietet einer großen Anzahl verschiedener Tierarten einen geeigneten Lebensraum. Der Torfstich Atterwasch gilt als Reproduktionsort für den Fischotter (Lutra lutra; RLD 3) und den Kranich (Grus grus). Bedingt durch das Vorkommen der Krebsschere (Stratiotes aloides) ist eine Population der Grünen Mosaikjungfer (Aeshna viridis) bekannt. Ein Vorkommen des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar; RLD 2) befindet sich im östlichen Bereich des Gebietes. Bemerkenswerte Brutvogelarten sind Rotmilan (Milvus milvus), Neuntöter (Lanius collurio) und Schellente (Bucephala clangula). Im Gewässersystem des Gebietes liegen Nachweise des Bachneunauges (Lampetra planeri) sowie des Bibers (Castor fiber) vor. Zur Wirbellosenfauna existieren nur wenige Informationen. U.a. können die Schneckenarten Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior; RLD 3) und die Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana; RLD 2) genannt werden. Besonders hervorzuheben sind die Funde von Schönbär (Callimorpha dominula) und Pappelkarmin (Catocala elocata; RLD 2) als Faunenelemente von Auwäldern sowie Amathes laevis und Palluperina nickerlii an sonnigen, warmen Hängen, grasigen Heiden sowie Archanara dissoluta und Eustrotia candidula in Mooren, an Gewässerufern und feuchten Wiesen.²
Die Stiftungsflächen befinden sich zum überwiegenden Teil westlich und östlich des Schenkendöberner Sees und sind mit Kiefernforsten bestockt. In Teilbereichen sind die Kiefernbestände im Rahmen einer Durchforstung aufgelichtet worden und es erfolgten Initialpflanzungen mit Arten der potenziell natürlichen Vegetation. Die Pflanzungen wurden mit Wildschutzzäunen gegen Wildverbiss geschützt. Südlich des Schenkendöberner Sees sowie an dessen Ostufer befinden sich stiftungseigene Flächen, die mit wertvollen Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwäldern (FFH-LRT 91E0) bestanden sind. Stiftungseigene Flächenanteile an den wertvollen Feucht- und Frischwiesen sind nur auf ca. 2,3 Hektar gegeben.
Schutzstatus und Schutzgüter
Die Stiftungsflächen einschließlich der Naturerbefläche befinden sich größtenteils innerhalb des Naturschutzgebietes und FFH-Gebietes „Feuchtwiesen Atterwasch“ (DE 4053-302) sowie im Landschaftsschutzgebiet „Gubener Fließtäler“. Die Uferwälder am Schenkendöberner See und am Schwarzen Fließ bzw. Freifließ sind in großen Teilen mit dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder“ bestanden. Auf einer Stiftungsfläche östlich des Vorwerks befindet sich ein „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ (FFH-LRT 9160). Eine kleine Fläche im nordwestlichen Teil des Gebietes wurde als Entwicklungsfläche „Magere Flachland-Mähwiesen“ (FFH-LRT 6510 E) eingestuft. Die feuchten Wiesen, Weiden und Wälder der Niederungen werden durch das Schwarze Fließ und das Freifließ durchflossen sowie gespeist. Einige Abschnitte (teils auf Stiftungsflächen, größtenteils aber außerhalb davon) wurden als FFH-LRT 3260 (Fließgewässer mit Unterwasservegetation) beschrieben. An einer Stelle des Schwarzen Fließes entstand eine natürliche Anstauung, welche sich zu einer Entwicklungsfläche „Polytropher Flusssee“ (FFH-LRT 3150 E) ausbildete.² Die Naturerbefläche befindet sich im Niederungsbereich des Schwarzen Fließes. Dort haben sich Grünlandbrachen feuchter Standorte und Erlen-Bruchwälder entwickelt.
Die Niederungsbereiche des Schwarzen Fließes/Freifließes bieten Lebensraum für nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 a) Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. Anhang IV 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) streng geschützte Arten wie z.B. den Moorfrosch (Rana arvalis).
Zum Jagen werden die Wiesen auch von verschiedenen Fledermausarten wie z.B. Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) genutzt. In den Niederungsbereichen finden sich folgende Arten nach Anhang II der FFH-RL: Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Bachneunauge (Lampetra planeri), die Bauchige und Schmale Windelschnecke (Vertigo moulinsiana und V. angustior) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und Großer Feuerfalter (Lycaena dispar).²
Im Gebiet konnten u.a. folgende Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen werden: Eisvogel (Alcedo atthis), Weißstorch (Ciconia ciconia), Kranich (Grus grus) und Neuntöter (Lanius collurio).²
Bestehende Planungen
Für das Gebiet liegen eine NSG-Verordnung und eine Natura 2000-Managementplanung vor.
Leitbild und Naturschutzziele
Erhaltung und Aufwertung des vielfältigen Feuchtgebietes mit den gebietsprägenden Vegetationsstrukturen als wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl seltener und geschützter Pflanzen- und Tierarten.
Waldbewirtschaftung
Naturerbe-Fläche:
- Nutzungsaufgabe des Erlenbruchwalds, Prozessschutz
weitere Stiftungsflächen:
- Beendigung der forstlichen Nutzung von Eichen-Hainbuchenwäldern, Erlenbruch- und Auenwäldern
- langfristig Umwandlung der Kiefern-, Fichten- und Lärchenreinbestände in Mischbestände bzw. Eichen-Hainbuchenwälder
- Förderung der Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation, nur bei nachgewiesenem Bedarf Pflanzung von standortheimischen Gehölzen
- Erhalt und Förderung des Alt- und Totholzes sowie von Horst- und Höhlenbäumen
FFH-LRT „Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder“ (91E0):
- langfristige Sicherung und Entwicklung des günstigen Erhaltungszustandes
- Förderung eines mosaikartigen Nebeneinanders verschiedener Waldentwicklungsphasen
- Förderung einer lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung und eines mehrschichtigen Bestandesaufbaues
FFH-LRT „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ (9160):
- s. FFH-LRT 91E0, zusätzlich: Zurückdrängen von Prunus serotina u.a. Neophyten
Jagd
- störungsarmes Wildtiermanagement unter Ausschluss von Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und Arten nach Anhang II der FFH-RL
- keine Wasservogeljagd am Schenkendöberner See
- keine Anlage von Wildfütterungen, Ansaatwildwiesen und Wildäckern
- keine Anlage von Kirrungen innerhalb gesetzlich geschützter Biotope und FFH-Lebensraumtypen
- keine Baujagd bis zu einem Abstand von 100 m und keine Fallenjagd bis zu einem Abstand von 300 m zum Schenkendöberner See
Landwirtschaft/Offenlandpflege
- dauerhafte extensive Grünlandnutzung (bevorzugt Mahd, ansonsten auch Beweidung möglich) mit angepassten Nutzungsterminen und einem generellen Verzicht auf Düngung, Kalkung und Biozideinsatz
- Grünlandbrachen (u.a. Naturerbe-Fläche): Prozessschutz
- Umwandlung der Äcker in Grünland
- keine Einsaat, Nachsaat oder Übersaat auf Grünlandflächen
Entwicklungsfläche FFH-LRT „Magere Flachland-Mähwiesen“ (6510 E):
- Entwicklung zum FFH-LRT durch regelmäßige extensive Grünlandbewirtschaftung (ein- bis zweischürige Mahd mit Beräumung, 1. Mahd ab Mitte Juni)
Wasserhaushalt/Gewässer (inkl. FFH-LRT „Fließgewässer mit Unterwasservegetation“ 3260 und „Polytropher Flusssee“ 3150 E)
- Beibehaltung des Wasserniveaus in den Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwäldern
- Drosselung der Entwässerung der Gräben zum Zwecke stärkerer Vernässung der Flächen
- Unterlassen bzw. Einschränken von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung wie Krautung und Grundräumung
- Zulassen der gewässertypischen Eigendynamik
- Anlage von ungenutzten Gewässerrandstreifen am Schwarzen Fließ und am Freifließ
- Einbringen von Störelementen zur strukturellen Verbesserung
- Verhinderung von Einleitungen von nicht gereinigtem oder nährstoffreichem Wasser
- kein Fischbesatz bzw. keine fischereiliche Nutzung
Artenschutz Fauna
- Schutz des Moorfroschs: Gewährleistung der natürlichen Entwicklung der Gewässer, Erhaltung des liegenden Totholzes, kein Fischbesatz, keine Fischereinutzung
- Verbesserung der Habitate für Mopsfledermaus und weitere Fledermausarten: Aufgabe der intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung, Erhöhung des Laubholzanteils, Erhaltung von Höhlenbäumen, Förderung von Alt- und Totholz
- keine Bejagung von Fischotter und Biber, Schutz der Lebensräume, Belassen der vom Biber im Winterhalbjahr gefällten Bäume als Nahrungsreserve im Gebiet
- Bachneunauge: keine Grundräumung, nur bedarfsgerechte abschnittsweise Krautung, Reduzierung der erheblichen Beeinträchtigungen wie Staubereiche und Querverbauungen insbesondere des Schwarzen Fließes
- Extensive Nutzung (Mahd) und Zurückdrängung der Gehölze auf den wertvollen Nass- und Feuchtwiesen für den Erhalt der Vertigo-Population
- Große Moosjungfer: Verhinderung von Nährstoff- und Biozideinträgen
- Habitatfläche des Großen Feuerfalters: langfristige Verpachtung zur extensiven Grünlandnutzung (zweischürige Mahd und Beräumung nach Trocknung auf der Fläche, Mahd der Grabenränder in mehrjährigen Abständen, jeweils einseitig und nicht vor Mitte September)
Download
Hier finden Sie die Informationen rund um diese Stiftungsfläche zum Herunterladen (pdf-Datei).