Naturerbeflächen im FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“Westlich der Stadt Guben

Das NSG und FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ liegt im nordöstlichen Teil des Landkreises Spree-Neiße, ca. 4 Kilometer westlich der Stadt Guben. Im Gebiet gibt es nur eine Naturerbe-Fläche, das Flurstück 75 der Flur 4 in Bärenklau (0,2492 Hektar). Alle anderen stiftungseigenen Flächen im Gebiet wurden im Rahmen der BVVG-Übertragung im Jahr 2004 übernommen (98,6250 Hektar).

Gebietsbeschreibung

Schutzstatus und Schutzgüter

Die Stiftungsflächen einschließlich der Naturerbefläche befinden sich größtenteils innerhalb des Naturschutzgebietes und FFH-Gebietes „Feuchtwiesen Atterwasch“ (DE 4053-302) sowie im Landschaftsschutzgebiet „Gubener Fließtäler“. Die Uferwälder am Schenkendöberner See und am Schwarzen Fließ bzw. Freifließ sind in großen Teilen mit dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder“ bestanden. Auf einer Stiftungsfläche östlich des Vorwerks befindet sich ein „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ (FFH-LRT 9160). Eine kleine Fläche im nordwestlichen Teil des Gebietes wurde als Entwicklungsfläche „Magere Flachland-Mähwiesen“ (FFH-LRT 6510 E) eingestuft. Die feuchten Wiesen, Weiden und Wälder der Niederungen werden durch das Schwarze Fließ und das Freifließ durchflossen sowie gespeist. Einige Abschnitte (teils auf Stiftungsflächen, größtenteils aber außerhalb davon) wurden als FFH-LRT 3260 (Fließgewässer mit Unterwasservegetation) beschrieben. An einer Stelle des Schwarzen Fließes entstand eine natürliche Anstauung, welche sich zu einer Entwicklungsfläche „Polytropher Flusssee“ (FFH-LRT 3150 E) ausbildete.² Die Naturerbefläche befindet sich im Niederungsbereich des Schwarzen Fließes. Dort haben sich Grünlandbrachen feuchter Standorte und Erlen-Bruchwälder entwickelt.

Die Niederungsbereiche des Schwarzen Fließes/Freifließes bieten Lebensraum für nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 a) Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. Anhang IV 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) streng geschützte Arten wie z.B. den Moorfrosch (Rana arvalis).

Zum Jagen werden die Wiesen auch von verschiedenen Fledermausarten wie z.B. Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) genutzt. In den Niederungsbereichen finden sich folgende Arten nach Anhang II der FFH-RL: Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Bachneunauge (Lampetra planeri), die Bauchige und Schmale Windelschnecke (Vertigo moulinsiana und V. angustior) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und Großer Feuerfalter (Lycaena dispar).²

Im Gebiet konnten u.a. folgende Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen werden: Eisvogel (Alcedo atthis), Weißstorch (Ciconia ciconia), Kranich (Grus grus) und Neuntöter (Lanius collurio).²

Bestehende Planungen

Für das Gebiet liegen eine NSG-Verordnung und eine Natura 2000-Managementplanung vor.

Leitbild und Naturschutzziele

Erhaltung und Aufwertung des vielfältigen Feuchtgebietes mit den gebietsprägenden Vegetationsstrukturen als wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl seltener und geschützter Pflanzen- und Tierarten.

Waldbewirtschaftung

Naturerbe-Fläche:

  • Nutzungsaufgabe des Erlenbruchwalds, Prozessschutz

weitere Stiftungsflächen: 

  • Beendigung der forstlichen Nutzung von Eichen-Hainbuchenwäldern, Erlenbruch- und Auenwäldern

  • langfristig Umwandlung der Kiefern-, Fichten- und Lärchenreinbestände in Mischbestände bzw. Eichen-Hainbuchenwälder

  • Förderung der Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation, nur bei nachgewiesenem Bedarf Pflanzung von standortheimischen Gehölzen

  • Erhalt und Förderung des Alt- und Totholzes sowie von Horst- und Höhlenbäumen

FFH-LRT „Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder“ (91E0):

  • langfristige Sicherung und Entwicklung des günstigen Erhaltungszustandes

  • Förderung eines mosaikartigen Nebeneinanders verschiedener Waldentwicklungsphasen

  • Förderung einer lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung und eines mehrschichtigen Bestandesaufbaues

FFH-LRT „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ (9160):

  • s. FFH-LRT 91E0, zusätzlich: Zurückdrängen von Prunus serotina u.a. Neophyten

Jagd

  • störungsarmes Wildtiermanagement unter Ausschluss von Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und Arten nach Anhang II der FFH-RL

  • keine Wasservogeljagd am Schenkendöberner See

  • keine Anlage von Wildfütterungen, Ansaatwildwiesen und Wildäckern

  • keine Anlage von Kirrungen innerhalb gesetzlich geschützter Biotope und FFH-Lebensraumtypen

  • keine Baujagd bis zu einem Abstand von 100 m und keine Fallenjagd bis zu einem Abstand von 300 m zum Schenkendöberner See

Landwirtschaft/Offenlandpflege

  • dauerhafte extensive Grünlandnutzung (bevorzugt Mahd, ansonsten auch Beweidung möglich) mit angepassten Nutzungsterminen und einem generellen Verzicht auf Düngung, Kalkung und Biozideinsatz

  • Grünlandbrachen (u.a. Naturerbe-Fläche): Prozessschutz

  • Umwandlung der Äcker in Grünland

  • keine Einsaat, Nachsaat oder Übersaat auf Grünlandflächen

Entwicklungsfläche FFH-LRT „Magere Flachland-Mähwiesen“ (6510 E):

  • Entwicklung zum FFH-LRT durch regelmäßige extensive Grünlandbewirtschaftung (ein- bis zweischürige Mahd mit Beräumung, 1. Mahd ab Mitte Juni)

Wasserhaushalt/Gewässer (inkl. FFH-LRT „Fließgewässer mit Unterwasservegetation“ 3260 und „Polytropher Flusssee“ 3150 E)

  • Beibehaltung des Wasserniveaus in den Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwäldern

  • Drosselung der Entwässerung der Gräben zum Zwecke stärkerer Vernässung der Flächen

  • Unterlassen bzw. Einschränken von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung wie Krautung und Grundräumung

  • Zulassen der gewässertypischen Eigendynamik

  • Anlage von ungenutzten Gewässerrandstreifen am Schwarzen Fließ und am Freifließ

  • Einbringen von Störelementen zur strukturellen Verbesserung

  • Verhinderung von Einleitungen von nicht gereinigtem oder nährstoffreichem Wasser

  • kein Fischbesatz bzw. keine fischereiliche Nutzung

Artenschutz Fauna

  • Schutz des Moorfroschs: Gewährleistung der natürlichen Entwicklung der Gewässer, Erhaltung des liegenden Totholzes, kein Fischbesatz, keine Fischereinutzung

  • Verbesserung der Habitate für Mopsfledermaus und weitere Fledermausarten: Aufgabe der intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung, Erhöhung des Laubholzanteils, Erhaltung von Höhlenbäumen, Förderung von Alt- und Totholz

  • keine Bejagung von Fischotter und Biber, Schutz der Lebensräume, Belassen der vom Biber im Winterhalbjahr gefällten Bäume als Nahrungsreserve im Gebiet

  • Bachneunauge: keine Grundräumung, nur bedarfsgerechte abschnittsweise Krautung, Reduzierung der erheblichen Beeinträchtigungen wie Staubereiche und Querverbauungen insbesondere des Schwarzen Fließes

  • Extensive Nutzung (Mahd) und Zurückdrängung der Gehölze auf den wertvollen Nass- und Feuchtwiesen für den Erhalt der Vertigo-Population

  • Große Moosjungfer: Verhinderung von Nährstoff- und Biozideinträgen

  • Habitatfläche des Großen Feuerfalters: langfristige Verpachtung zur extensiven Grünlandnutzung (zweischürige Mahd und Beräumung nach Trocknung auf der Fläche, Mahd der Grabenränder in mehrjährigen Abständen, jeweils einseitig und nicht vor Mitte September) 

Download

Hier finden Sie die Informationen rund um diese Stiftungsfläche zum Herunterladen (pdf-Datei).