Naturerbeflächen im Gebiet "Muskauer Faltenbogen"Hauptsächlich Gewässer und Waldflächen

Der "Muskauer Faltenbogen" ist ein Altbergbaugebiet im Landkreis Spree-Neiße an der südöstlichen Grenze des Landes Brandenburg, 17 Kilometer östlich der Stadt Spremberg.

Schutzstatus und Schutzgüter

Das Gebiet „Muskauer Faltenbogen“ weist keinen Schutzstatus auf.
Es existieren im Muskauer Faltenbogen in den Bereichen, die nicht vom Bergbau beeinträchtigt wurden, Flächen, die noch die natürliche Gieserlandschaft aufweisen und als Geotop bezeichnet werden. Für solche Geotope wird ein ähnlicher Schutzstatus wie für Biotope angestrebt. Gegenwärtig leitet sich ein gewisser Schutzstatus aus §1 Abs. 2 BbgNatSchG ab, nach dem geomorphologische Sonderbildungen und ihre Übergangsbereiche naturnah zu erhalten sind.
Die wassergefüllten Restlöcher des Tagebaus sind stellenweise nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu schützende Gewässer, teilweise mit erlaubter Angelnutzung.
Im Muskauer Faltenbogen wurden insgesamt mehr als 600 Pflanzenarten registriert. Daneben ist eine hohe Anzahl an Käfer- und Großschmetterlingsarten zu finden. Gründe für diese Vielfalt an Flora und Fauna sind einerseits die flächig meist nicht zusammenhängenden Auskohlungen, in denen sich ganz andere Pflanzenarten ansiedelten als in den nicht ausgekohlten Bereichen, und anderseits der lange Zeitraum seit den letzten bergbaulichen Eingriffen, in deren Anschluss sich die Bereiche der Bruchfelder aufgrund des Betretungsverbots wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ungestört entwickeln konnten.

Bestehende Planungen

 

  • Der Sanierungsplan für Döbern, in dessen Bereich die Flächen liegen, wurde im November 1997 beschlossen
  • Der BUND hat in einem Großprojekt zur Rettung der Wildkatze u.a. einen Wildkatzenwegeplan entwickelt, der die geplante Biotopvernetzung aufzeigt. Darin wird der „Muskauer Faltenbogen“ als geeigneter Wildkatzenlebensraum ausgewiesen.

 

Leitbild und Naturschutzziele

  • Erhalt der charakteristischen Landschaft mit ihren Sukzessionsbereichen und der geomorphologischen Besonderheit der Gieser in ihrer bisherigen Form
  • Die Eingriffe durch Sanierungs- und Verwahrungsarbeiten sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und sollen nur der Herstellung der öffentlichen Sicherheit dienen.
  • Erhalt und Entwicklung des naturnahen Laub-Nadel-Mischwaldes, um einen geeigneten Lebensraum für die Ausbreitung der Wildkatze zu schaffen, dazu gehört z.B. die Erhöhung des Totholzanteils und das Stehenlassen von Wurzeltellern umgefallener Bäume als Versteck-möglichkeit und Schlafplatz
  • Waldinnen- und Waldaußensäume werden als strukturell wertvolle Lebensräume bei der Maßnahmenplanung und –umsetzung besonders berücksichtigt
  • in Waldbeständen mit nichtheimischen Gehölzen und in Bereichen mit reinem Kiefernbe-stand Waldumbau zu einem naturnahen Laub-Mischwald mittels Naturverjüngung standortheimischer Baumarten; die Naturerbeflächen werden nach Umwandlung in naturnahe Waldgesellschaften mit Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation nach Möglichkeit als Naturentwicklungsgebiet sich selbst überlassen.
  • Erhaltung der naturnahen Laub(misch)wälder auf Naturerbeflächen als Naturentwicklungs-gebiet
  • sofern eine Nutzungseinstellung nicht realisiert werden kann, ist die Fischerei nur in Form eines naturschutzorientierten fischereilichen Managements mit der Zielsetzung der Entwicklung autochthoner Fischbestände in allen Gewässern auszuüben. Fischereiliche Nutzung ausschließlich extensiv ohne Zufütterung, Anfütterung, Fischbesatz und Elektrofischerei (außer zu Forschungszwecken).
  • Fanggeräte oder Fangmittel sind so einzusetzen oder auszustatten, dass ein Einschwimmen oder eine Gefährdung von streng oder besonders geschützten bzw. gefährdeten Arten (z.B. Fischotter, Biber und tauchende Vogelarten) weitestgehend ausgeschlossen ist.
  • Vermeidung von intensivem Bootsverkehr, um die Schädigung der Uferbereiche gering zu halten
  • fischfressende Tiere (z.B. Fischotter, Seeadler, Graureiher) werden geduldet

 

Die Naturerbeflächen im „Muskauer Faltenbogen“ bilden einen ergänzenden Baustein im geplanten Biotopverbund zur Rettung der Wildkatze. Die Umsetzung der aufgeführten Naturschutzziele ist von besonderer Bedeutung, um eine Entwicklung zu einem Lebensraum für Wildkatzen und weitere Arten der naturnahen Wälder zu fördern.

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