Naturerbeflächen im FFH-Gebiet Kiecker und SchotterwerkVielfältige Struktur

Das knapp 600 Hektar große Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Gebiet "Kiecker und Schotterwerk" befindet sich an der nördlichen Grenze des Landes Brandenburg 20 Kilometer nordöstlich der Stadt Prenzlau.

Gebietsbeschreibung

Das FFH-Gebiet "Kiecker und Schotterwerk" ist ein vielfältig strukturiertes Gebiet, dessen Fläche zu einem Viertel aus Wäldern und Forsten, darunter einem großen Anteil von Buchenwäldern, besteht. Mehr als ein Drittel der Fläche wird als Acker genutzt und auf ca. einem Viertel der Flächen finden sich feuchte Grünlandflächen. Daneben prägen zahlreiche Kleingewässer, Moore und Moorgewässer das Landschaftsbild ebenso wie die sie begleitenden Röhrichte. Im westlichen Randbereich ist Trockenrasen zu finden.

Die Naturerbeflächen liegen nahezu vollständig innerhalb des FFH-Gebietes und nehmen rund 23 Hektar Fläche ein. Die zwölf Flurstücke bestehen aus Erlenbrüchen, Röhrichtgesellschaften, Kleingewässern aber auch Frischwiesen, die einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Ein sehr geringer Flächenanteil befindet sich in einem Bereich mit Sandtrockenrasen.

Schutzstatus und Schutzgüter

Die Naturerbeflächen befinden sich im FFH-Gebiet "Kiecker und Schotterwerk", im SPA "Uckermärkische Seenlandschaft", im LSG "Norduckermärkische Seenlandschaft" und sind darüber hinaus Bestandteil des Naturparks "Uckermärkische Seen".

Das FFH-Gebiet weist einen sehr hohen Anteil an Lebensraumtypen und Vorkommen von Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie auf. In diesem Gebiet leben folgende nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Arten: Rotbauchunke (Bombina bombina), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus), Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana).

Darüber hinaus gibt es hier Vorkommen der bedrohten Arten Zauneidechse (Lacerta agilis), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Moorfrosch (Rana arvalis).

Bestehende Planungen

Derzeit wird im Auftrag des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ein Managementplan für das FFH-Gebiet "Kiecker und Schotterwerk" erarbeitet.

Leitbild und Naturschutzziele

  • Verbesserung des Erhaltungszustands der Gewässer beispielsweise durch Reduzierung des Nährstoffeintrags von umliegenden landwirtschaftlichen Flächen, um einen größeren Artenreichtum an Wasserpflanzen zu erhalten und um diese zu eutrophen Stillgewässern zu entwickeln
     
  • Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere der Schwimmblatt- und Tauchfluren, Röhrichte und Frischwiesen
     
  • Wiederaufnahme einer extensiven Grünlandnutzung auf Grünlandbrachen, sofern es die Bodenfeuchteverhältnisse zulassen
     
  • Im Grünland findet das Vorkommen bedrohter Arten bei den Bewirtschaftungsvorgaben besondere Beachtung
     
  • die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Wälder und Gebüsche wie Erlenbrüche und Laubgebüsche ohne weitere forstliche Nutzung (Naturentwicklungsgebiete)
     
  • Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere der Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien und Insekten
     
  • Erhaltung und Entwicklung des Gebietes für Fischotter als Tierart von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie, einschließlich der für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume. Sofern eine Nutzungseinstellung nicht realisiert werden kann, ist die Fischerei nur in Form eines naturschutzorientierten fischereilichen Managements mit der Zielsetzung der Entwicklung autochthoner Fischbestände in diesem Gewässer auszuüben. Die fischereiliche Nutzung erfolgt ausschließlich extensiv ohne Zufütterung, Anfütterung, Fischbesatz und Elektrofischerei (außer zu Forschungszwecken)
     
  • Fanggeräte oder Fangmittel sind so einzusetzen oder auszustatten, dass ein Einschwimmen oder eine Gefährdung von streng oder besonders geschützten bzw. gefährdeten Arten (z.B. Fischotter, Biber und tauchende Vogelarten) weitestgehend ausgeschlossen ist
     
  • Umwandlung der intensiven Nutzung auf Ackerflächen und Intensivgrünland in eine standortangepasste, extensive naturschutzorientierte Nutzung und Pflege zur Erhöhung der Arten-/Strukturvielfalt und Verringerung der Nährstoffeinträge
     
  • Erhalt und Entwicklung von Sandtrockenrasen.

Die verstreut liegenden Kleingewässer sind wertvolle Trittsteinbiotope und spielen eine wichtige Rolle im Biotopverbund, ebenso die naturnahen Erlenbruchwälder und Laubgebüsche. Die Umsetzung der genannten Naturschutzziele ist daher von großer Bedeutung.

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