Naturerbeflächen im FFH-Gebiet StromgewässerEin Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Zugvögel

Das mehr als 2.580 Hektar große FFH-Gebiet "Stromgewässer" befindet sich westlich der Stadt Prenzlau im Norden des Landes Brandenburg im Landkreis Uckermark.

Gebietsbeschreibung

Es ist ein komplexes Gebiet mit verschiedenartigen Mooren, mesotrophen und eutrophen Seen, Erlen-Eschenwäldern, dem naturnahen Strom mit Quellkuppen und im Einzugsgebiet Buchenwäldern, Frisch- und Feuchtwiesen.

Von den insgesamt 66 Hektar Naturerbeflächen befinden sich 56 Hektar auf derzeit intensiv genutztem Ackerland bei Gollmitz.

Eine weitere Naturerbefläche mit einer Größe von 4,2 Hektar liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Totalreservat Stromtal bei Kröchlendorff und wird derzeit noch als Intensivacker genutzt. Die 6,4 Hektar Naturerbeflächen bei Boitzenburg bestehen aus Erlenbruchwald, naturnahem Laubwald und Röhrichtgesellschaften an den Teichen rund um das Schloss Boitzenburg.

Schutzstatus und Schutzgüter

Das FFH-Gebiet "Stromgewässer" ist Teil des Landschaftsschutzgebietes "Norduckermärkische Seenlandschaft"  im Naturpark Uckermärkische Seen und befindet sich darüber hinaus im europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) "Uckermärkische Seenlandschaft".

Das FFH-Gebiet weist eine hohe Anzahl an Lebensraumtypen auf und ist von großer Bedeutung für viele Arten, die nach Anhang II bzw. IV der FFH-Richtlinie geschützt sind. Das Gebiet ist für den Biotopverbund von herausragender Bedeutung.

Neben Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) leben hier beispielsweise auch die Rotbauchunke (Bombina bombina), der Nördliche Kammmolch (Triturus cristatus), der Europäische Laubfrosch (Hyla arborea) und geschützte Insekten wie der Heldbock (Cerambyx cerdo), der Eremit (Osmoderma eremita) und der Große Feuerfalter (Lycaena dispar).

Auch bedeutende Pflanzenarten wie Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium) und Sumpf-Läusekraut (Pedicularis palustris) kommen hier vor.

Dieses Gebiet ist für mehrere Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie als Lebensraum von Bedeutung, beispielsweise für Seeadler (Haliaeethus albicilla), Schreiadler (Aquila pomarina), Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Große Rohrdommel (Botaurus stellaris). Es dient als Überwinterungs-, Rast- und Durchgangsgebiet für verschiedene Zugvogelarten wie z.B. Graugans (Anser anser) und Gänsesäger (Mergus merganser).

Bestehende Planungen

Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes "Uckermärkische Seen" (Projektträger: Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft e.V.) entstand 2005 ein Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet "Stromgewässer", das Bestandteil eines der sieben Kerngebiete des Naturschutzgroßprojektes ist (Kerngebiet 1 "Stromgewässer"). Die Naturerbeflächen befinden sich bis auf wenige Flächenanteile außerhalb des FFH-Gebietes, der NSG "Jungfernheide" und "Tiergarten Boitzenburg" sowie des oben genannten Kerngebietes des Naturschutzgroßprojektes.

Leitbild und Naturschutzziele

  • Erhalt und Wiederherstellung des Lebensraumes für eine artenreiche Fauna von Wirbellosen, um ein ausreichendes Nahrungsangebot für zahlreiche Vogelarten sicherzustellen

  • Erhalt und Wiederherstellung der Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiete von verschiedenen geschützten Zugvogelarten

  • Erhalt bzw. Entwicklung verschiedener naturschutzfachlich bedeutsamer Biotope wie Moorwälder, fließgewässerbegleitende Erlen-Eschenwälder, Großseggenriede oder Röhrichtgesellschaften
     
  • Umwandlung der intensiven Nutzung auf Ackerflächen in eine standortangepasste, extensive naturschutzorientierte Nutzung und Pflege zur Erhöhung der Arten-/Strukturvielfalt und Verringerung der Nährstoffeinträge
     
  • Umwandlung des Intensivgraslandes in extensives Grünland; Ausbildung eines mindestens 20 Meter breiten Dauergrünlandstreifens entlang des FFH-Gebietes
     
  • Für die Waldflächen ist keine forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen, die bereits jetzt naturnahen Laubwaldflächen werden als Naturentwicklungsgebiet sich selbst überlassen.

Der Umsetzung der genannten Naturschutzziele auch in an das FFH-Gebiet angrenzenden Bereichen kommt eine hohe Bedeutung zu, da der Anteil an Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Stromgewässer" besonders hoch ist und die Entwicklung des Biotopverbunds durch die Umsetzung der Ziele gefördert wird.

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