Die FinanzierungMehrwert schaffen für Brandenburg

Im Jahr 2020 hat der Stiftungsrat das zu erhaltende Finanzvermögen des Stiftungskapitals auf 2,2 Millionen Euro festgeschrieben. Gemäß Beschluss des Stiftungsrates  erfolgt ein Realerhalt des Stiftungskapitals aus den Überschüssen der Vermögensanlage.

Zur Finanzanlage des Stiftungskapitals zählt außerdem das Stammkapital der Tochtergesellschaft der Stiftung, der Flächenagentur Brandenburg GmbH, in Höhe von 100.000 Euro.

Durch Flächenerwerb verfügt die Stiftung über Sachanlagen in Form von Grundstücken, die dem Stiftungsvermögen zugeordnet werden. Zu den Einnahmen im Bereich des Stiftungskapitals gehören neben Zinsen auch Einnahmen aus Nutzungsverträgen der durch die Flächenagentur verwalteten Stiftungsflächen. 

Zusammengefasst finanzieren wir uns über

  • die Zinsen des Stiftungskapitals,
  • den Zuwendungsvertrag Naturwacht,
  • die zweckgebundene Projekt-Fördermittel, 
  • die Zweckerträgen der Lotterie GlücksSpirale,
  • Geldauflagen und Spenden sowie
  • die Ersatzzahlungen.

Mittel vervielfachen und Mehrwert schaffen

Mehr als 175 Millionen Euro konnten wir im Zuge unserer Arbeit bisher für Brandenburgs Natur, ihre vielfältigen Arten und Lebensräume mobilisieren: Rund 81 Millionen Euro stammten vorwiegend aus den Ersatzzahlungen der Eingriffsregelung und flossen wieder in jene Landkreise zurück, in denen sie anfielen.

Ein Grafik zeigt in drei Schritten die Kombination von Geldern.
Die Kombination von Ersatzzahlungen mit Drittmitteln oder Maßnahmen schafft Mehrwert.

 Diese Mittel kommen nicht nur den Menschen und der biologischen Vielfalt in Brandenburg zu Gute, sondern fördern auch die regionale Wirtschaft.

Durch die Kombination von Ersatzzahlungen mit verschiedenen Drittmitteln oder Maßnahmen können also die Gelder vervielfacht und die Wirkung erhöht werden: Das schafft Mehrwert.

Ersatzzahlungen für Naturschutzarbeit vor Ort

Seit 1995 betreuen wir die Ersatzzahlungen im Land Brandenburg. In diesen Jahren haben wir gemeinsam mit Kommunen, Landkreisen, Betrieben, Verbänden, Vereinen und weiteren Partnern mehr als 1000 Naturschutzprojekte realisiert oder in eigener Trägerschaft verwirklicht.

Woher stammen diese Ersatzzahlungen?

Verursacher unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sind gesetzlich verpflichtet, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für diese Eingriffe zu leisten. Dabei ist eine Stufenfolge von Prüfschritten und den zu ergreifenden Maßnahmen vorgeschrieben. Dies reicht von der Vermeidung des Eingriffs über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bis hin zu Ersatzzahlungen.

Im Rahmen ihrer Aufgaben lenkt die Stiftung die Ersatzzahlungen wieder in die Landkreise zurück, in denen sie anfallen. Die eingesetzten Gelder verbleiben so nicht nur in der Region, sie können durch die Anerkennung als Eigenanteil in Förderrichtlinien der EU, des Bundes oder des Landes vervielfacht werden: Aus einem Euro aus Ersatzzahlungen werden zweieinhalb Euro für ein Projekt vor Ort. Natur, Mensch und Umwelt gewinnen.

Welche Vorteile hat die Lenkung der Ersatzzahlungen?

Mit Ersatzzahlungen ist die Finanzierung und die Umsetzung strategisch wichtiger Naturschutzprojekte möglich, die über die Kompensationserfordernisse von Einzelvorhaben funktionell und räumlich hinausgehen: Ersatzzahlungen sind räumlich und zeitlich flexibel einsetzbar und mit verschiedenen Drittmitteln und Maßnahmen kombinierbar. Sie können von Projektträgern als Eigenanteil in Förderrichtlinien der EU, des Bundes oder des Landes anerkannt werden. 

Damit ist eine deutlich umfangreichere Projektwirkung verbunden, die sich durch Auftragsvergaben an lokale oder regionale Firmen oder touristische Aspekte auch positiv auf die Wirtschaft vor Ort und die Regionalentwicklung auswirkt. Durch die Stiftung können Projekte zudem über Landkreisgrenzen hinweg oder als landesweite Projekte finanziert und realisiert werden.

Ersatzzahlungen für regionale Förderprojekte: Ganz unterschiedliche Projekte können über die Mittel der Ersatzzahlungen gefördert werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung ehrenamtlichen Engagements. Das Antragsverfahren ist bewusst einfach gehalten, um den Antragstellern den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern.

Durch die Kofinanzierung des notwendigen Eigenanteils mit Ersatzzahlungen können Projekte oftmals überhaupt erst realisiert werden. Dabei werden Drittmittel mobilisiert, zu denen die Antragsteller sonst keinen Zugang hätten.

Allen Förderprojekten gemeinsam ist die Kombination des regionalen und lokalen Naturschutz-Wissens mit den Erfahrungen der Stiftung. 

Die Umsetzung und die Nachhaltigkeit von Projekten, die mit Ersatzzahlungen finanziert werden, sind transparent und kontrollierbar.

Von Erfahrungen profitieren

Die Grafik zeigt, wie sich verschiedene Kompetenzen ergänzen.
Das Wissen vor Ort und die Kompetenzen der Stiftung ergänzen sich perfekt.

Im Laufe der Jahre hat die Stiftung wertvolle Erfahrungen im Förder- und Projektmanagement gesammelt, die sie an Landkreise, Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und andere Partner weitergibt.

Dabei geht es um Fragen hinsichtlich unseres Förderspektrums und der Förderfähigkeit verschiedener Naturschutzmaßnahmen bei der Stiftung sowie der Antragstellung bei der Stiftung.

Die naturschutzbezogenen Erfahrungen vor Ort werden durch die fachliche Kompetenz der Stiftung perfekt ergänzt. Durch die vielen Projekte, die die Stiftung in den vergangenen 20 Jahren verwirklicht hat, hat sich ein enormer Erfahrungsschatz gesammelt, der jedem einzelnen neuen Projekt zugutekommt.

Ihr Kontakt

Marc Thiele | Leitung Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0331 / 971 64 820
E-Mail schreiben

Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: 0331 / 971 64 780
E-Mail schreiben

Weitere Informationen

Informieren Sie sich über unsere Richtlinien und Schwerpunkte zur Projektförderung und laden Sie den Antrag auf Projektförderung herunter.