Unser FlächenbestandFür den Naturschutz dauerhaft gesichert

Wir wählen die Gebiete genau aus, die für den Natur- und Artenschutz besonders wichtig und geeignet sind, erstellen für diese Schutz- und Entwicklungskonzepte und leiten Naturschutzmaßnahmen daraus ab. Dauerhafter Schutz und angepasste Nutzung gehören zusammen. Neben Mooren und Feuchtgebieten sind Überschwemmungsflächen und Gewässerrandstreifen aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Bereiche in unserem Flächenbestand. Andere ökologisch wertvolle Gebiete sind extensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen und naturnahe Wälder.

Offenlandbiotope

Etwas mehr als die Hälfte unserer Flächen befinden sich im Offenland. Diese Offenlandbiotope reichen dabei von Flächen im Prozessschutz bis hin zu Ackerflächen. Die Landwirtschaftsflächen werden extensiv und naturschutzgerecht genutzt. Durch eine Extensivierung der Nutzung können konkurrenzschwache Arten gefördert und die Habitatqualität verbessert werden. Eines der Hauptanliegen ist der Schutz bedrohter Arten, die durch Anpassungen der Bewirtschaftungsvorgaben vorrangig berücksichtigt werden. Gemeinsam mit unseren Pächterinnen und Pächtern leisten wir hier einen Beitrag für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft.

Wald

Auf gut einem Drittel der Stiftungsflächen wächst Wald. Zur Zeit sind etwa 450 Hektar im Prozessschutz: Hier greifen wir also nicht in natürliche Prozesse ein. In den nächsten 10 Jahren wird der größere Teil der Waldflächen ebenfalls in den Prozessschutz überführt. Auf jetzt noch naturfernen Flächen fördern wir durch verschiedene Maßnahmen die Entwicklung zu strukturreichen Mischwäldern, die größtenteils der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen: durch Auflichtung, Förderung von Laubholz und Naturverjüngung und durch die Anreicherung von Totholz. Unser mit 250 Hektar größtes zusammenhängendes Waldgebiet liegt übrigens in der Schorfheide im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.

Seen und Teiche

Auf etwa 13 Prozent unserer Flächen erstrecken sich Seen und Teiche. Ab einer Größe von 0,5 Hektar unterliegen sie dem Fischereirecht: Wir sind also auch zur Erhaltung, Förderung und Hege des Fischbestandes verpflichtet und schließen in der Regel Fischerei-Pachtverträge ab. Das Management der Gewässer richtet sich nach den jeweiligen naturschutzfachlichen Zielstellungen, wobei eine abgestimmte Bewirtschaftung der genutzten Gewässer, der Erhalt der natürlichen Dynamik und die Renaturierung beeinträchtigter Gewässer im Vordergrund stehen.

Wie kommen wir zu unseren Flächen? Manche werden zum Beispiel zur Sicherung des Nationalen Naturerbes (NNE) durch Bund und Land übertragen. Andere Flächen kaufen wir, wieder andere tauschen wir. Eine gute Gelegenheit dazu bieten die in manchen Gebieten laufenden Bodenordnungsverfahren, auch wenn es sich hierbei um langwierige, mehrjährige Verfahren handelt.

Wir versuchen unseren Flächenbestand sinnvoll zu ergänzen und abzurunden. Denn größere und zusammenhängende Flächen erleichtern es, naturschutzfachliche Maßnahmen erfolgversprechend umzusetzen. Das gilt bei einer naturverträglichen Nutzung ebenso wie beim Prozessschutz in Totalreservaten, also Gebieten ohne Nutzung.

Pflege, Nutzung und Entwicklung

Wir formulieren für die Flächen Leitbilder und bei großen Gebieten konkrete Pflege- und Entwicklungspläne. Dabei geht es um die Art und Weise der Nutzung, gegebenenfalls auch um eine Nutzungsaufgabe sowie um Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung. Oft sind Nutzungsvereinbarungen die Basis, um die Stiftungsflächen zu erhalten oder zu entwickeln. In der Regel schließen wir mit den Flächenbewirtschafter*innen Pacht- oder Pflegeverträge ab und finden gemeinsame Wege, die Flächen so zu pflegen und zu nutzen, dass sie vielfältiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind.

Wir werten Erhebungen zu Tier- und Pflanzenbeständen und zu den ökologischen (Entwicklungs-) Potenzialen der Flächen aus. Erst dann können entsprechende Pachtverträge formuliert werden. Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Naturwacht, den Schutzgebietsverwaltungen, regionalen Naturschutzbehörden und weiteren Akteuren im Gebiet ist wesentlich. So kann beispielsweise das Vorkommen von Braunkehlchen den Ausschlag dafür geben, brachgefallene Flächen wieder in Nutzung zu nehmen.

Auch an Jägerinnen und Jäger verpachten wir. Sofern die Flächen einen Eigenjagdbezirk bilden, können wir direkte Abstimmungen zu einer gebietsspezifischen, möglichst ökologisch ausgerichteten Jagd treffen.

Ihr Kontakt

Elke Wayß | Leitung Stiftungsflächen
Telefon: (0331) 971 64 760
E-Mail schreiben

Leitlinien

Lesen Sie hier unsere Leitlinien für das Management der Stiftungsflächen (pdf-Datei).