Stützschwellen halten Wasser zurückFörderprojekt im Landkreis Dahme-Spreewald

Südlich von Köthen, Teil der Stadt Märkisch Buchholz, fördern wir den Bau von Stützschwellen im Triftseegraben und Wehringseegraben. Ziel ist die Verbesserung des Wasserrückhalts. 

Projektdaten

Projekt: Errichtung von Stützschwellen im Triftseegraben und im Wehringseegraben
Landkreis: Dahme-Spreewald
Projektträger: Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte“
Förderung NaturSchutzFonds: 14.035 Euro
Finanziert aus: Ersatzzahlungen
Gesamtprojektkosten: 14.035 Euro
Durchführungszeitraum: 2023 - 2024
Nationale Naturlandschaft: Biosphärenreservat Spreewald

Hintergrund

Die Errichtung von Stützschwellen im FFH-Gebiet Heideseen bei Köthen sollen den Wasserrückhalt in der Landschaft verbessern. 

Der Wasserabfluss und der Nährstoffeintrag durch den Triftseegraben vom eutrophen Triftsee in den Köthner See ist durch die tiefe Grabensohle erhöht. Um den Wasserrückhalt im Triftsee zu verbessern, errichtet der Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte“ in diesem Graben mehrere Stützschwellen. Dadurch verlangsamt sich der Wasserfluss: Sedimente und Schadstoffe können sich absetzen, bevor das Wasser in größere Gewässer gelangt. Dies trägt zu einer verbesserten Wasserqualität des Köthener Sees bei. 

In unmittelbarer Nähe zum Triftseegraben befindet sich noch ein weiterer Graben: der Wehringseegraben, der den Kleinen und Großen Wehringsee mit dem Köthner See verbindet. Auch hier ist der Wasserabfluss stark erhöht, so dass der Wasserstand im angrenzenden Pfeifengras-Moorbirken-Schwarzerlenwald und den Seen zu niedrig für die geschützten Biotope ist. Um an dieser Stelle den Wasserabfluss zu mindern, wurde bereits ein provisorischer Stau mit Holzbalken errichtet, den zukünftig eine feste Stützschwelle ersetzt. 

Förderantrag stellen

Laden Sie den Antrag auf Projektförderung und unsere Förderrichtlinie direkt herunter. 

Fördermittel aus Ersatzzahlungen

Ersatzzahlungen werden von Eingriffsverursachern geleistet, wenn Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch reale Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden können. Mit den Ersatzzahlungen wurde dieses konkrete Naturschutzprojekt ermöglicht.

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