Die StiftungWir arbeiten für Mensch und Natur
Als eine öffentlich-rechtliche Naturschutzstiftung des Landes Brandenburg sind unser Stiftungszweck und unsere Aufgaben durch das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz bestimmt. Das Land Brandenburg hat die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg im Jahr 1995 errichtet. Seit 1997 arbeitet die Naturwacht Brandenburg unter unserem Dach.
Aufgaben
- Wir fördern Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, setzen sie selbst um oder schließen entsprechende vertragliche Vereinbarungen nach § 3 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ab,
- Wir bauen Flächen- und Maßnahmenpools für die Eingriffsregelung auf oder unterstützen dies,
- Wir erwerben Grundstücke, die für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die Erholung besonders geeignet sind, pachten sie langfristig oder fördern den Erwerb oder die Pacht solcher Grundstücke durch andere geeignete Träger.
- Wir fördern Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Wir zeichnen mit dem Brandenburger Naturschutzpreis richtungsweisende Leistungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus und
- informieren im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit über den Naturschutz in Brandenburg.
Nur wenn wir alle – Anwohner*innen, Landnutzer*innen und Naturschützer*innen – an einem Strang ziehen, ist Naturschutz wirklich nachhaltig. Unser Ziel ist es deshalb auch, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Leitlinien und Schwerpunkte zur Erfüllung des Stiftungszwecks
Gemäß der Leitlinien zur Erfüllung unserer Aufgaben
- arbeiten wir bei der Erfüllung seines Stiftungszwecks mit Gebietskörperschaften, Landnutzenden, Verbänden und Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und Privaten zusammen,
- sind wir in unserem Handeln den Prinzipien der Nachhaltigkeit verpflichtet,
- fördern und realisieren wir selbst Projekte durch, die nachhaltig dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen und mit denen insbesondere auch eine Aufwertung von Natur und Landschaft verbunden ist. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung,
- führen wir Projekte zur Verbesserung des Zustands von Natur und Landschaft insbesondere auf stiftungseigenen Flächen und in Zusammenarbeit mit Partnern durch,
- erwerben oder sichern wir auf sonstige Weise Grundstücke für flächenbezogene Naturschutzprojekte,
- sind wir in unserer Tätigkeit transparent gegenüber Landkreisen/ kreisfreien Städten, Gemeinden, der Öffentlichkeit und Behörden.
- führen wir die Projekte in enger Kooperation mit Einrichtungen des Landes durch und berücksichtigen n unserem Handeln für den Stiftungszweck bedeutsame Programme, Strategien und Konzeptionen des Landes,
- unterstützen wir besonders Projekte des ehrenamtlichen Naturschutzes und
- besonders Projekte in Gemeinden, bei denen Ersatzzahlungen aus durch Windenergieanlagen verursachten Beeinträchtigungen vereinnahmt wurden.
Inhaltliche Schwerpunkte der Projekte
Auch hinsichtlich der Förderung und Realisierung von Projekten sind Schwerpunkte festgelegt, die die Basis unserer Arbeit bilden.
- Biotopverbund und Vernetzung
Vernetzung von Biotopen (Gehölze, Hecken, Gewässerrandstreifen, Sölle),
Minderung der Zerschneidung von Lebensräumen (Verbindungselemente, Faunapassagen, Tierquerungshilfen) - Landschaftswasserhaushalt und Feuchtlebensräume
Stabilisierung von Wasserständen und Wasserrückhalt in der Landschaft,
Moorschutz,
Naturnähe und Durchgängigkeit von Fließgewässern,
Stabilisierung und Wiederherstellung von Kleingewässern - Spezieller Artenschutz
Schutz von Tierarten (insbesondere Amphibien- und Reptilienschutz, Fledermausschutz) und Stabilisierung ihrer Lebensräume,
Schutz und Wiederherstellung von Brut-, Nist- und Lebensstätten seltener und gefährdeter Tierarten,
Floren- und Pflanzenartenschutz (insbesondere Stabilisierung von Populationen seltener und gefährdeter Pflanzenarten sowie Erhalt der genetischen Vielfalt von Pflanzenarten) und Stabilisierung ihrer Lebensräume - Biotopschutz
Wiederherstellung und Entwicklung von seltenen und gefährdeten Biotopen (insbesondere Feuchtlebensräume, Kleingewässer, Sölle, nährstoffarme Biotope des Offenlandes), eingebettet in ihren jeweiligen landschaftlichen Kontext. - Flächensicherung
Der Erwerb und die sonstige Sicherung von Grundstücken dient im Sinne einer Querschnittsaufgabe der Durchführung und nachhaltigen Sicherung aller oben genannten flächenbezogenen Naturschutzziele.
Weitere spezielle Leitlinien und Rahmenpläne wurden für aktuelle Schwerpunkte unserer Arbeit wie den Flächenerwerb sowie den Moor- und Amphibienschutz formuliert.
Leitbild
Unser Ziel ist eine intakte Natur. Die biologische Vielfalt als Lebensgrundlage zukünftiger Generationen zu bewahren, steht im Zentrum unserer Arbeit. Die gemeinsame Basis ist unser Leitbild.
Stiftungsrat
Die Mitglieder unseres Stiftungsrates entscheiden in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung sind. Außerdem überprüfen sie unsere Tätigkeit hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie beschließen über die
- Grundsätze zur Erfüllung des Stiftungszwecks
- Grundsätze der Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Entlastung des Geschäftsführers und
- die Änderung der Satzung.
Auch über Zuwendungssummen von mehr als 150.000 Euro, die bei der Stiftung beantragt werden, entscheidet der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat kann weitere Entscheidungen an sich ziehen. Die Mitglieder des Gremiums werden für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen und tagen mindestens zweimal jährlich.
Mitglieder des Stiftungsrates
Hanka Mittelstädt
Vorsitzende des Stiftungsrates
Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Folgende sachverständige Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen und Gremien engagieren sich ehrenamtlich im Stiftungsrat (in alphabetischer Reihenfolge):
Dr. Oliver Bens
für den Beirat bei der obersten Naturschutzbehörde des Landes Brandenburg
Björn Ellner (NABU Brandenburg)
für die anerkannten landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen
Monika Engels
für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Dr. Jenny Hammerich
für den Beirat bei der obersten Naturschutzbehörde des Landes Brandenburg
Anke Herrmann
für das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz – Bereich Wasserwirtschaft
Irene Kirchner
für das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz – Bereich Landwirtschaft
Wolfgang Roick
als Vertreter des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ausschusses des Landtages
Peter Struppek
für das Ministerium der Finanzen und für Europa
Dr. Johannes Wagner (Landkreistag Brandenburg)
für die kommunalen Spitzenverbände Brandenburgs (bis 31.07.2025)
Dr. Ariane Walz
für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Henrik Wendorff (Landesbauernverband Brandenburg)
für die landesweit tätigen allgemeinen Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
(Stand Juni 2025)
Finanzierung
Im Jahr 2020 hat der Stiftungsrat das zu erhaltende Finanzvermögen des Stiftungskapitals auf 2,2 Millionen Euro festgeschrieben. Gemäß Beschluss des Stiftungsrates erfolgt ein Realerhalt des Stiftungskapitals aus den Überschüssen der Vermögensanlage. Zur Finanzanlage des Stiftungskapitals zählt außerdem das Stammkapital der Tochtergesellschaft der Stiftung, der Flächenagentur Brandenburg GmbH, in Höhe von 100.000 Euro. Durch Flächenerwerb verfügt die Stiftung über Sachanlagen in Form von Grundstücken, die dem Stiftungsvermögen zugeordnet werden. Zu den Einnahmen im Bereich des Stiftungskapitals gehören neben Zinsen auch Einnahmen aus Nutzungsverträgen der durch die Flächenagentur verwalteten Stiftungsflächen. Zusammengefasst finanzieren wir uns über
- die Ersatzzahlungen,
- die Zinsen des Stiftungskapitals,
- den Zuwendungsvertrag Naturwacht,
- die zweckgebundene Projekt-Fördermittel,
- die Zweckerträgen der Lotterie GlücksSpirale sowie
- Geldauflagen.
Mehr zu den Ersatzzahlungen
Die Stiftung verwaltet die Ersatzzahlung im Auftrag des Landes. Die Ersatzzahlung soll nach Möglichkeit im Gebiet des betroffenen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, ansonsten im betroffenen Naturraum verwendet werden. Die eingesetzten Gelder können dabei vervielfacht werden, weil sie in Förderrichtlinien der EU, des Bundes oder des Landes als Eigenanteil für Naturschutzprojekte anerkannt werden.
Woher stammen diese Ersatzzahlungen?
Verursacher unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sind gesetzlich verpflichtet, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für diese Eingriffe zu leisten. Dabei ist eine Stufenfolge von Prüfschritten und den zu ergreifenden Maßnahmen vorgeschrieben. Dies reicht von der Vermeidung des Eingriffs über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bis hin zu Ersatzzahlungen.
Im Rahmen ihrer Aufgaben lenkt die Stiftung die Ersatzzahlungen wieder in die Landkreise zurück, in denen sie anfallen. Die eingesetzten Gelder verbleiben so nicht nur in der Region, sie können durch die Anerkennung als Eigenanteil in Förderrichtlinien der EU, des Bundes oder des Landes vervielfacht werden: Aus einem Euro aus Ersatzzahlungen werden zweieinhalb Euro für ein Projekt vor Ort. Natur, Mensch und Umwelt gewinnen.
Welche Vorteile hat die Lenkung der Ersatzzahlungen?
Mit Ersatzzahlungen ist die Finanzierung und die Umsetzung strategisch wichtiger Naturschutzprojekte möglich, die über die Kompensationserfordernisse von Einzelvorhaben funktionell und räumlich hinausgehen: Ersatzzahlungen sind räumlich und zeitlich flexibel einsetzbar und mit verschiedenen Drittmitteln und Maßnahmen kombinierbar. Sie können von Projektträgern als Eigenanteil in Förderrichtlinien der EU, des Bundes oder des Landes anerkannt werden.
Damit ist eine deutlich umfangreichere Projektwirkung verbunden, die sich durch Auftragsvergaben an lokale oder regionale Firmen oder touristische Aspekte auch positiv auf die Wirtschaft vor Ort und die Regionalentwicklung auswirkt. Durch die Stiftung können Projekte zudem über Landkreisgrenzen hinweg oder als landesweite Projekte finanziert und realisiert werden.
Wir teilen 30 Jahre Erfahrung
Im Laufe der Jahre haben wir wertvolle Erfahrungen im Förder- und Projektmanagement gesammelt, die wir an Landkreise, Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und andere Partner weitergeben. Dabei geht es um Fragen hinsichtlich unseres Förderspektrums und der Förderfähigkeit verschiedener Naturschutzmaßnahmen sowie der Antragstellung bei der Stiftung. Die naturschutzbezogenen Erfahrungen vor Ort werden so durch unsere fachliche Kompetenz perfekt ergänzt. In den vergangenen 30 Jahren hat sich ein enormer Erfahrungsschatz gesammelt, der jedem einzelnen neuen Projekt zugutekommt.