Der Weiße Berg bei Bahnsdorf Gelungenes Beispiel für die Umsetzung der Managementplanung

Der Weiße Berg bei Bahnsdorf ist ein rund 29 Hektar großer Binnendünenkomplex im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den die Stiftung 2013 als Nationales Naturerbe übernommen hat. 2023 stellte die Stiftung den zugehörigen Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet fertig. Deckungsgleich mit dieser Fläche ist auch das gleichnamige Naturschutzgebiet „Weißer Berg bei Bahnsdorf“. 

Dem Plan folgen Taten

Hier setzen die Maßnahmen der Stiftung an: Das Gebiet wurde zunächst großflächig durchforstet. Im Frühjahr 2024 wurden schließlich die verbliebenen Kiefern und Birken im Bereich der Dünenkuppen inklusive der Stubben entnommen, wobei wertgebende Alt- und Biotopbäume stehen blieben. Um die Keimungsbedingungen für die Trockenrasenarten zu verbessern, wurden Rohbodenbereiche durch Oberbodeninversion geschaffen: Hierbei wird die obere Bodenschicht mit der darunter liegenden Bodenschicht getauscht, und zwar jeweils mit einer Schichttiefe von 40 Zentimetern. Anschließend wurden die Vorkommen verschiedener Trockenrasenarten durch Aussaat gestützt. So wurde beispielsweise Saatgut der Sand-Silberscharte und des Sand-Thymians sowie Jungpflanzen des Sand-Tragants und des Gewöhnlichen Katzenpfötchens auf den neu entstandenen Rohbodenstandorten ausgebracht. 

Wie in anderen Gebieten ist auch hier eine ganzjährige Beweidung mit Rindern und Wildpferden der Weg, um die im Managementplan festgelegte Pflege zu realisieren. Das wiederhergestellte Mosaik aus Dünen-Trockenrasen und artenreichen lichten Kiefernwäldern wird so langfristig erhalten. Dabei wird die Anzahl der Tiere flexibel an die Pflegeziele angepasst werden. Und auch die touristische Nutzung hat die Stiftung im Blick: Auf einem Rundwanderweg werden sich die Menschen vor Ort über diesen speziellen Artenschutz informieren können. 

Damit ist der Weiße Berg bei Bahnsdorf ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man den Managementplänen Taten folgen lässt. Hier werden langfristig günstige Bedingungen für den Erhalt der Biodiversität im Gebiet, die zurecht durch die FFH-Richtlinie geschützt ist, geschaffen. Schutz, Beweidung für die Artenvielfalt und touristische Nutzung gehen dabei Hand in Hand – ein Erfolg für Mensch und Natur. 

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