Bauliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserabflusses am ErlengrabenFörderprojekt im Landkreis Spree-Neiße

Am Erlengraben werden vorhandene Stützschwellen, Teichdämme und Durchlässe erneuert. Auch neue Schwellen und das Einbringen von Substraten ins Gewässer verbessern den Wasserrückhalt und stabilisieren den Wasserhaushalt in der Umgebung.

Das Projekt auf einen Blick

Projekt: Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes im unteren Einzugsgebiet des Erlengrabens
Landkreis: Spree-Neiße
Projektträger: Gewässerverband Spree-Neiße
Förderung NaturSchutzFonds: 19.000 Euro
Finanziert aus: Ersatzzahlungen
Gesamtprojektkosten: 190.000 Euro
Durchführungszeitraum: 2023-25

Hintergrund

Am Erlengraben nördlich von Hornow unternimmt der Gewässerverband Spree-Neiße viel, um das Wasser besser in der Landschaft zu halten. Dazu werden zunächst drei vorhandene Stützschwellen im Erlengraben umgebaut und vier neue hinzugefügt. Diese Schwellen sorgen dafür, dass das Wasser nicht zu schnell abfließt. 

In bestimmten Bereichen darf sich das Flussbett künftig natürlich verändern: Hier werden Pflanzen wachsen und mit der Zeit wird sich der Boden im Fließgewässer leicht anheben. Auf einer Strecke von 150 Metern wird zusätzlich ein Gemisch aus Kies und Sand auf den Gewässergrund aufgebracht. Auch der Durchlass unter einem Radweg wird erneuert: Dabei wird die Unterkante des Rohrs angehoben, sodass das Wasser besser fließen kann. 

Nicht nur am Erlengraben, sondern auch in den angrenzenden Teichen werden Maßnahmen umgesetzt. Die alten Abflussbauwerke werden zum Beispiel durch neue ersetzt. Zwischen dem kleinen und großen Teich wird eine Schwelle gebaut, die den Wasserstand reguliert. Außerdem wird der untere Teichdamm verstärkt, damit er auch bei viel Wasser sicher bleibt.

Die Maßnahmen werden im Herbst 2025 umgesetzt und tragen dann zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes im Einzugsgebiet des Erlengrabens bei. Das Projekt wird zu 90 Prozent durch die Landesrichtline Gewässerentwicklung/ Landschaftswasserhaushalt gefördert. Unsere Projektförderung übernimmt den Eigenanteil des Gewässerunterhaltungsverbandes von 10 Prozent zur Sicherung der Gesamtfinanzierung.

Fördermittel aus Ersatzzahlungen

Ersatzzahlungen werden von Eingriffsverursachern geleistet, wenn Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch reale Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden können. Mit den Ersatzzahlungen wurde dieses konkrete Naturschutzprojekt ermöglicht.


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