Illegale Gartenabfälle bedrohen wertvolle Natur

Naturwacht

Westhavelland. Immer wieder stoßen die Ranger des Natur- und Sternenparks Westhavelland auf illegale Ablagerungen von Gartenabfällen. Besonders betroffen sind sensible Biotope, in denen Pflanzen- und Tierarten leben, die auf nährstoffarme, ungestörte Standorte angewiesen sind. Jetzt reagiert die Naturwacht mit zusätzlichen Aufklärungsmaßnahmen – und einem eindringlichen Appell an die Bevölkerung.

Was für viele nach harmlosen Grünschnitt aussieht, ist für die Natur ein echtes Problem. Rasenschnitt, Strauchschnitt oder verwelkte Pflanzenreste führen zur Überdüngung der Böden, verändern das ökologische Gleichgewicht und gefährden heimische Arten. Einmal abgeladen, breiten sich zudem eingeschleppte Gartenpflanzen wie Kanadische Goldrute oder Kirschlorbeer schnell aus und verdrängen heimische Wildpflanzen. 

Auch die Tierwelt leidet unter den Ablagerungen: Amphibien oder Insektenarten, die auf offene Bodenstellen angewiesen sind, verlieren Lebensraum. Zudem können mit den Abfällen Krankheiten oder Schädlinge eingeschleppt werden, die sich in der freien Natur schnell ausbreiten.

Die Auswirkungen sind oft dauerhaft. Bereits jetzt haben sich an verschiedenen Stellen im Natur- und Sternenpark sogenannte invasive Pflanzenarten, wie beispielsweise der Japan-Staudenknöterich etabliert und breiten sich aus. Um dem zunehmenden Problem zu begegnen, hat die Naturwacht an bekannten Ablagestellen im Schutzgebiet Hinweisschilder aufgestellt. Diese informieren über die ökologischen Folgen und rufen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur auf. Gleichzeitig bittet der Natur- und Sternenpark die Bevölkerung um Mithilfe: „Wer illegale Ablagerungen beobachtet, sollte dies der Naturwacht oder dem Ordnungsamt melden“, heißt es. Der Appell an die Gartenbesitzer ist klar: Gartenabfälle gehören in die Biotonne, auf den Kompost – aber nicht in die Natur. Nur so kann die einzigartige Landschaft des Westhavellandes langfristig geschützt werden.

Die Bekämpfung dieser Arten ist aufwendig, teuer und dauert mehrere Jahre, ohne eine Garantie auf Erfolg. Invasive Tier- und Pflanzenarten verursachen laut Umweltbundesamt (2003) in Deutschland jährlich Schäden von ca. 156 Mio. Euro. Das Abladen von Gartenabfällen in der freien Landschaft ist kein Kavaliersdelikt – es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 69 BNatSchG) drohen je nach Ausmaß empfindliche Strafen.


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