MonitoringDie regelmäßige und wiederholte Erfassung
Die Ranger*innen der Naturwacht Brandenburg erheben fortlaufend Daten. Diese regelmäßig wiederholte Erfassung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume und auch abiotischer Parameter (Wasserstände, Wasserqualität) erfolgt nach standardisierter Methodik.
Die beim Monitoring erhobenen Grundlagendaten werden benötigt, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Daten über den Erhaltungszustand von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenbeständen benötigt das Land Brandenburg zudem, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus internationalen Abkommen belegen zu können.
Nicht zuletzt verschaffen sich die Rangerinnen und Ranger durch Monitoring-Tätigkeiten auch selbst tiefergehende Kenntnisse über Tier- und Pflanzenarten und Entwicklungen in den Schutzgebieten. Dieses Fachwissen kommt den Naturwächter*innen auch bei Führungen mit Besucher*innen zugute und in der Bildungsarbeit mit Schul- und Kitakindern.
Gesetzliche Grundlagen
Naturschutzfachliches Monitoring ist im Bundesnaturschutzgesetz als Aufgabe von Bund und Ländern verankert: „Die Beobachtung dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen“ (§ 6 BNatSchG, Abs. 2).
In den Brandenburger Naturlandschaften weisen größere Bereiche einen europäischen Schutzstatus als Schutzgebiet nach EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. nach EU Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH) auf. Sie gehören zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Aus den Richtlinien ergeben sich auch für die Natura-2000-Gebiete Verpflichtungen zur regelmäßigen Datenerhebung, z.B. bei der Dokumentation des Erhaltungszustands und der regelmäßigen Berichtspflicht gegenüber der EU. Monitoring-Verpflichtungen ergeben sich zudem aus verschiedenen internationalen Konventionen (wie dem Übereinkommen über den Erhalt der Biologischen Vielfalt, der Ramsar-Konvention zum Schutz von Wasservogelrastplätzen oder der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten).
Der Naturwacht wurde für die FFH-Gebiete in den Großschutzgebieten die Betreuung übertragen. Die Rangerinnen und Ranger führen fortlaufend umfangreiche Erfassungen für die Dokumentation des Erhaltungszustands durch. Sie ermitteln nach wissenschaftlichen Standards, wie sich die Bestände bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie ganze Lebensräume entwickeln.
Methoden
Hellawell (1991) definiert Monitoring als "wiederholt (regelmäßig oder unregelmäßig) durchgeführtes Untersuchungsprogramm, das den Grad der Übereinstimmung mit einem vorher festgelegten Standard oder das Maß der Abweichung von einer erwarteten Norm ermittelt".
Monitoring für den Naturschutz bedeutet:
- "die wiederholte Erfassung des Zustandes von Natur und Landschaft oder deren Bestandteile sowie darauf einwirkender menschlicher Aktivitäten,
- das Wahrnehmen von Veränderungen und
- die Ausrichtung auf feste Zielsetzungen (z. B. als Grenzwert) oder Fragestellungen, die einen Anwendungsbezug haben" (Dröschmeister 1996)
Die Monitoring-Aufgaben werden generell mit standardisierten Methoden bearbeitet. Die methodischen Vorgaben lehnen sich an national und international gebräuchliche und anerkannte Verfahren an, um eine größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten. Dabei erfolgen ggf. Anpassungen der Standardmethodik an die Bedürfnisse der Naturwacht und des jeweiligen Auftrages. Anpassungen werden nur in Abstimmung mit den zuständigen Fachleuten im Landesumweltamt (LfU) durchgeführt.
Bereitsstellung der Daten
Die Datenhaltung erfolgt grundsätzlich digital. Die im Rahmen der Aufträge erfassten Parameter werden in die entsprechenden Datenerfassungssysteme übertragen. Aktuell werden folgende Systeme genutzt:
- Eigengestaltete QGiS-Layer
- Mit Lagedaten verknüpfte *xls-Tabellen
- Ornitho.de
- FloraDB
Eine vollständige Kompatibilität mit dem vom LfU genutzten zentralen Datenhaltungssystem MultibaseCS wird angestrebt.
Eine weitergehende Aufbereitung der Rohdaten ist prinzipiell möglich. Die Daten werden den auftraggebenden Personen im vorab vereinbarten Format übergeben. Eine parallele Datenhaltung erfolgt sowohl bei der betreffenden Naturwacht-Gruppe als auch bei der Naturwacht-Zentrale.
In Zukunft wird eine direkte digitale Erfassung in Handheld/Smartphone-Systeme immer wichtiger. Die Naturwacht prüft aktuell eine Erfassung im Rahmen der Gebietsbetreuung mit der frei programmierbaren App „ Cybertracker“.
Monitoringaufgaben der Naturwacht
Amphibien-Monitoring
Amphibien werden von der Naturwacht zum einen in den Laichgewässern erfasst. Dabei wird eine Standardmethodik mit mehreren Begehungen und einer Mischung aus Sichtbeobachtung, Verhören und Käschern angewandt, um möglichst effektiv das gesamte Artenspektrum erfassen zu können. Zudem werden Daten zum jeweiligen Gewässer gesammelt, um Aussagen zum Erhaltungszustand der Amphibien-Populationen treffen zu können. Erfasst werden Parameter wie pH-Wert, Größe des Gewässers sowie Beschattungsgrad und Flachwasseranteil, aber auch die Umgebung oder Wanderhindernisse wie Straßen.
Zum anderen werden Amphibien im Rahmen der Frühjahrswanderung, v.a. an den Amphibienschutzzäunen erfasst. Hier können Informationen über den Bestand und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen während der Amphibienwanderung gesammelt werden. Im Frühjahr 2019 zeigte sich ein deutlicher Rückgang der Amphibienzahlen.
Die Betreuung von Amphibienschutzzäunen erfolgt häufig in enger Kooperation mit Freiwilligen der Naturwacht.
Biber-Monitoring
In allen Großschutzgebieten (GSG) erfolgt eine regelmäßige Erfassung von Aktivitätsnachweisen des Bibers (Burgen, Dämme, Sassen, Fraßspuren, Wechsel usw.). Die Daten fließen in die jährliche Revierübersicht des Landesamtes für Umwelt. Zudem stellen die Daten eine wichtige Grundlage für das Bibermanagement in den Großschutzgebieten dar. Das regelmäßige Monitoring ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen zukünftiger Problembereiche und das Erarbeiten von Vorschlägen zum konfliktfreien Nebeneinander von Biber und Landnutzung.
Dort, wo Probleme auftreten, helfen die Rangerinnen und Ranger den betroffenen Personen, indem sie beispielsweise Drainagen in den Biberdamm einsetzen oder diese ganz abbauen. Regelmäßig schützen die Naturwächter*innen auch wertvolle Bäume mit Schutzmatten vor der Fällung durch die größten einheimischen Nager. In sensiblen Bereichen wie Deichen können Biber auch umgesiedelt werden.
Fischotter-Monitoring
Die Erfassung von Aktivitätsnachweisen (Trittsiegel, Losung) des Fischotters an festgelegten Kontrollpunkten des IUCN-Monitorings (v.a. Brückenbauwerke) ermöglicht Aussagen zur Verbreitung und Bestandsdichte dieser schwer nachweisbaren Art. Zudem können auch mögliche Gefahrenpunkte wie Straßenquerungen identifiziert werden.
Aufgrund der guten Bestandszahlen und der nunmehr landesweiten Verbreitung des Fischotters, ist ein umfassendes Monitoring durch die Naturwacht aktuell nur noch im Einzelfall erforderlich.
Fledermaus-Monitoring
Fledermauskartierungen werden von der Naturwacht mit fünf unterschiedlichen Ansätzen durchgeführt. Sie erfolgen generell im Rahmen der landesweit koordinierten und standardisierten Fledermaus-Erfassungen.
- Kastenkontrollen: Es werden feste Kastenreviere (Gruppen von Fledermauskästen in Waldgebieten)regelmäßig auf das Vorkommen von Fledermäusen untersucht.
- Kontrolle Winterquartiere: Bekannte Winterquartiere wie umgebaute ehemalige Bunkeranlagen werden regelmäßig auf überwinternde Fledermäuse hin untersucht. Um die Winterquartiere möglichst attraktiv zu gestalten, werden regelmäßig Schäden behoben. Dies dient vor allem dazu, Ein- und Ausflug offen zu halten sowie Störungen durch Unbefugte zu verhindern. Wichtig ist zudem, die Quartiere frostfrei zu halten und Strukturen wie Hohlblocksteine zu installiert, in denen die Tiere hängen. Diese Baumaßnahmen kosten in der Regel wenig Geld, bringen jedoch sichtbare Effekte für den Schutz der Fledertiere. Deren Erfassungen führen die Rangerinnen und Ranger häufig gemeinsam mit Partner*innen durch.
- Kontrolle von Sommerquartiere und Wochenstuben in Gebäuden, beispielsweise in Dachböden älterer Häuser und Stallgebäude.
- Netzfänge: Gezielte Netzfänge von Fledermäusen in einem bestimmten Gebiet dienen ebenfalls dem Monitoring. Gelegentlich werden die Tiere dabei auch beringt oder mit einem Sender ausgestattet. Hierfür ist ein besonderer Sachkundenachweis erforderlich.
- Horchboxen: Die Naturwacht testet aktuell die Erfassung des Fledermaus-Artenbestandes über die automatisierte Auswertung sog. Horchboxen, die die artspezifischen Ultraschall-Lautäußerungen von Fledermäusen eines Gebietes automatisch erfassen.
Brutvogel-Monitoring
Systematische Brutvogelerfassungen werden von der Naturwacht zumeist für Arten des Anhangs 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in den festgelegten SPA-Gebieten (Special Protection Area, als Teil des Schutzgebietsnetzwerks Natura2000) durchgeführt. Die Erfassung erfolgt generell nach Methodenstandard (Südbeck et al. 2005). Die Daten gehen an die Vogelschutzwarte des Landes und bilden eine wichtige Grundlage für die von der EU geforderten regelmäßigen Berichte über den Zustand der SPA-Arten in den einzelnen SPA-Gebieten Brandenburgs.
Beispiele für von den Ranger*innen erfasste Arten sind Wachtelkönig und Rohrdommel. Die Rohrdommel lebt recht heimlich in breiten Schilfgürteln. Die Rangerinnen und Ranger erfassen sie daher anhand ihres eindringlichen Rufs. Das tiefe „Uh-Hump“, das der Rohrdommel den Beinamen Moorochse einbrachte, lässt sich über fünf Kilometer weit vernehmen. Bei größeren oder benachbarten Gewässern wird die Rohrdommel daher durch Synchronzählung durch mehrere Ranger*innen erfasst. Die Männchen verteidigen vergleichsweise große Reviere und können sich dort mit mehreren Weibchen verpaaren.
Wasservogel- und Rastvogelzählung
Die Zählungen von Wasservögeln und Rastvögeln werden mit einheitlicher Methodik und an festen Zählplätzen an den vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) bundesweit vorgegebenen und international abgestimmten monatlichen Terminen durchgeführt – zumeist im Winterhalbjahr. Die Daten werden systematisiert an den Koordinator der Wasservogelzählung in Brandenburg übermittelt und finden Eingang in den jährlichen Bericht des DDA.
Die Erfassung Tausender Gänse auf großen Gewässern wie dem Gülper See im Naturpark Westhavelland erfordert viel Erfahrung. Die Rangerinnen und Ranger nutzen für die Zählung zwar Ferngläser und Spektive, in der Morgendämmerung sind jedoch Saat-, Bless- und Graugänse nur mit geübtem Auge zu unterscheiden, wenn diese zusammen auf dem Gewässer sitzen. Die Zählung selbst erfolgt in Clustern von etwa 20 gut sichtbaren Tieren. Anschließend wird abgeschätzt, aus wie vielen Clustern der Schwarm besteht. Erfahrene Ranger*innen und Ornithologen können mit dieser Methode häufig sehr genau auch sehr große Ansammlungen von Gänsen oder Kranichen zählen.
Punkt-Stopp-Zählungen / Linienkartierung
Bei diesen verbreiteten Standardmethoden zur Erfassung mittelhäufiger bis häufiger Brutvogelarten in der Normallandschaft auf festgelegten Routen in einem bestimmten Gebiet werden alle festgestellten Vögel erfasst. Mitunter ergänzen die Ranger*innen auch Angaben zur Aktivität der gesichteten Tiere wie „Vogel singt“ oder „trägt Futter“. Die Erfassung wird auf exakt derselben Route in regelmäßigen Abständen (z.B. alle zwei Wochen) im Frühjahr mehrere Male wiederholt. Über Jahre entstehen so Datenreihen über das Vorkommen typischer Vogelarten in einem Gebiet, die gut zu vergleichenden Auswertungen genutzt werden können.
Käfer-Monitoring
Die Erfassung holzbewohnender Käfer durch die Naturwacht erfolgt in erster Linie durch den Nachweis von Habitatbäumen mit geeigneten Lebensraumstrukturen für die Zielarten Heldbock, Eremit und Hirschkäfer. Ein direkter Nachweis der Käfer durch Beobachtungen von Vollinsekten bzw. Larven oder den Fund von Körperresten bzw. Kot wird als Zufallsbeobachtung eingestuft, da die technischen Möglichkeiten zur systematischen Durchsuchung von z.B. Mulmhöhlen fehlen.
Tagfalter-Monitoring
Die Naturwacht ist in mehreren Gebieten in das Tagfaltermonitoring des UFZ (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) eingebunden. Die Sichterfassung der Falter erfolgt nach standardisierter Methodik entlang von festgelegten Routen. Die Ranger*innen müssen bei dieser Erfassung darauf achten, dass es im Untersuchungsgebiet für bestimmte Arten nicht zu kalt, heiß oder windig ist. Entlang eines festgelegten Transektes (Satz von Mess- bzw. Beobachtungspunkten) werden alle Arten notiert. Auch Futterpflanzen werden auf Raupen oder Eier hin untersucht. Lesen Sie hier wie Rangerinnen und Ranger Schmetterlinge zählen.
Pflanzen-Monitoring
Einige landesweit bedeutsame Vorkommen von Pflanzenarten (z.B. Orchideen) werden von der Naturwacht regelmäßig aufgesucht, ihre Bestände gezählt und Aussagen zum Zustand der Populationen, zur Wirksamkeit von Pflegemaßnahmen und zu möglichen weiteren bestandsstützenden Maßnahmen getroffen. Z.T. wurden auch Dauerflächen eingerichtet, in denen regelmäßig der gesamte Artenbestand inklusive Deckungsgrad erfasst wird.
Biotopkartierung
In jedem Großschutzgebiet ist mindestens ein Ranger oder eine Rangerin als Biotopkartierer*in zertifiziert. Diese Naturwächter*innen führten im Rahmen der FFH-Managementplanung seit 2009 für ca. 30 FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000) umfangreiche Biotopkartierungen nach dem Landesstandard der Brandenburgischen Biotopkartierung (BBK) durch.
Nach Vorlage der abgeschlossenen Managementplanung als „status quo“ sollen von der Naturwacht in der Zukunft Änderungen im Erhaltungszustand durch die Methode der Biotopkartierung im Rahmen der Gebietskontrollen systematisch festgehalten werden.
Erfassung Pegel
Systematische Pegelablesungen spielen in vielen Großschutzgebieten eine wichtige Rolle in der Naturwacht-Arbeit. Mehr als 800 Pegel betreuen die Ranger*innen im ganzen Land im Jahr 2019. Die Daten reichen teilweise über 20 Jahre zurück und bilden eine wertvolle Grundlage für die Bewertung des Landschaftswasserhaushaltes. Auch lassen sie Rückschlüsse zu auf regionale Veränderungen im Rahmen des Klimawandels oder aber die Folgen lokaler Veränderungen z.B. durch die Umsetzung von wasserbaulichen Maßnahmen. Neben Oberflächenpegeln, lesen die Rangerinnen und Ranger auch Grundwasserpegel mit einem Lichtlot ab. Einige Messstellen sind mittlerweile mit automatischen Datenloggern ausgestattet.
FFH-Gebietskontrollen
Der Naturwacht wurde für die FFH-Gebiete in den Großschutzgebieten die Betreuung übertragen. Nach Vorlage der abgeschlossenen Managementplanung als „status quo“ sollen von der Naturwacht in der Zukunft Änderungen im Erhaltungszustand systematisch festgehalten werden.
Die Rangerinnen und Ranger dokumentieren dazu fortlaufend Abweichungen vom festgestellten Zustand. Zusätzlich werden Ergebnisse aus naturkundlichen Erfassungen sowie Zufallsbeobachtungen dokumentiert und Vorschläge für die weitere Gebietsentwicklung (auch aus Gesprächen mit Landnutzer*innen und Anwohner*innen) abgeleitet. Eine Datenbank zur Aufarbeitung und Dokumentation befindet sich aktuell in der Abstimmung. Die Daten können eine wichtige Rolle für die von der EU geforderten regelmäßigen Berichte zum Zustand der FFH-Gebiete spielen.
Die Naturwacht
Die Rangerinnen und Ranger der Naturwacht arbeiten in 15 Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs: elf Naturparke, drei Biosphärenreservate, ein Nationalpark. Erfahren Sie mehr über die Gebiete und die Arbeit des Ranger-Teams auf den Seiten zu den Nationalen Naturlandschaften.
Ihr Kontakt
Ralf Klusmeyer
Sachgebietsleitung Monitoring
Telefon: 0331 / 97 164 869
E-Mail schreiben
Downloads
Jahresbericht 2023 - Im Einsatz für Mensch und Natur.