MonitoringDie regelmäßige und wiederholte Erfassung

Die Ranger*innen der Naturwacht Brandenburg erheben fortlaufend Daten. Diese regelmäßig wiederholte Erfassung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume und auch abiotischer Parameter (Wasserstände, Wasserqualität) erfolgt nach standardisierter Methodik.

Die beim Monitoring erhobenen Grundlagendaten werden benötigt, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Daten über den Erhaltungszustand von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenbeständen benötigt das Land Brandenburg zudem, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus internationalen Abkommen belegen zu können.

Nicht zuletzt verschaffen sich die Rangerinnen und Ranger durch Monitoring-Tätigkeiten auch selbst tiefergehende Kenntnisse über Tier- und Pflanzenarten und Entwicklungen in den Schutzgebieten. Dieses Fachwissen kommt den Naturwächter*innen auch bei Führungen mit Besucher*innen zugute und in der Bildungsarbeit mit Schul- und Kitakindern.

Gesetzliche Grundlagen

Naturschutzfachliches Monitoring ist im Bundesnaturschutzgesetz als Aufgabe von Bund und Ländern verankert: „Die Beobachtung dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen“ (§ 6 BNatSchG, Abs. 2).

In den Brandenburger Naturlandschaften weisen größere Bereiche einen europäischen Schutzstatus als Schutzgebiet nach EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. nach EU Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH) auf. Sie gehören zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Aus den Richtlinien ergeben sich auch für die Natura-2000-Gebiete Verpflichtungen zur regelmäßigen Datenerhebung, z.B. bei der Dokumentation des Erhaltungszustands und der regelmäßigen Berichtspflicht gegenüber der EU. Monitoring-Verpflichtungen ergeben sich zudem aus verschiedenen internationalen Konventionen (wie dem Übereinkommen über den Erhalt der Biologischen Vielfalt, der Ramsar-Konvention zum Schutz von Wasservogelrastplätzen oder der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten).

Der Naturwacht wurde für die FFH-Gebiete in den Großschutzgebieten die Betreuung übertragen. Die Rangerinnen und Ranger führen fortlaufend umfangreiche Erfassungen für die Dokumentation des Erhaltungszustands durch. Sie ermitteln nach wissenschaftlichen Standards, wie sich die Bestände bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie ganze Lebensräume entwickeln.

 

Methoden

Hellawell (1991) definiert Monitoring als "wiederholt (regelmäßig oder unregelmäßig) durchgeführtes Untersuchungsprogramm, das den Grad der Übereinstimmung mit einem vorher festgelegten Standard oder das Maß der Abweichung von einer erwarteten Norm ermittelt".

Monitoring für den Naturschutz bedeutet:

  • "die wiederholte Erfassung des Zustandes von Natur und Landschaft oder deren Bestandteile sowie darauf einwirkender menschlicher Aktivitäten,
  • das Wahrnehmen von Veränderungen und
  • die Ausrichtung auf feste Zielsetzungen (z. B. als Grenzwert) oder Fragestellungen, die einen Anwendungsbezug haben" (Dröschmeister 1996)

Die Monitoring-Aufgaben werden generell mit standardisierten Methoden bearbeitet. Die methodischen Vorgaben lehnen sich an national und international gebräuchliche und anerkannte Verfahren an, um eine größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten. Dabei erfolgen ggf. Anpassungen der Standardmethodik an die Bedürfnisse der Naturwacht und des jeweiligen Auftrages. Anpassungen werden nur in Abstimmung mit den zuständigen Fachleuten im Landesumweltamt (LfU) durchgeführt.

Bereitsstellung der Daten

Die Datenhaltung erfolgt grundsätzlich digital. Die im Rahmen der Aufträge erfassten Parameter werden in die entsprechenden Datenerfassungssysteme übertragen. Aktuell werden folgende Systeme genutzt:

  • Eigengestaltete QGiS-Layer
  • Mit Lagedaten verknüpfte *xls-Tabellen
  • Ornitho.de
  • FloraDB

Eine vollständige Kompatibilität mit dem vom LfU genutzten zentralen Datenhaltungssystem MultibaseCS wird angestrebt.

Eine weitergehende Aufbereitung der Rohdaten ist prinzipiell möglich. Die Daten werden den auftraggebenden Personen im vorab vereinbarten Format übergeben. Eine parallele Datenhaltung erfolgt sowohl bei der betreffenden Naturwacht-Gruppe als auch bei der Naturwacht-Zentrale.

In Zukunft wird eine direkte digitale Erfassung in Handheld/Smartphone-Systeme immer wichtiger. Die Naturwacht prüft aktuell eine Erfassung im Rahmen der Gebietsbetreuung mit der frei programmierbaren App „ Cybertracker“.

Amphibien-Monitoring

Biber-Monitoring

Fischotter-Monitoring

Fledermaus-Monitoring

Brutvogel-Monitoring

Wasservogel- und Rastvogelzählung

Punkt-Stopp-Zählungen / Linienkartierung

"Vogel singt" könnte zum Beispiel die Notiz zu diesem Braunkehlchen lauten. Foto: Mario Herzog

Bei diesen verbreiteten Standardmethoden zur Erfassung mittelhäufiger bis häufiger Brutvogelarten in der Normallandschaft auf festgelegten Routen in einem bestimmten Gebiet werden alle festgestellten Vögel erfasst. Mitunter ergänzen die Ranger*innen auch Angaben zur Aktivität der gesichteten Tiere wie „Vogel singt“ oder „trägt Futter“. Die Erfassung wird auf exakt derselben Route in regelmäßigen Abständen (z.B. alle zwei Wochen) im Frühjahr mehrere Male wiederholt. Über Jahre entstehen so Datenreihen über das Vorkommen typischer Vogelarten in einem Gebiet, die gut zu vergleichenden Auswertungen genutzt werden können.

Käfer-Monitoring

Tagfalter-Monitoring

Pflanzen-Monitoring

Rangerin Heike Rothe aus dem Naturpark Westhavelland zählt jedes Jahr zur Blütezeit die Orchideen. Foto: Johannes Müller

Einige landesweit bedeutsame Vorkommen von Pflanzenarten (z.B. Orchideen) werden von der Naturwacht regelmäßig aufgesucht, ihre Bestände gezählt und Aussagen zum Zustand der Populationen, zur Wirksamkeit von Pflegemaßnahmen und zu möglichen weiteren bestandsstützenden Maßnahmen getroffen. Z.T. wurden auch Dauerflächen eingerichtet, in denen regelmäßig der gesamte Artenbestand inklusive Deckungsgrad erfasst wird.

Biotopkartierung

Durch regelmäßige Gebietskontrollen stellen Rangerinnen und Ranger rasch Veränderungen fest. Foto: Johannes Müller

In jedem Großschutzgebiet ist mindestens ein Ranger oder eine Rangerin als Biotopkartierer*in zertifiziert. Diese Naturwächter*innen führten im Rahmen der FFH-Managementplanung seit 2009 für ca. 30 FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000) umfangreiche Biotopkartierungen nach dem Landesstandard der Brandenburgischen Biotopkartierung (BBK) durch.

Nach Vorlage der abgeschlossenen Managementplanung als „status quo“ sollen von der Naturwacht in der Zukunft Änderungen im Erhaltungszustand durch die Methode der Biotopkartierung im Rahmen der Gebietskontrollen systematisch festgehalten werden.

Erfassung Pegel

FFH-Gebietskontrollen

Der Naturwacht wurde für die FFH-Gebiete in den Großschutzgebieten die Betreuung übertragen. Nach Vorlage der abgeschlossenen Managementplanung als „status quo“ sollen von der Naturwacht in der Zukunft Änderungen im Erhaltungszustand systematisch festgehalten werden.

Die Rangerinnen und Ranger dokumentieren dazu fortlaufend Abweichungen vom festgestellten Zustand. Zusätzlich werden Ergebnisse aus naturkundlichen Erfassungen sowie Zufallsbeobachtungen dokumentiert und Vorschläge für die weitere Gebietsentwicklung (auch aus Gesprächen mit Landnutzer*innen und Anwohner*innen) abgeleitet. Eine Datenbank zur Aufarbeitung und Dokumentation befindet sich aktuell in der Abstimmung. Die Daten können eine wichtige Rolle für die von der EU geforderten regelmäßigen Berichte zum Zustand der FFH-Gebiete spielen.

Die Naturwacht

Die Rangerinnen und Ranger der Naturwacht arbeiten in 15 Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs: elf Naturparke, drei Biosphärenreservate, ein Nationalpark. Erfahren Sie mehr über die Gebiete und die Arbeit des Ranger-Teams auf den Seiten zu den Nationalen Naturlandschaften.

Ihr Kontakt

Ralf Klusmeyer
Sachgebietsleitung Monitoring
Telefon: 0331 / 97 164 869
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Jahresbericht 2023 - Im Einsatz für Mensch und Natur.