Die StiftungsflächenSchutz und Nutzung gehen Hand in Hand
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Flächen vor. Sie erfahren, welche Schwerpunkte wir setzen und warum. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit Fachbehörden und Landwirt*innen, Waldbesitzer*innen oder Fischer*innen. Ausgewählte Beispiele zeigen Ihnen, wie.
Wir wählen die Gebiete genau aus, die für den Natur- und Artenschutz besonders wichtig und geeignet sind und entwerfen einen Plan, was dort geschehen soll. Dauerhafter Schutz und angepasste Nutzung gehören zusammen. Neben Mooren und Feuchtgebieten sind Überschwemmungsflächen und Gewässerrandstreifen aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Bereiche in unserem Flächenbestand. Andere ökologisch wertvolle Gebiete sind extensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen und naturnahe Wälder.
Unser Flächenbestand umfasst derzeit rund 7.900 Hektar (Stand 31.12.2022). Als Stiftungseigentum sind diese besonderen Gebiete für die kommenden Generationen gesichert.
Auf einen Blick
Nach dem Erwerb der Flächen arbeiten wir eng mit den zuständigen Fachbehörden und regionalen Trägerinnen und Trägern zusammen. Die naturschutzfachliche Betreuung der Flächen umfasst dabei
- den Schutz vor konkurrierenden Nutzungsansprüchen,
- Kartierungen,
- Verpachtungen unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten,
- die Erstellung von Entwicklungskonzepten,
- die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und
- die Besucherlenkung, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltsensibilisierung.
Gemeinsam können wir die einzigartigen Landschaften für Brandenburgs Bewohner*innen und Besucher*innen erhalten und auch den Lebensraum für zahlreiche seltene und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sichern.
Übertragung, Tausch oder Kauf
Wie kommen wir zu unseren Flächen? Manche werden zum Beispiel zur Sicherung des Nationalen Naturerbes (NNE) durch Bund und Land übertragen. Andere Flächen kaufen wir, wieder andere tauschen wir. Eine gute Gelegenheit dazu bieten die in manchen Gebieten laufenden Bodenordnungsverfahren, auch wenn es sich hierbei um langwierige, mehrjährige Verfahren handelt.
Wir versuchen unseren Flächenbestand sinnvoll zu ergänzen und abzurunden. Denn größere und zusammenhängende Flächen erleichtern es, naturschutzfachliche Maßnahmen erfolgversprechend umzusetzen. Das gilt bei einer naturverträglichen Nutzung ebenso wie beim Prozessschutz in Totalreservaten, also Gebieten ohne Nutzung.
Pflege, Nutzung und Entwicklung
Nach der Übertragung formulieren wir für die Flächen Leitbilder und bei großen Gebieten konkrete Pflege- und Entwicklungspläne. Dabei geht es um die Art und Weise der Nutzung, gegebenenfalls auch um eine Nutzungsaufgabe sowie um Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung. Oft sind Nutzungsvereinbarungen die Basis, um die Stiftungsflächen zu erhalten oder zu entwickeln. In der Regel schließen wir mit den Flächenbewirtschafter*innen Pacht- oder Pflegeverträge ab und finden gemeinsame Wege, die Flächen so zu pflegen und zu nutzen, dass sie vielfältiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind.
Wir werten Erhebungen zu Tier- und Pflanzenbeständen und zu den ökologischen (Entwicklungs-) Potenzialen der Flächen aus. Erst dann können entsprechende Pachtverträge formuliert werden. Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Naturwacht, den Schutzgebietsverwaltungen, regionalen Naturschutzbehörden und weiteren Akteuren im Gebiet ist wesentlich. So kann beispielsweise das Vorkommen von Braunkehlchen den Ausschlag dafür geben, brachgefallene Flächen wieder in Nutzung zu nehmen.
Zu unseren Flächen gehören auch Gewässer und diese unterliegen ab einer Größe von 0,5 Hektar dem Fischereirecht. So sind wir auch zur Erhaltung, Förderung und Hege des Fischbestandes verpflichtet. Wir schließen in der Regel Fischerei-Pachtverträge ab. Dazu gehören auch Vereinbarungen zum Fischbesatz, also zum Artenspektrum und der Menge. Denn unser gemeinsames Ziel ist es auch hier, das Gewässer in seiner standorttypischen Ausprägung bestmöglich zu erhalten oder zu entwickeln.
Auch an Jägerinnen und Jäger verpachten wir. Sofern die Flächen einen Eigenjagdbezirk bilden, können wir direkte Abstimmungen zu einer gebietsspezifischen, möglichst ökologisch ausgerichteten Jagd treffen.
Beispiele? Gern!
Wir setzen Schwerpunkte: In der Prignitz sind es die Stiftungsflächen in den Fließgewässersystemen von Elbe und Stepenitz. Im Barnim der ehemalige Hutewald um das Jagdschloss Hubertusstock. In der Uckermark die Stiftungsflächen im und um das UNESCO-Weltnaturerbe Grumsin sowie einige Seenflächen. Im Havelland die Trappenflächen im Havelländischen Luch. Zu guter Letzt eine unserer ersten Schwerpunktregionen: die Bergbaufolgelandschaft Südbrandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ...
In einer Übersicht haben wir die Steckbriefe der Gebiete nach Landkreisen geordnet.
Daneben stellen wir auch Flächen für das Poolangebot der Flächenagentur Brandenburg GmbH zur Verfügung. Die Flächenagentur ist eine 100prozentige Tocher der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg.
Ihr Kontakt
Elke Wayß | Leitung Stiftungsflächen
Telefon: (0331) 971 64 760
E-Mail schreiben
Leitlinien
Lesen Sie hier unsere Leitlinien für das Management der Stiftungsflächen (pdf-Datei).