ProjektförderungWir helfen, Vielfalt zu bewahren
Wir fördern landesweit Naturschutzprojekte, zum Beispiel Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, die Sicherung von Grundstücken, die für den Naturschutz oder die Landschaftspflege besonders geeignet sind sowie Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so sie für das Land Brandenburg von Bedeutung sind.
Projektanträge bis zu einer Fördersumme von 150.000 Euro können Sie jeder Zeit bei der Geschäftsstelle einreichen. Über diese Projektanträge wird laufend entschieden. Nur wenn die beantragte Zuwendungssumme 150.000 Euro überschreitet, entscheidet der Stiftungsrat. Stichtag ist hier der 1. November.
Regelmäßig stellen wir Ihnen auf der Seite Beispielprojekte eine Maßnahme, die wir fördern konnten, genauer vor. Aktuelle Beispiele sind auch diese Projekte:
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Die geförderten Projekte sind so vielfältig wie die Natur selbst: Es geht zum Beispiel um die Renaturierung von Gewässern, die Pflanzung von Feldhecken, Streuobstwiesen und modellhafte Alleen oder die Verbesserung der Lebensbedingungen von Fischotter, Fledermaus, Kreuzotter oder Rotbauchunke.
Förderfähige Projekte müssen also den Zustand von Natur und Landschaft in Brandenburg nachhaltig verbessern. Daher unterstützen wir weder eine reine Flächensicherung noch eine von Maßnahmen entkoppelte Planungsleistung finanziell.
Naturschutz und Landschaftspflege
Unser Interesse gilt jedoch nicht nur allein Pflanzen, Tieren und Lebensräumen. Wir verwirklichen mit unserer Arbeit auch Ziele, die den wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Menschen dienen: Landwirtschaftliche Flächen werden vor Winderosion geschützt, Orts- und Landschaftsbilder verbessert, Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven erhalten. Naturschutz und Landschaftspflege stärken den ländlichen Raum.
Wir tragen dafür Sorge, dass Gelder nach Möglichkeit wieder in jene Landkreise zurückfließen, aus denen sie in Form von Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft an das Land entrichtet und an unsere Stiftung weitergeleitet wurden.
Meist gelingt es dabei sogar, diese Mittel zu vervielfachen. Denn unsere Gelder gewährleisten in der Regel den notwendigen Eigenanteil der Antragsteller*innen, so dass umfangreiche Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Brandenburg erschlossen werden können.
Informationen, wie das in der Praxis abläuft und wie Sie die Förderung Ihres Naturschutzprojektes bei uns beantragen können, finden Sie auf der Seite Förderhinweise.
Ihr Kontakt
Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780
Claudius Schneider | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 865
Tanja Friesen | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 881
Katrin Feige | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 887
Julia Leidholdt | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 882
Antrag auf Projektförderung
Den Antrag auf Projektförderung können Sie direkt hier herunterladen.
Unsere Förderrichtlinie finden Sie hier.
Richtlinien und Schwerpunkte unserer Projektförderung finden Sie unter Infomaterial.