FörderhinweiseRund um die Projektförderung

Sie sind auf der Suche nach Möglichkeiten, Ihr Projekt fördern zu lassen? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema!

Wen fördern wir?

Wir fördern Projekte im Land Brandenburg. Egal ob Landkreis oder Kommune, Privatperson, Verband oder Verein - jede juristische oder natürliche Person kann einen Projektantrag stellen.

Was fördern wir?

Und was fördern wir nicht?

Nicht förderfähig sind zum Beispiel 

  • Maßnahmen außerhalb des Landes Brandenburg,
  • eine institutionelle Förderung,
  • Rechtspflichten z. B. aus der Eingriffsregelung und der Verkehrssicherung,
  • bereits begonnene Maßnahmen,
  • Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit,
  • Dauerpflege, Bewirtschaftung, wiederkehrende Maßnahmen, Extensivierung landwirtschaftlich genutzer Flächen, dauerhafte Ausgleichszahlungen,
  • Maßnahmenentkoppelte Planung, Machbarkeitsstudien,
  • Rastplätze, Bänke, Naturlehrpfade, Wegebau, Gebäude,
  • Altlastensanierung und -entsorgung, Gefahrenabwehr,
  • Wasserversorgung z.B. Brunnen,
  • Gestaltungsmaßnahmen z.B. Dorfanger, Parkanlagen, Hausgärten, Naturgärten, Denkmalpflege oder
  • Maßnahmen, die über andere Förderrichtlinien gefördert werden können. 

Es gibt eine Vielzahl weiterer Förderprogramme. Welche das sind, beantworten wir weiter unten in der letzten Frage

Welche Kriterien für unsere Förderung gibt es?

Soll die Stiftung Maßnahmen fördern, muss die Verfügbarkeit der Flächen gesichert sein und die Zustimmung der Eigentümer*innen und Nutzer*innen schriftlich vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass die Zweckbindungsfrist von geförderten Maßnahmen in der Regel 25 Jahre umfasst.

Dauerpflege, dass heißt regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen, werden nicht finanziert. Ebenfalls nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht oder mit denen bereits begonnen wurde.

Bei der Entscheidung, ob ein Projekt gefördert werden kann, wird großer Wert auf die Nachhaltigkeit von Maßnahmen gelegt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle mit einem geplanten Projekt, einer Naturschutzmaßnahme oder einem Flächenerwerb verbundenen Folgekosten gesichert sind.

Auf die Gewährung einer Zuwendung durch die Stiftung NaturSchutzFonds besteht kein Rechtsanspruch.

Welche Schwerpunkte setzen wir?

Diese Themen spielen für unsere Arbeit und unsere Projektförderung eine bedeutende Rolle:

  • Maßnahmen zum Biotopverbund und zur Minderung von Zerschneidung,
  • Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes durch Kleingewässerwiederherstellung und –renaturierung,
  • Renaturierung von Fließgewässern sowie Regenerierung von Feuchtlebensräumen, insbesondere von Mooren,
  • spezieller Artenschutz, insbesondere Amphibienschutz,
  • Flächenerwerb zur nachhaltigen Aufwertung und Sicherung von Flächen in naturräumlichem Zusammenhang mit Eingriffsschwerpunkten sowie von Flächen mit hohem Naturschutzwert,
  • Aufbau und Unterstützung von regionalen Flächenpools im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
  • Unterstützung von Naturschutzgroßprojekten
  • Projekte in Gemeinden, in denen Ersatzzahlungen aus durch Windenergieanlagen verursachten Beeinträchtigungen vereinnahmt wurden.

Um Schwerpunkte ihrer Arbeit fachlich zu untersetzen und um bei Bedarf die Förderpraxis für einzelne naturschutzfachliche Themenkomplexe zu erläutern, hat die Stiftung NaturSchutzFonds zwei fachliche Rahmenpläne und weitere Leitlinien formuliert. Darin werden beispielsweise spezielle Kriterien für die Auswahl von Förderprojekten formuliert.

Was passiert mit Ersatzzahlungen für Windenergieanlagen?

Unser Stiftungsrat hat 2017 in seiner Herbst-Sitzung beschlossen, besonders Projekte in Gemeinden zu unterstützen, bei denen Ersatzzahlungen aus durch Windenenergieanlagen verursachten Beeinträchtigungen vereinnahmt wurden. Dazu wurden die "Leitlinien und Schwerpunkte für die Arbeit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg" entsprechend angepasst. Mit der Anpassung der Leitlinien wollen wir sicherstellen, dass die Ersatzzahlungen aus Windkraftvorhaben vorrangig in die betroffenen Gemeinden zurückfließen und dort für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen werden mittels eines Formulars bei der Stiftung eingereicht.

In diesen Formularen sind alle Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller, dem Vorhaben und zur Finanzierung darzulegen. Die Projekte müssen zudem durch Dritte zum Beispiel durch die jeweilige untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bewertet werden. Liegt das Vorhaben in einem Großschutzgebiet, muss die Schutzgebietsverwaltung Stellung nehmen. Gegebenenfalls sind Bewertungen weiterer Fachbehörden notwendig. Diese Stellungnahmen sind dem Antragsformular anzufügen.

Über die Projektanträge wird laufend entschieden. Nur wenn die beantragte Zuwendungssumme 150.000 Euro überschreitet, entscheidet der Stiftungsrat, der zweimal jährlich tagt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Projektanträge bis zu einer Fördersumme von 150.000 Euro können Sie jeder Zeit bei der Geschäftsstelle einreichen. Hierbei ist zu beachten, dass zwischen der Einreichung Ihres Antrages und dem gewünschten Projektbeginn mehr als drei Monate liegen.

Wenn Sie für Ihr Projekt eine Zuwendung von über 150.000 Euro beantragen möchten, sind die Anträge bis zum 1. November bei der Stiftung einzureichen.

Informationen zur Kofinanzierung

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Kofinanzierung mit anderen Finanzierungs- oder Eigenmitteln: Antragstellerinnen und -steller sollen vorab die Fördermöglichkeiten durch den Bund, das Land, die EU oder andere Institutionen zum Beispiel Stiftungen prüfen.

Aktuelle Möglichkeiten der Kofinanzierung im Land Brandenburg sind auf der Webseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zu finden. 

Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es?

Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) begleitet anhand seiner Politikfelder eine Vielzahl an Förderprogrammen. Neben dieser Übersicht finden Sie auf der Webseite des MLUK Fördermaßnahmen in den Bereichen

Auch auf die Kleinförderprogramme des Landes Aktion "Gesunde Umwelt" und Lokale Agenda 21 in Brandenburg und die Projektförderung aus Lottomitteln möchten wir Sie hinweisen.

Daneben bieten Umweltstiftungen vielfältige Fördermöglichkeiten insbesondere auch für Kleinprojekte. Eine Übersicht bietet der Bundesverband Deutscher Stiftungen in seiner Broschüre.

Infomaterial zum Download

Wir haben hier die wichtigsten Informationen rund um unsere Projektförderung und das Fördermanagement zusammengestellt. Auch den Förderantrag können Sie hier herunterladen. In allen Veröffentlichungen einer Zuwendungsnehmerin oder eines Zuwendungsnehmers über das Projekt ist darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen durch die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg gefördert werden. Deshalb finden Sie an dieser Stelle auch unser Logo.
 

Antrag auf Projektförderung

Laden Sie hier den Antrag auf Projektförderung direkt herunter.

Ihr Kontakt

Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780

Claudius Schneider 
Tel.: (0331) 971 64 865

Tanja Friesen
Tel.: (0331) 971 64 881

Katrin Feige
Tel.: (0331) 971 64 887

Julia Leidholdt 
Tel.: (0331) 971 64 882

Stefanie Luka
Tel.: (0331) 971 64 895

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