Liegenschaft "Schorfheide/Hubertusstock"Ein 254 Hektar großes Waldgebiet in der Schorfheide

Gebietsbeschreibung

Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der Wald als Hutewald genutzt. Zahlreiche Alteichen zeugen noch heute von dieser Nutzungsform. Auch einige fast 300 Jahre alte Kiefern befinden sich als Besonderheit in diesem Gebiet. In weiten Teilen handelt es sich bei diesem Wald um naturnahe Laubholzbestände. Jedoch sind auch in einigen Bereichen noch naturferne Bestände mit nichtheimischen Baumarten vorhanden (z.B. Fichte, Roteiche).

Inmitten des Gebietes befindet sich das in den Jahren 1847 bis 1849 von Friedrich Wilhelm IV. erbaute Jagdschloss Hubertusstock. Das Gebiet diente seit dem 19. Jahrhundert bis in die Zeiten der DDR der Staatsjagd. Durch tägliche Fütterung wurde ein hoher Wildbestand gehalten.

Schutzstatus

LSG: Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
NSG: Kienhorst/Köllnseen/Eichheide (tlw.)
GSG: Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Zone II FFH: südlich der B 198: Werbellinkanal (DE 3048-302) nördlich Kienhorst/Köllnsee/Eichheide (tlw.) (DE 3047-301)
SPA: Schorfheide-Chorin DE 2948-401 (tlw.)

Bestehende Planungen

Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) mit Stand 1997 befindet sich derzeit in der Überarbeitung, Fertigstellung voraussichtlich 2013; ebenso Natura 2000-Managementplanung.

Das im Folgenden dargestellte Leitbild/die Pflege- und Entwicklungsziele beziehen sich auf den PEP von 1997 und werden ggf. den Ergebnissen der aktuellen Kartierungen und Planungen angepasst. Bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes sowie der Natura 2000-Managementplanung werden die Rahmenbedingungen und Ziele des Nationalen Naturerbes berücksichtigt.

Leitbild, Schutz- und Entwicklungsziele

Wald

  • Erhalt und Entwicklung eines großräumig unzerschnittenen Waldgebietes mit großflächig natürlichen Waldgesellschaften
  • Ausweisung als Naturentwicklungsgebiet, beginnend in den naturnahen und strukturreichen Wäldern (mit Ausnahme der Huteeichenbereiche)
  • Vorsichtige Freistellung der noch vorhandenen einzelnen Huteeichen bzw. Huteeichengruppen und Schaffung von ausreichend Wuchsraum, auch für Wildobst, Weißdorn, einzelne Altkiefern und andere Reliktpflanzen des Hutewaldes an noch auszuweisenden Stellen
  • Konsequente Entnahme fremdländischer/nichtheimischer Baumarten
  • Überführung der Kiefernreinbestände in naturnahe Waldgesellschaften mit Baumarten der potentiell natürlichen Vegetation, auch unter Verwendung von Saatgut der Alteichen im Gebiet.
  • Südlich der B 198: Naturentwicklungsgebiet, dient dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Lebensraumes als Habitat von Fischotter und Elbebiber.

Jagd

  • vorkommende Wildarten sind Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild (vereinzelt Muffelwild), dabei ist das Rotwild als Indikator für weite, unzerschnittene Räume die Leitwildart im Gebiet. Muffel- und Damwild sollten unter Beachtung der rechtlichen Möglichkeiten zurückgedrängt werden. Rehwild sollte scharf bejagt werden (Ziel: Naturverjüngung im Wald).
  • Durchführung der Jagd (Eigenjagd) mit gewissen zeitlichen Einschränkungen (Intervalljagden, zwei- bis dreimalige Ansitz-Drückjagden pro Jagdjahr). Das jagdliche Konzept muss dabei mit dem Nachbarn (Revierförsterei Hubertusstock bzw. Oberförsterei Grimnitz) abgestimmt werden
  • nur Schalenwildmanagement, andere Wildarten (Raubwild, Flugwild) werden nicht bejagt

Offenland

  • Eventuell noch offene Flächen oder Blößen der Sukzession überlassen

Arten- und Biotopschutz

Folgende Auflagen werden bei Eingriffen in die Waldbestände beachtet. Bei Überführung in Prozessschutz werden sie hinfällig.

  • Sicherung ausgedehnter Altholzbestände mit einem ausreichenden Anteil an Totholz als Lebensräume für Mittelspecht, Zwergschnäpper
  • Markierung und Erhaltung von Höhlenbäumen
  • Erhaltung und Vermehrung von Fledermausquartieren
  • Belassen von Horstbäumen
  • Erhalt und Entwicklung günstiger, artspezifischer Habitatbedingungen seltener Tier- und Pflanzenarten (insbes. Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Schwarzstorch), z. B. durch den Schutz von Altholzbeständen und Errichtung von Horstschutzzonen
  • Schutz und Erhalt alter Einzelbäume