Naturerbeflächen im Gebiet "Kleinseen bei Carmzow"Teil einer hügeligen Agrarlandschaft mit Söllen und Kleinseen
Die Kleinseen bei Carmzow sind Teil einer hügeligen Agrarlandschaft/jungpleistozänen Soll- und Kleinseenlandschaft an der nordöstlichen Grenze des Landes Brandenburg im Landkreis Uckermark, ungefähr 17 Kilometer von der Stadt Prenzlau entfernt.
Gebietsbeschreibung
Im Gebiet befinden sich mit dem Brökersee am nordwestlichen Ortsrand von Carmzow, dem weiter östlich liegenden Ganznowsee und dem Recknowsee insgesamt drei Seen. Der Brökersee ist fast vollständig von Röhrichtgesellschaften umgeben, welchen vor allem am Südostufer Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzenvegetationen vorgelagert sind. An das östliche und südöstliche Ufer schließen sich mit Erlen-Eschenwald und einem Eichen-Hainbuchenwald breitere Waldflächen an. Bis auf diese Bereiche im Südosten grenzt der Brökersee mit seinen Gehölzflächen ausschließlich an Intensiväcker.
Im Gegensatz dazu ist das weiter im Osten gelegene Teilgebiet mit dem Ganznowsee und dem Recknowsee vollständig von Ackerfläche umschlossen. Der Uferbereich wird beim Ganznowsee von einem schmalen Uferwaldstreifen, bestehend aus standorttypischen Baumarten wie Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior), Stieleiche (Quercus robur) und Flatterulme (Ulmus laevis), gebildet. Lediglich im Nordosten dominieren Grauweidengebüsche den Uferbereich. An diese schließt sich ein schmaler Schilfröhrichtgürtel an.
Beim Recknowsee wird der Gewässerrand ebenfalls von Schilfröhricht dominiert, darüber hinaus kommt jedoch zur Seefläche hin vermehrt Unterwasservegetation mit Rauhem Hornblatt (Ceratophyllum demersum) vor.
Beide Seen sind über eine teilweise vermoorte Senke miteinander verbunden. Der westliche Teil dieser Senke wird von Grauweidengebüschen sowie vereinzelt von Schilfröhrichten eingenommen, wohingegen im Osten zwei Grünlandbrachen feuchter bzw. frischer Standorte vorzufinden sind.
Die Naturerbeflächen im Gebiet "Kleinseen bei Carmzow" umfassen eine Fläche von 71,806 Hektar und werden von weiteren Flächen der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg arrondiert (Gesamtgröße 77,1057 ha).
Schutzstatus und Schutzgüter
Das Gebiet "Kleinseen bei Carmzow" liegt im gleichnamigen FFH-Gebiet in der nördlichen Uckermark und wird von einer großflächig strukturarmen von Ackerbau geprägten Agrarlandschaft umgeben. Daher übernimmt das Gebiet eine bedeutende Rückzugs-, Ausbreitungs- und Verbundfunktion in der Region.
Nach § 30 BNatSchG zählen zu den geschützten Biotopen unter anderem die Lebensraumtypen „mitteleuropäischer Stieleichen- oder Hainbuchenwald“ mit zahlreichen Wochenstuben der streng geschützten Fledermausart Großer Abendsegler sowie die "natürlich eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions". Zudem existieren zahlreiche weitere nach §32 BNatSchG geschützte Biotope.
Im FFH-Gebiet "Kleinseen bei Carmzow" kommen 15 Gefäßpflanzenarten vor, welche nach der Roten Liste Brandenburgs bzw. Deutschlands als gefährdet eingestuft werden. Dazu zählen beispielsweise Sumpf-Weidenröschen (Epilobium palustre), Sumpfdotterblume (Caltha palustris) und Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre).
Bestehende Planungen
Seit dem 11. November 2015 ist der Bewirtschaftungserlass für das Gebiet mit gemeinschaftlicher Bedeutung "Kleinseen bei Carmzow" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in Kraft.
Leitbild und Naturschutzziele
- Erhalt und Entwicklung der Kleinseen bei Carmzow als "natürliche eutrophe Seen mit Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions" (LRT 3150) sowie der Röhrichte, Riede und feuchten Staudenfluren und Grünlandbrachen
- Erhalt und Entwicklung "mitteleuropäischer Stieleichen- oder Hainbuchenwälder" (LRT 9160) sowie der Auwälder und weiterer naturnaher Wälder und Gebüsche ohne weitere forstliche Nutzung (Naturentwicklungsgebiet)
- Erhalt und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere der Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten als Bestandteil des regionalen Biotopverbundes
- Erhalt und Entwicklung der Gewässer hinsichtlich ihres Wasserhaushalts und der Trophie in Richtung Nährstoffarmut
- Einrichtung eines Gewässerrandstreifens durch Umwandlung von Acker in Extensivgrünland bzw. Anlage von Blüh- und Schonstreifen zur Schaffung von Pufferzonen oder Entwicklung von Brachflächen auf Ackerstandorten um die Nähr- und Schadstoffeinträge durch die umgebenden Agrarflächen zu reduzieren und damit den LRT 3150 langfristig zu erhalten
- Extensivierung der ackerbaulichen Nutzung
- Vermeidung von intensivem Bootsverkehr durch Angler und sonstige Erholungssuchende, um die Schädigung der Uferbereiche gering zu halten
- Sofern eine Nutzungseinstellung nicht realisiert werden kann, ist die Fischerei nur in Form eines naturschutzorientierten fischereilichen Managements mit der Zielsetzung der Entwicklung autochthoner Fischbestände in allen Gewässern auszuüben.
- Fischereiliche Nutzung ausschließlich extensiv ohne Zufütterung, Anfütterung, Fischbesatz und Elektrofischerei (außer zu Forschungszwecken)
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