Moorrenaturierung im Rauhen Luch Projekt im Landkreis Teltow-Fläming

Um den Wasserhaushalt im Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Gebiet „Rauhes Luch“ zu stabilisieren, haben wir fünf Stützschwellen eingebaut. Durch die langfristige Erhöhung der Wasserstände werden zum Beispiel Übergangs- und Schwingrasenmoore erhalten, in denen stark bestandsgefährdete, moortypische Schmetterlingsarten wie das Große Wiesenvögelchen oder der Braunfleckige Perlmutterfalter, aber auch zahlreiche Libellenarten wie die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Große Moosjungfer einen Lebensraum finden. Zudem profitieren seltene und bedrohte Pflanzenarten wie Torfmoose oder Moosbeere. 

Auf einen Blick

Projekt: Einbau von 5 Stützschwellen im FFH-Gebiet „Rauhes Luch“
Besonderheit: besondere Bedeutung aufgrund vielfältiger Moosflora sowie als Lebensraum für bestandsgefährdete Schmetterlings- und Libellenarten
Gebiet: Landkreis Teltow-Fläming, Naturpark Nuthe-Nieplitz, Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Schutzstatus: Das Gebiet ist Teil des EU-weiten Natura-2000-Schutzgebietsnetzes zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten
Zeitraum: Winter 2021/2022
Finanzierung: Rund 60.000 Euro aus Stiftungsmitteln

Hintergrund

Das etwa 110 Hektar große FFH-Gebiet „Rauhes Luch“ umfasst zwei Verlandungsmoore (das Rauhe Luch und das Porathenluch) und ein Kesselmoor (Blankes Luch). Es wurde jahrhundertelang zur Torfgewinnung genutzt. Damit verbunden war eine schwache bis mäßige Entwässerung, die das Torfwachstum zum Erliegen brachte. In der Folge kam es zur irreversiblen Vererdung der obersten Torfschichten, verbunden mit fortschreitendem Gehölzaufwuchs und der großflächigen Ausbreitung relativ artenarmer Pfeifengrasbestände.

Die drei Moore sind über einen Ablaufgraben (Fauler Graben) verbunden. Der Graben wurde zur Drainage angelegt und hat bis heute – trotz Plombierungen – eine entwässernde Wirkung, da die wasserhaltende Kolmationsschicht der Moorkörper durch den Graben angeschnitten wird. Insbesondere in Nassperioden werden die Niederschläge weiterhin abgeführt und stehen dem Wasserhaushalt der Moore nicht zur Verfügung. Um den Wasserhaushalt zu stabilisieren, haben wir an den Ein- und Ausläufen am Porathenluch und am Blanken Luch Stützschwellen hergestellt. Die Baumaßnahmen wurden zum Teil auf stiftungseigenen Flächen umgesetzt. Ein Großteil der Flächen im FFH-Gebiet (etwa 80 Prozent) befindet sich im Besitz der Landesforst. 

Besonderheiten des Gebiets

Das Gebiet weist Reste der charakteristischen Vegetation der Sauer-Arm- beziehungsweise Zwischenmoore auf, die im Anhang I der FFH-Richtlinie dem Lebensraumtyp 7140 „Übergangs- und Schwingrasenmoore“ zugeordnet sind. Hervorzuheben sind hier zum Beispiel verschiedene Torfmoosarten, die Regenwasser festhalten wie ein Schwamm. Mehr als das Dreißigfache ihrer Trockenmasse können sie speichern. Sie sind maßgeblich an der Entstehung von Torf beteiligt und damit auch für den Klimaschutz von zentraler Bedeutung. 

Übergangs- und Schwingrasenmoore bieten zudem stark bestandsgefährdeten, moortypischen Schmetterlingsarten einen ihrer letzten Rückzugsstandorte in Brandenburg. So sind beispielsweise Arten wie das Große Wiesenvögelchen, der Spiegelfleck-Dickkopffalter und der Braunfleckige Perlmutterfalter an den Erhalt der Moorvegetation sowie der Randbereiche und Waldsäume gebunden.

Eine hohe regionale Bedeutung besitzt das Rauhe Luch als potentieller Lebensraum für verschiedene Libellenarten, die nach der Roten Liste von Brandenburg und Deutschland geschützt sind, darunter die Große Moosjungfer, die Kleine Moosjungfer oder die Kleine Binsenjungfer.

Planungsgrundlagen

Für das FFH-Gebiet Börnicke liegt bislang kein FFH-Managementplan vor. Als fachliche Grundlage dient hier der Bewirtschaftungserlass 2009. Dieser legt folgende Erhaltungsziele fest:

1. Entwicklung und Wiederherstellung der Stillgewässer des Gebietes als Lebensraumtyp (LRT) 3150 „Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“

2. Erhaltung und Entwicklung der Population der Rotbauchunke und des Kammolches und deren Lebensräume

Zum LRT 3150 gehören nährstoffreiche Stillgewässer wie Seen, Teiche, Sölle oder Altarme einschließlich ihrer Ufervegetation mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation [z.B. mit Wasserlinsendecken (Lemnetea), Laichkrautgesellschaften (Potamogetonetea pectinati), Krebsschere (Stratiotes aloides) oder Wasserschlauch (Utricularia ssp.).