Stiftungsrat beschließt Projektförderung

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Vergangene Woche ist unser Stiftungsrat in der Lausitz zu seinem ersten Treffen in diesem Jahr zusammengekommen. In Großräschen trafen sich die Mitglieder des Beirates nur einen Steinwurf vom Großräschener See entfernt zu ihrer Frühjahrstagung.

Auf seiner Sitzung konnte das Gremium fünf Beschlüsse fassen, durch die nun Fördermittel an Naturschutzprojekte ausgegeben werden können. Der Verein der Freunde des Deutsch Polnischen Europa Nationalparks Unteres Odertal e. V. wird für die Pflanzung von Flurgehözen in Flemsdorf (Landkreis Uckermark) gefördert. Auch die Stephanus gGmbH möchte in der Gemeinde Wusterhausen/ Dosse pflanzen, ebenso wie die Evangelischen Kirchengemeinde Kyritz in der Stadt Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide Projektträger ehielten für ihren Antrag einen positiven Beschluss.

Für die Revitalisierung eines Kleingewässers in der Gemeinde Briesen (Landkreis Oder-Spree) kann nun die Schlossgut Alt Madlitz GmbH & Co. KG gefördert werden, während einer Privatperson Mittel für die Revitalisierung des Kraatzer Feldsolls in der Gemeinde Nordwestuckermark (Landkreis Uckermark) bewilligt wurden.

Ein weiterer Beschluss des Stiftungsrates ermöglicht ein eigenes Projekt der Stiftung. Auf seinen Stiftungsflächen bei Gollmitz und Kröchlendorff kann der NaturSchutzFonds nun 1,4 Kilometer Hecke pflanzen. Ergänzt wird die Pflanzung durch Sukzessionsstreifen, Einzelgehölze, Saumstreifen, Lese- und Totholzhaufen sowie durch den Rückbau von Drainagen. Dies alles wird die Struktur der Landschaft verbessern.

Auf einer Exkursion machten sich die Mitglieder des Beirates mit der Arbeit „ihrer“ Stiftung direkt vertraut. Die Besichtigung von wertvollen Trockenrasen-Flächen auf dem Weißen Berg in Bahnsdorf sowie eine Visite zur jüngst eingerichteten Weidelandschaft Meuro boten hierfür Gelegenheit sowie für den fachlichen Austausch.

Wenn für ein Projekt eine Zuwendung von über 150.000 Euro beantragt werden soll, sind die Anträge bis zum 1. November bei der Stiftung einzureichen. In diesem Fall entscheidet der Stiftungsrat. Projektanträge bis zu einer Fördersumme von 150.000 Euro können jederzeit bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass zwischen der Einreichung eines Antrages und dem gewünschten Projektbeginn mehr als drei Monate liegen.

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