Feuchtbiotope im Templiner SchulwaldFörderprojekt im Landkreis Uckermark

Im Naturpark Uckermärkische Seen fördern wir die Anlage neuer Kleingewässer.

Projektdaten

Projekt: Herstellung von Feuchtbiotopen im Schulwald bei Templin
Landkreis: Uckermark
Projektträger: Stephanus gGmbH
Förderung NaturSchutzFonds: 50.000 Euro
Finanziert aus: Ersatzzahlungen
Gesamtprojektkosten: 50.000 Euro
Durchführungszeitraum: 2023
Nationale Naturlandschaft: Naturpark Uckermärkische Seen

Hintergrund

Auf einem Abschnitt der ehemaligen Bahntrasse der Strecke Prenzlau – Templin entstanden in der Templiner Bürgerheide neue Feuchtbiotope. Gleise liegen hier schon lange nicht mehr. In dem eingetieften Gelände hat sich aber immer wieder Wasser gesammelt, so dass gemeinsam mit der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen die Idee entstand, die hier vorhandenen wasserstauenden Schichten für die Entwicklung von Kleingewässern zu nutzen.

Mittels Geländemodellierung sind auf einer Fläche von ca. einem Hektar mehrere Gewässer entstanden. Mit ihren Tief- und Flachwasserbereichen, Totholzarealen und den angrenzenden Gehölzstrukturen bieten sie für viele Arten neuen Lebensraum. In einer zunehmend austrocknenden Landschaft sind Kleingewässer als Wanderungs-Trittsteine für Amphibien, Wassergebundene Insekten und andere Arten wichtige Strukturelemente.

Die Stephanus gGmbH ist eine gemeinnützige Tochtergesellschaft der Stephanus-Stiftung und unterhält in Templin die inklusive Waldhofschule. Jugendliche der Berufsbildungs- und der Sekundarstufe wirken im sogenannten Schulwald mit, einem Bildungsprojekt der Schule in der Templiner Bürgerheide. Unter Anleitung des Schulförsters Joachim Lange erfolgen im einstigen Kiefernwald Waldumbaumaßnahmen, Bäume werden gepflanzt und Wildblumenprojekte realisiert. Zukünftig kommt die Betreuung der neuen Feuchtbiotope dazu.

Das sehr vielschichtige und stimmige Konzept des Schulwalds der inklusiven Waldhofschule wurde übrigens 2019 mit dem Brandenburger Naturschutzpreis ausgezeichnet.

Fördermittel aus Ersatzzahlungen

Ersatzzahlungen werden von Eingriffsverursachern geleistet, wenn Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch reale Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden können. Mit den Ersatzzahlungen wurde nun ein konkretes Naturschutzprojekt im Landkreis Uckermark ermöglicht.

Fragen, die häufig in Zusammenhang von Ersatzzahlungen und Projektförderung gestellt werden, beantworten wir hier.

Ihr Kontakt

Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780

Claudius Schneider | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 865

Tanja Friesen | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 881

Katrin Feige | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 887

Julia Leidholdt | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 882

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Antrag auf Projektförderung

Den Antrag auf Projektförderung können Sie direkt hier herunterladen.

Unsere Förderrichtlinie finden Sie hier.

Richtlinien und Schwerpunkte unserer Projektförderung finden Sie unter Infomaterial.